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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das nenne ich doch mal gute News, danke :)
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Egal, Karl :eek: Hauptsache mal drüber geredet. Was nicht passt, wird passend gemacht.:D
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es kann IMMER zwei Meinungen geben. Das Du sowas negierst, zeigt deinen zunehmenden Tunnelblick. Und egal wieviel Kunden ihre Hardware ändern müssen, solange es rechtlich nicht anders entschieden wird, ist es KEINE wesentliche Änderung. Auch das Entstehen von Kosten bei, Kunden ist allein gar kein Auslöser für eine wesentliche Änderung.
    Kann, aber muss nicht.

    Niemand MUSS eine Zweitkarte buchen. Was "wesentlich" ist, spezifiziert sich nicht nur durch die individuellen Auswirkungen beim Kunden. Die kann er durchaus selbst zu verantworten haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2015
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Letzte Woche zum Amtsgericht Wolgast Klienten begleitet, soll telefonisch beleidigt haben, doch seine Freundin hat mitgehört, und das "Opfer" hatte auch einen Kumpel als Zeugen, der traute sich aber nicht zum Verhandlungstermin, bekam auf Antrag der Staatsanwaltschaft 100 EUR Ordnungsgeld.
    Verfahren endete nach 45 min. mit Einstellung, der Richter fragte auch, wie man denn mithören könne, aha, Freisprechen und aha, so mitgehört, zumindest eine Gesprächsseite usw. Schnell war klar, wer hier Blödsinn erzählte, sich schon terminlich um Monate irrte und Motiv verdrehte.
    Entscheidend sind Zeugen, und die Kunst des guten Richters ist zu erkennen, welche Zeuge bei Widersprüchen glaubhaft ist.
    Und wenn der Nachbar von fernsehopa erzählt, was auch Tausende im Internet bestätigen und als Zeugen aussagen können, dann kann das Gericht das auch werten...
     
  5. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich sehe einen nachträglich und vorher nicht vereinbarten Leihreceiver als wesentliche Vertragsänderung. Bei anderen Sachen stimme ich dir aber oft nicht zu. Auch wenn eigene Hardware plötzlich unbrauchbar wird. Problem des Kunden, es sei denn, es war vorher klar zugesichert. Wer Sicherheit haben will, der kann Leihhardware nehmen.
    Mit Gegenteilig meinte ich, dass es für mich ebenso eine wesentliche Vertragsänderung ist, wenn ich vereinbarte Leihhardware einfach zurücksende.
    Aber wie wir das sehen ist egal. Sky sieht es eben anders und unsere Sichtweise wurde noch nicht als die Richtige erklärt.
     
  6. borusse

    borusse Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    War doch bei dem Thema mit den HD Feeds nich anders....
    Sky Boys wird gerügt aber genau diese Person unterstellt einem User dumme Fragen :eek: wirklich Comedy hier :winken:

    Zum Thema: bin zwar nicht gepaired und werde es auch nicht mehr da mein Vertrag zum 30.04. endet und für mich schon nach dem Theater mit den HD Feeds klar war, dass ich mit so einem unseriösen Vertragspartner keine Verträge mehr eingehe...
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Korrekt, so sehe ich das auch.

    Und Marcs zunehmend manipulative Gesprächsführung mit emotionalisierenden Pseudoargumenten (Kosten beim Kunden usw) macht das Thema nicht sachlicher. Marc, das konntest du vor Monaten deutlich besser.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Solange es nicht entschieden ist, ist es evt. keine wesentliche Änderung, wolltest du schreiben, oder? ;)
    Wer keine Zweitkarte bucht, hat keine geldwerten Nachteile, kann aber nur noch einen TV nutzen, übernimmt Haftung für Leihreceiver und muss für Festplatte 149 EUR bezahlen. Die Einschätzung von VZ und Anwälten hörten wir mehrfach und mit klarer Tendenz.
    Das man 149 EUR bezahlen muss und dies keine Vertragsänderung ist, ist mutige Aussage, Respekt.
    :)

    Herr Kunz nennt aber die Zweitkarte als Lösung zur Vermeidung von Nachteilen durch den Tausch.

    Biitte nicht immer besondere Einzelfällen bilden, sondern dann sagen: Für viele Kunden ist es eine wesentliche Änderung, für manche nicht. Dann wäre ein Tausch für alle allerdings unzulässig.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. April 2015
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Meinetwegen auch so.

    Du verquirlst wieder. Lass endlich den "neuen Leihreceiver" raus :mad: Der ist unstrittig, außer bei Eike. Also lass es !! :wüt:

    Und wenn du den aus deiner Argumentation rauslässt, dann ja, dann hat der Kunden meiner Meinung nach (!!) das Risiko seiner eigenen Hardware und deren Unbrauchbarkeit selber zu tragen.

    So langsam langt es ! DU bist der König der Einzelfall-Bilder-und-Verallgemeinerer. Und wenn 99% unberechtigt (mal angenommen) Fremdhardware genutzt haben und nun kostentechnisch in den Allerwertesten gebissen sind, dann ist die alleinige "Mehrheit" dieser Gruppe kein vertragsrechtliches Argument.
    Und egal wieviele es betrifft, die Zwangsleihreceivergestellung an Card-only-Kunden IST imho eine wesentliche Änderung.

    Deine seltsame quantitative Einschätzung kann ich nicht teilen. Unrecht ist Unrecht unabhängig von der Anzahl der Betroffenen.

    Und ja, darüber darf es zwei Meinungen geben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2015
  10. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das wäre mir neu.
     
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