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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das Deuten von AGB, was hier einige in weiter Auslegung zu Gunsten von Sky betreiben, entgegen der eigenen Zugeständnisse von Sky, sollte in der Tat überdacht werden. Mir scheint, dass diejenigen nicht einmal die AGB lasen, auch jeder Sachfrage aus dem Weg gehen. Ich denke, man sollte erst einmal den Wortlaut der AGB anschauen:

    - Gefordertes Empfangsgerät: "von Sky zugelassen" (nicht zertifiziert). Ohne Link in AGB oder Vertrag, welche Geräte das sind.
    - Leihreceiver ist freiwillig, Kunde hat Receiver zu stellen.
    - Verschlüsselungswechsel nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: für Kunden zumutbar, ohne Programmausfall, Tausch von entliehenen Receivern möglich (Kaufgeräte nicht umtauschbar).
    - Pairing erfolgt mit dem Receiver, der in den Kundendaten hinterlegt wurde (Hinterlegung Hardware ist ein Akt bei jedem Vertragsschluss).
    - Vervielfältigungen von Aufnahmen auf der digitalen Festplatte möglich.
    - Jugendschutz darf der Kunde nicht abschalten. (abschaltbar ja, aber nicht abschalten)


    Solange man diese wörtlichen Aussagen in den AGB (ohne die Klammern) im Auge behält, hat man eine Basis für sachliche Diskussion.


    Ebenso sind wichtige Aussagen von Sky zu berücksichtigen:
    - Derzeit sind Neuverträge mit nicht-zertifizierten kundeneigenen Receivern möglich.
    - AC war bis 11/2014 eine Empfangsalternative, CI und CI+ wurden in 15./16./17. der damaligen FAQ ausführlich vorgestellt und CI gelobt, weil es auch Empfang anderer Pay-TV-Anbieter ermöglicht. AC und Sky-CI+ wurden mit wichtigen technischen Einschränkungen aufgeführt, von beiden Modulen abgeraten, besser jeweils Sky+Receiver.
    - HD 1000 war bis 03/2015 als zertifizierter Receiver unter sky.de ausgewiesen. Ist es laut Hersteller Humax noch heute.
    - Seriennummer im laufenden Vertrag mitzuteilen vom eigenen Receiver ist nirgendwo vereinbart/formuliert. Sky verzichtet immer noch bei Vertragsschluss darauf.

    Wer all dies nicht lesen möchte und aus irgendwelchen Gründen ausblendet, will nach meiner Meinung nicht sachlich diskutieren.


    Auch wichtig (Gesetz):
    - Wesentliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Kunden zulässig. Sonderkündigung für Sky gegen den Kunden nur, wenn der Vertrag wie vereinbart nicht bis Laufzeitende zumutbar fortgeführt werden kann.
    - Dauerschuldverhältnis (Sky-Abo) ist wie bei Vertragsschluss vereinbart durchzuziehen, außer bezüglich wesentlichen Änderungen, die bei Vertragsschluss schon mitgeteilt wurden (wie kommender Receiverwechsel bei Neukunden 2015 mit S02) oder als Änderungsvorbehalt in AGB eindeutig formuliert wurden.
    - Widersprüchliche, unbestimmte, unklare AGB sind nicht zu berücksichtigen, im Zweifel für den Verbraucher auszulegen.


    Dies alles muss nicht diskutiert werden. Das steht so in AGB oder Gesetz unmissverständlich drin. Deutungen/Auslegungen können wir uns diesbezüglich ersparen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2015
  2. tabul

    tabul Senior Member

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    skyplus
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wenn Du meinst. Ich lese in Deinem Zitat nichts von Schadensersatz. Entweder ist das Zitat nicht aussagekräftig hier oder es geht in dem Urteil um was anderes (Kündigung vorzeitig?), oder ich verstehe es nicht...
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es geht um die vorzeitige Vertragsbeendigung. Richtig.
    Wenn Sky also die Verschlüsselung so ändert, dass ich nichts mehr sehen kann mit meinem Panasonic, deshalb der Vertrag von Sky (so sieht es horud etwas schräg) fristlos gekündigt wird (man entledigt sich der Verweigerer, wird hier gern von anderen geschrieben...), dann hat der Kunde für einen Vertrag vielleicht ein Gerät zu 500 EUR angeschafft, das er nach drei Monaten nach fristloser Kündigung durch Sky wegen Pairing 2 nicht wie geplant 24 Monate für Sky nutzen konnte.
    Sein Vertrauen, er kaufe ein teures Gerät für eine lange Nutzung, wird von Sky überraschend torpediert, was man bei Vertragsschluss gegenüber dem Kunden verschwieg. Das teure Gerät konnte sich nicht amortisieren, dann hat der Kunde (der immer noch ARD HD gucken könnte) bei plötzlichem Vertragsende Schadenersatzanspruch. So der BGH. Oder natürlich: eine solche überraschende Vertragskündigung wegen Pairing 2 gegenüber Kunden ohne Leihgerät ist nicht zulässig, der Vertrag ist zu erfüllen. Bitte aussuchen - überlegen - dann muss Gericht entscheiden, was geht.

    Der BGH sagte 2007: Wenn der Vertrag vorschnell endet, das gekaufte Gerät des Kunden nicht für volle Laufzeit genutzt werden kann, hat der Kunde (finanziellen) Nachteil durch Fehlkauf des Receivers. (Ausgleich des Nachteils erfolgt durch Schadenersatz, wenn Vertragserfüllung nicht möglich.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2015
  4. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    wieso sollte ECM-Pairing ( Pairing 2) nicht mit diesen Modulen möglich sein??
    :confused:
     
  5. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wenn alles so eindeutig ist, wie du es immer gerne darstellst, wäre die VZ schon lange eingeschritten.
     
  6. tabul

    tabul Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ok. Verstehe! Dann geht Sky wahrscheinlich davon aus, dass wenn Sie dem Kunden einen Receiver schenken in diesem Fall o.ä. die Sache geklärt werden kann. Bzw. der Kunde dann im Zweifel aus dem Vertrag gelassen wird. Ich bin gespannt, ob Solo V14 Nutzung dann durchgesetzt werden kann.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Die Frage ist vor allem, ob Sky bei Verschlüsselungswechsel den kundeneigenen Receiver gegen Leihgerät austauschen darf.
    - Wer die (neuen) AGB zum Verschlüsselungswechsel liest, muss schon zu Sky sagen: NEIN!
    - Wer dann die übrigen AGB liest, ob ein Leihgerät Pflicht ist, wird zu Sky sagen: NEIN!
    - Wer überlegt, ob damit geldwerte Nachteile verbunden sind (z.B. für große Festplatte 248 EUR), also wesentliche Vertragsänderung,wird zu Sky sagen: NEIN!
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    VZ ist dutzendemal eingeschritten und hat für viele Kunden erreicht, dass der Vertrag mit S02/A02 beendet wird oder solo V14 freigeschaltet wird oder Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
    Der Bundesverband hat Ostern eine Vielzahl von Beschwerden erhalten und prüft derzeit ein Einschreiten. In Österreich prüft man die Klageerhebung. http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6885891-post3.html
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2015
  9. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Meines Wissens ist in Österreich bisher keine Klage eingereicht worden. Da die Prüfung schon im Februar erfolgte , glaube ich, es hat sich erledigt.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Na dann durchatmen... :)
     
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