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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    richtig die konnte das auf Wunsch umgehen.
    Mir ging es nur dearum das MarcBush immer mit irgendwelchen an den Haren herbeigezogenen Argumenten kommt das angeblich das AC Modul für sky offiziell geduldet wurde. Das ist allein wegen dem JS eben nicht der Fall gewesen. Dass das AC Modul für NDS keine Lizenz hat braucht man nicht weiter erwähnen. (aber selbst wenn dann hätte es auch nur eine zertifizierung seitens Sky bekommen wenn es CI+ Standards unterstützen würde, also Verschlüsselung des Signals so das Aufnahmen nur möglich sind wenn der Anbieter dies erlaubt.:rolleyes:
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Dann lass meinen Namen aus dem Spiel und verbreite nicht Unwahrheiten über mich.
    Wieso erwähntest du meinen Namen, ich hab nur auf dein Post geantwortet, willst du mich provozieren?
    Bitte per PN, wenn du etwas wissen möchtest, ich hatte kein 4 Nicknames oder was sonst hier falsch behauptet wird, okay?!
     
  3. Trips

    Trips Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das AC Modul wurde aber offiziell auch nicht verboten, Punkt 17 der FAQ:
    https://www.dropbox.com/s/sl9686aeu850s06/alphacrypt.JPG?dl=0
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich will das hier nicht ausdiskutieren....
    Wir haben die technischen Möglichkeiten.... Einfach sacken lassen und es ist vom Tisch. Aber dann noch mit mir streiten, da zieht es einem die Schuhe aus...:rolleyes::eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. April 2015
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Warum sollte man es verbieten, es ist ein offizielles CI - Modul für viele Verschlüsselungen, nur eben nicht anerkannt von Sky.

    Das es technisch für Sky einsetzbar war ist doch nicht die Frage und wird auch nicht betritten. Nur kann man sich eben darauf nicht berufen wenn es um zugelassene Hardware für Sky geht und schon gar nicht wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen geht.
     
  6. Trips

    Trips Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Da steht als Frage: Kann ich SKY auch mit einem CI-Modul z.B. Alphacrypt nutzen. Da als Antwort da nicht nein steht darf ich es also nutzen und mich auch darauf berufen da ich deswegen meinen Vertrag mit SKY eingegangen bin.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Spätestens mit dem Verschlüsselungswechsel ist es doch eh vom Tisch.
    Das Alphacrypt kann kein NDS. One4All kannst Du gar getrost als illegal einstufen da eigentlich eine Hackersoft.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Pairing ist eine feste Zuordnung einer Smartcard zu einem Receiver(typ) und in den AGB geregelt.
    Wenn Sky sein Sendesignal oder die Smartcard so verändert, dass als einziger Effekt herauskommt und beabsichtigt ist, dass der Kunde im laufenden Vertrag nur noch mit einem von Sky gestellten Receiver gucken kann, was den AGB widerspräche, dann ist diese Maßnahme vertragswidrig.
    Erst muss jeder Kunde ein Sky-Gerät im Vertrag haben, dann kann Pairing 2 kommen. Das sollte man erkennen können.
    Und es ist ein Zwang zum Leihreceiver, wenn ich nur mit dem Leihreceiver etwas gucken könnte, während andere für HD/DVB-S2/NDS geeignete Receiver alle ausfallen am Tag der Manipulation.

    Nach neuen AGB (die für viele erst 2017 gelten würden) kann im Fall eines Verschlüsselungswechsels Sky die Smartcard austauschen, richtig, aber sonst nur an die Kunden verliehene Receiver.
    Kannst du das akzeptieren?

    A) Nur verliehene Receiver dürfen ausgetauscht werden wegen Verschlüsselungswechsel (immerhin steht es so wörtlich in den neuen AGB). Richtig?
    B) Wenn ich nur mit Leihreceiver noch empfangen kann, weil Sky absichtlich alle anderen zertifizierten und sonstigen NDS-Receiver (HD 1000, Vodafone TV Center) aussperrt, dann ist es ein Zwang zum Austausch meines eigenen Receivers gegen ein Leihreceiver. (Dann wieder zu A) gucken, das genau verbietet AGB. Richtig?


    Ich bin der Meinung, dass man das überblicken und werten kann. Nach AGB darf ich das selbst gekaufte, bei Vertragsschluss von sky zugelassene Gerät nutzen. Wegen Verschlüsselungswechsel darf es nicht von Sky ausgetauscht werden, siehe AGB.

    Also muss Sky vor Pairing 2 (was eigentlich kein Verschlüsselungswechsel ist) sicherstellen, dass jeder Kunde ein Sky-Gerät im Vertrag hat. Das versucht Sky derzeit, wie wir täglich hören.

    Also ist die wichtige Frage: Muss ich im laufenden Vertrag dieses Leihgerät annehmen, obwohl ich vertraglich eigene Hardware verabredet habe und keine Haftung und Mehrkosten (Festplatte u.a.) übernehmen möchte.

    (Und als Extra: Was zugelassene Receiver sind, ist wo verbindlich vereinbart?
    Und was sagt das Gesetz als Voraussetzung für wesentliche Veränderungen im laufenden Vertrag? Und kann man immer noch Sky buchen ohne Sky-receiver, ohne Hinweis auf Liste der Geräte im Vertrag und ohne Angabe einer Seriennummer?)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. April 2015
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    "offiziell geduldet" ist Widerspruch in sich.
    Nimm einen Juristen aus Turkmenien, der Sky nicht kennt, leg ihm Vertrag und AGB und Bestellvorgang und Auftragsbestätigung vor und frage ihn dann nach einer Stunde, welche Geräte offiziell von Sky zugelassen worden sind.

    Ulf Richter von TESC GmbH hat die aktuellen Sky-Receiver nicht zertifiziert, auch das Sky-Modul nicht, die tragen kein Siegel "Geeignet für Sky/premiere".
    Zertifiziert steht seit Jahren bei AGB und Vertrag und im Bestellvorgang nicht drin. Seriennummer muss ich heute und seit Jahren nicht angeben.

    Also was soll ein Laie dann schlussfolgern, wenn er bei Panasonic im Katalog liest: Unsere Receiver sind perfekte Aufnahmewunder und für Sky-Pay-TV hervorragend geeignet."
    Dann liest er auf der Homepage was von Modulen, Sky-Modul und AC, die aber beide mehrere technische Einschränkungen haben und lässt sich AC empfehlen und kauft es. Sky schickt extra deshalb eine S02 statt der längst üblichen V14. In manchen Verträgen steht sogar AC Light als Empfangsgerät fixiert.

    Alles so 2013 passiert. Heute ist AC Light nicht mehr nutzbar, aber solo V14 ohne Leihgerät gibt es immer noch bei Sky als Standard-Bestell-Option.

    Es geht erst einmal darum, was bisher 2013 bei Sky üblich war und ob es Pflicht zum Sky-Zertifizierten Receiver gab. Und dann erst kann man beurteilen, wie dann eine Änderung im laufenden Vertrag zu bewerten ist.
    Dabei auch beachten: Bei Verschlüsselungswechsel kann sky nach neuesten AGB nur an Kunden verliehene Receiver austauschen. Eigene Receiver nicht.

    Zum Jugendschutz: Die LMA machten diverse Ausnahmen. Es war den LMA bekannt, was auch in der Fachpresse stand und auf sky.de: Man konnte Sky auch mit AC buchen. Die LMA machten, wie wir wissen, diverse Kompromisse mit. Und in der Satzung steht nichts konkret zu Receivern oder Modulen. Sky muss es mit JS ausstrahlen und der Kunde musste sich in AGB verpflichten, den Jugendschutz nicht abzuschalten. Dass der es könnte, auch mit einem Zweitreceiver als Linuxgerät, ist doch in den letzten 20 Jahren auch mit Sky-Modul nicht zu verhindern gewesen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. April 2015
  10. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es wurde nicht nur geduldet, es ist dadurch auch "zugelassen" - jedoch mit Einschränkungen der Funktionalität.
     
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