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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein, wissen "wir" nicht.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Und das schließt das AC Modul dann generell aus
    Tja im Gegensatz zu Dir deute ich das aber nicht um denn hier steht ganz klar das der Jugenschutz nicht umgangen werden darf. Mit dem AC Modul kann er das aber in unzulässiger Weise.
     
  3. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    So eine Regelung hast Du frei erfunden.:rolleyes:

    Du machst Dich lächerlich.:rolleyes:

    PS. Ich hoffe du kennst den Text (denke du kennst den Spruch mit dem Boomerang)
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es ist nur noch zum Staunen.
    Erst argumentiere ich, Pairing 2 ist Pairing nach 1.4.4 der AGB, da wurde gesagt, das sei ein jederzeit zulässiger Verschlüsselungswechsel.
    ich gehe (zur Argumentation) also darauf ein, okay, wenn es Verschlüsselungswechsel ist, dann darf nach AGB aber nur der von Sky verliehene Receiver ausgetauscht werden (steht doch so wörtlich in AGB),

    Jetzt ist es plötzlich kein Verschlüsselungswechsel, sondern wieder was anderes, was wahrscheinlich gar nicht in AGB geregelt ist, aber alle AGB-Klauseln auf den Kopf stellt.

    Hier fehlen die Basics. Erst mal definieren, was "von Sky zugelassene" Receiver sind. Das darf natürlich als wichtige Vertragsklausel nicht im freien und willkürlichen Belieben einer Vertragspartei stehen, solche Klauseln sind unwirksam, weil vollkommen unbestimmt und überraschend.
    Der Kunde kauft Receiver Technisat, und eine Woche später erklärt Sky den in einer Rundmail für unzulässig, das ist undenkbar. Bei Vertragsschluss muss geklärt sein, gerichtsfest, welche Hardware der Kunde nicht nutzen darf und welche zugelassen ist, Änderungen dann mit langer Ankündigungsfrist.

    Ich kauf zertifiziertes gerät (also mit GARANTIE der Kompatibilität für Sky, und eine Woche später 399 EUR Elektroschrott? Absolut undenkbar. Solche Klauseln müssen ausreichend bestimmt sein, sonst sind sie umbeachtlich.

    Daher die Seriennummer-Abfrage. So wird im Bestellprozess geklärt, ob das Gerät des Kunden zugelassen ist für Abo. Unklar aber, was bei Ersatzkauf dann zu machen wäre.

    Aber auf diese Seriennummer-Abfrage verzichtet Sky seit Jahren, also bleibt die nackte, nichtswagende AGB-Klausel, denn auch in anderen Bereichen (SkyGO) ist die Formulierung "von Sky zugelassen" nur eine Worthülse, sind alle PC, alle iPhones eingeschlossen für SkyGo.

    Also solche Basics müssen hier geklärt, definiert sein, sonst redet man mit unterschiedlichen Voraussetzungen aneinander vorbei.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wir, die Leser des Forums und der Recherchen von horud von gestern (?), wissen es bzgl. Sky, ARENA, Hustler TV.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Jepp;)
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein, er könnte umgangen werden, daher ist die AGB notwendig, um den Kunden zu verpflichten, den JS nicht zu umgehen.

    Also: Wäre das AC überhaupt nicht in der Lage, den JS einzuhalten, die PIN zu fordern, dann wäre es unzulässig. Wenn es aber dazu in der Lage ist, geht es klar.

    Sonst hätte es rechtlich formuliert werden müssen:
    "Kunde verpflichtet sich, keine Geräte und Software einzusetzen, die den Jugendschutz umgehen können." Unterschied deutlich?

    Das eine ist das tatsächliche Handeln (Abschalten), das andere ist allein die Option, die hier verboten werden könnte.
    Wie mit dem Handy. Im Auto mitführen ist okay, es benutzen (in die Hand nehmen), aber nicht. Deine Interpretation würde bedeuten: Damit ich das Handy gar nicht erst im Auto benutzen kann, muss ich es zu Haus lassen. Vergleich passt nicht 100 %, aber deutlich geworden, was ich meine.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. April 2015
  8. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Naja, ich habe das eher als Scherz verstanden ist ja keine Argumentation. Selbst ich habe zur Kenntnis genommen, dass die auch mal was ändern dürfen, so heißt es in "meinen" AGB von 2008 schon "Premiere behält sich vor, Software und/oder Hardware der Smartcard oder eines DigitalReceivers/-Rekorders oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang kann es zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im Digital-Rekorder gespeichert hat, kommen."

    Die AGB sahen da noch explizit Kaufhardware nur ersatzweise Leihhardware zum Empfang vor. Das wird der einzige Grund sein, warum sie mich noch nicht angeschrieben haben. Sollte ich 2016 widererwarten verlängern, werden sie mir garantiert die neuen AGB unterschieben. So ein Fehler passiert den kein zweites Mal.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. April 2015
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Genau deswegen sind solche Module ja auch in der AGB ausgeschlossen worden!
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Aber was bringt es, mit G. zu diskutieren, er kann nie etwas belegen und behauptet das Gegenteil von dem, was alle wissen, was Fachpresse bestätigt, was auf Sky.de steht, was von LMA 20 Jahre akzeptiert wurde, was sogar im Sky-Vertrag stand.
    Das ist nun kein sinnvoller Talk.
     
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