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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    na danke, daß man mir das auch mal erklärt:winken:
    dann ist tatsächlich für mich eine sogenannte Restriktion nicht existent, habe ich mich umsonst geärgert, in diesem Punkt.

    :winken:
     
  2. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    tja, kenne ich nur vom Hören-Sagen, diese hochwertigen HD Privatsender:eek:
    das gucke ich nur, wenn mal aus Versehen, in SD:D:winken:
     
  3. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich hab es auch nicht, ich unterstütze diesen Mist auch mit Sicherheit nicht. Aber trotzdem kann man durch informieren einiges herausfinden. Ansonsten hätte ich ja auch keinen Grund so einen Mist nicht mitzumachen;)
     
  4. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    da gebe ich Dir absolut Recht:winken:
    Grüße
     
  5. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Die Pro-Gründe sind aus Sicht von Sky gut erfaßt.

    Bei der Umstellung auf DVB-S2 ist die Einsparung von Kapazitäten zu erwähnen, macht durchaus Sinn auch aus Sicht der Kunden, wie Sky das umsetzt in einem Angebut mehr an HD usw muß man sehen...

    Das große Contra-Argument ist die zertifizierte Hardware. Zum einen nur als Leihen, aber mit Kosten für Kaufreceiver ! Des weiteren feste Kanallisten, Favoriten auf 99 Knäle begrenzt, fehlende oder unvollständig implementierte Features wie DiSEqC/USALS oder HbbTV. Sowie die fehlende Aufnahmemöglichkeit bein CI+...
     
  6. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bei Dauerschuldverhältnissen hat man gemäß BGB bei wesentlichen Vertragsänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das ist unstrittig. Strittig ist das "wesentlich". Das sieht Sky leider anders wie wir.
     
  7. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Zitat:
    Zitat von bdroege [​IMG]
    Welche klaren rechtlichen Fakten gibt es den die gegen die Umstellung sprechen?

    Gründe die für Sky sprechen bzw. vor Gericht vermutlich von Sky genutzt werden:
    • Contentschutz (Cardsharing + Export von Aufnahmen verhindern)
    • Jugendschutz.
    • Kosteneinsparung durch Einstellung von Nagra.
    • Vereinfachung des Supports durch einheitliche Hardware.
    • neue Produkte können dank einheitlicher Hardware schnell umgesetzt werden.
    • Zusatzeinnahmen durch Anytime (Werbung & Einfache Buchung von Select)
    • Umstellung auf DVB-S2
    • höhere Werbeeinnahmen durch personalisierte Werbung im Liveprogramm (Werbespot kommt von der HDD/Internet)
    • kostenpflichtige Dienste über Fernbedienung (z.B. Sportwetten)
    • AGB-konforme Hardware ist weiterhin nutzbar. (Auch wenn diese nur in der Theorie existiert.)

    Gründe die gegen Sky sprechen:
    Leihvertrag ist eine wesentliche[​IMG] Änderung.

    Kann einer ohne sinnloses Geschwafel weitere Pro/Contra Argumente liefern?





    Alleine der Punkt

    • höhere Werbeeinnahmen durch personalisierte Werbung im Liveprogramm (Werbespot kommt von der HDD/Internet)
    ist für mich schon der Todesstoß.


    Sky hat mir überhaupt keinerlei personalisierte Werbung zu senden.
    Weder auf meine Festplatte noch über das Internet (ich besitze auch gar keinen Sky-Router:winken:)


    Was wäre mit denen die kein Sport und keine Bundesliga gebucht haben? Bekommen wohl beim Einschalten des Reciver erstmal ne halbe Stunde Werbung auf den Bildschirm geschickt:eek:


    Was ist mit den Leuten die entweder keine Festplatte haben und/oder auch den Receiver (oder sonstiges Empfangsgerät) nicht ans Internet anbinden.
    Die kriegen dann wohl keinen Vertrag mehr mit Sky:eek:
     
  8. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    NOCH nicht. Wenn es denn ab 2017 doch so sein sollte, dass du Werbung nicht mehr vorspulen kannst, wird dir katzl (statt eike) sagen: "Habe ich damals (heute) schon befürchtet/gewarnt". Und bdroege wird dann dir (statt SchwarzerLord) entgegenhalten: "Klassischer Fall von selbst schuld." :LOL:
     
  9. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Leider völlig falsch, baltimore. Vielmehr: Die Abonnenten haben einen Vertrag mit Sky. Die Anbindung ans Internet wird in einem freundlichen Schreiben mit bestem Fernsehen, innovativer Technik etc. blabla zur Notwendigkeit erklärt, und wer das Gerät nicht ans Internet anstöpselt, bei dem bleibt einfach der Bildschirm schwarz. :D Selbstverständlich muss der Abonnent weiterhin zahlen und ein außerordentliches Kündigungsrecht wird schon mal ganz und gar nicht eingeräumt. Wo kämen wir da hin? :p
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Strittig ist, wie du sagst, ob die Vertragsänderung von Nur-Karten-Vertrag zu Vertrag mit Leihreceiver eine wesentliche Veränderung ist. Mit hunderten EUR Mehrkosten für den Kunden.

    Außerdem ist rechtlich zu prüfen, ob sky das Dauerschuldverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für alle so (wesentlich) ändern darf, also ob es Sky wirklich nicht zumutbar ist, bisLaufzeitende zu warten.

    Erst dann muss der Kunde sein SoKü-Recht nutzen, ansonsten kann er Vertragserfüllung fordern.
     
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