1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. MarcBush

    MarcBush Guest

    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vollkommen richtig.
    Entweder es gibt eine Positivliste (Whitelist) mit zugelassenen Geräten, wirksam und verbindlich in Vertragsbestellmaske, Auftragsbestätigung oder AGB eingebunden, so dass der Kunde lesen kann, was er kaufen/nutzen darf bei Vertragsschluss für Laufzeit bis zur Kündigung (des Kunden oder durch Sky)

    oder

    es gibt eine Liste mit unzulässigen Geräten.

    Der langjährige alte Hinweis auf sky.de zur Alternative AC ist wohl eher kein Hinweis auf Unzulässigkeit, denn wie so ein Vermerk aussieht, zeigt die aktuelle Fassung dieser No. 17 der FAQ: "ist unzulässig".

    Dass ein Durchschnitts-User sich die Jugendschutzsatzung durchliest, sich mit technischen Aspekten des AC-Moduls beschäftigt, dabei die Aussagen der Fa. Mascom, ein ehrbares mittelständisches deutsches Unternehmen, als angeblich falsch erkennt und dann selbst den Händler aufklärt: "Du, dein AC darf ich nicht nutzen, guck mal in meine AGB" (wo das Wort AC oder Fremdmodul nicht vorkommt), ist doch lebensfremd und juristischer Humbug.

    Einfache Erklärungen, klare Aussagen, ein Link in den AGB zu einer Liste mit zugelassenen Geräten, fehlt alles.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. April 2015
  2. KTP

    KTP Board Ikone Premium

    Registriert seit:
    22. November 2009
    Beiträge:
    4.094
    Zustimmungen:
    1.263
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    vorhanden
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Schön,dann nenn mir doch mal meine,-kleiner Tip gratis,es sind 10 Stück,also welche :winken:!??

    :):)
     
  3. Kobain

    Kobain Silber Member

    Registriert seit:
    24. Mai 2012
    Beiträge:
    647
    Zustimmungen:
    298
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich denke jeder in diesem Forum kann was mit einer Mac oder einem Proxy anfangen und kann damit Eikes Posting einordnen...
     
  4. Pendragon

    Pendragon Junior Member

    Registriert seit:
    9. Oktober 2013
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Eike kann das - bestimmt sogar :LOL:
     
  5. Kobain

    Kobain Silber Member

    Registriert seit:
    24. Mai 2012
    Beiträge:
    647
    Zustimmungen:
    298
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Vertragswidirig wäreaber nur das Abschalten ggf. pairen wenn einer partout den Top-Reciever nicht wollte. Reciever verschicken können die bis die schwarz werden. Bisher entnehme ich den Postings hier das die kritische Masse da noch nicht erreicht wurde.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ja, diese Spitzfindigkeit ist mir natürlich auch durch den Kopf gegangen, aber wir sind im Verbraucherrecht, die Klauseln sind auszulegen, und zwar nach AGB-Recht (im BGB) verbraucherfreundlichst.
    "Tausch" heißt ja nicht unbedingt Hinschicken UND Zurückschicken.
    Der Kunde hat ein Empfangsgerät. In seinem Haushalt. Dies ist heute Receiver A. Wenn es morgen Receiver B ist, dann gab es einen Tausch (des Empfangsgeräts).
    Wenn Sky das Empfangsgerät tauscht, also den Wechsel von A zu B steuert und bestimmt bezüglich Termin und Modell, dann ist das nur möglich, wenn es sich um verliehene Geräte des Kunden handelt.

    Alles andere als Deutung sehe ich als abwegig an, da Sky auch klar von einem notwendigen Hardwaretausch spricht. Etwas anderes kann in den AGB nicht gemeint sein.
    Die Smartcard wird derzeit auch getauscht. Das darf Sky, wenn dadurch kein Programmausfall entsteht (mit zumutbaren Mitteln verhindert werden kann). Auch die S02 kann der Kunde behalten, wie seinen eigenen Receiver. Aber deshalb kein SC-Tausch? Doch, ist ein Tausch. Im Slot wird die Karte getauscht.
    Und der Receivertausch findet im Wohnzimmer an der SAT-Zuelitung statt.

    Schenkung eines Sky-Receivers wäre auch ein Rechtsakt, der erst durch Annahme wirksam wird. Auch hier ändert sich der Vertrag, weil ja ein anderes Empfangsgerät, ein eigenes Gerät, vereinbart war.
    Frage hier neu zu prüfen: Ist es eine wesentliche Änderung? Dann nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Wesentliche Änderung beim Leihgerät die Haftung, die entfällt hier. Aber Zwang zur Zweitkarte, kein Empfang von MTV usw. auch bei dieser Änderung.
    Also weniger eingreifend, eher möglich, aber wegen Pairing/Zweitkarte/MTV/HbbTV/Drehanlagenausfall usw. auch eine wesentliche Vertragsänderung.

    EDIT: Und was ist mit der 2 TB-Festplatte bei einem geschenkten Sky-Receiver? Wieder Leihe, wieder Haftung. Wenn ich als Kunde für die Festplatte 149 EUR hinlegen soll, ist das eine eklatant gravierende Vertragsänderung, da meine Abokosten sich vielleicht sogar verdoppeln für die paar Monate Restlaufzeit.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. April 2015
  7. Pendragon

    Pendragon Junior Member

    Registriert seit:
    9. Oktober 2013
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hatte ich denen schon vorgeschlagen. Wollen die aber nicht. Ist dann halt Pech. :winken:
     
  8. ronnster

    ronnster Board Ikone

    Registriert seit:
    21. Juli 2010
    Beiträge:
    3.637
    Zustimmungen:
    2.928
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Congstar 50MBit; waipu.tv; Samsung UE55MU8009, Samsung 24" LED, Amazon fireTv-Box, DAZN, Netflix, Amazon Instant Video, Fritzbox 7530ax, FritzFon MT-F, reloop 2000m Plattenspieler, Sonos Playbase
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Genau das und nichts anderes! Denn durch diese kommt genau so etwas dabei raus. Um es zu veranschaulichen, das Karussell dreht sich seit Hunderten Seiten und es kommt nichts wesentlich Neues Hinzu außer immer abstrusere Ideen einer Auslegung einer AGB, die im Zweifel der Richter wahrsch. anders bewertet.

    Wie auch immer, solange hier nur in fanboy und Skyhasser unterschieden und die Mitte der Diskutanten nicht akzeptiert wird, werden wir auch für die nächsten 3 Jahre noch tausende Seiten produzieren, ohne das die VZ aus der Paste kommt geschweige denn das es ein Urteil gibt. Zumal am Ende eh noch due Möglichkeit des Kuhhandels besteht und spätestens dann alle Theorien ad absurdum geführt werden.
     
  9. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

    Registriert seit:
    26. September 2014
    Beiträge:
    179
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hat mein Anwalt auch geschrieben: Übereignung eines Festplattenreceivers.
    Wollte Sky auch nicht. :LOL:
     
  10. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

    Registriert seit:
    18. September 2014
    Beiträge:
    400
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    also ich denke schon dass nicht wenige in letzter Zeit sich an die VZ gewandt haben...und weitere folgen....
    man soll den Tag nicht vor dem Abend loben!

    aber in Sachen Kuhhandel liegst du nicht verkehrt....
    warum können Italiener und Engländer wohl noch über ihre Linuxbox schauen zumindest SD??
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.