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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. zombo

    zombo Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Probiers aus und berichte uns :)

    Hast du den Receiver ohne Anschreiben oder sonstigen vorherigen Schriftverkehr z.B. Ablehnung des Receivers bzw. neuer Hardware im Vorhinein usw. zurückgeschickt?
    Unfrei/Frei?

    Noch was: Du solltest Namen und Smartcardnummer auf dem Screenshot zensieren!
     
  2. Ecko

    Ecko Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Mal ganz ehrlich. Ich finde es auch nicht gut was Sky macht. Aber habt ihr zuviel Langeweile?

    Wie ich sehe gibt es immernoch keine neuen Informationen und es gibt mittlerweile den Pairing-Thread Teil 3. Respekt.

    Wie man sich immer und immer wieder im Kreis dreht und sinnlos diskutieren kann. Ganz toll nur bringen tut es nichts.

    Aber gut, ist ja eure Freizeit die ihr da verplempert. ICH nutzte diese sinnvoller.

    In diesem Sinne: Weitermachen.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Was stand denn vor der Zusendung des aktuellen Geräts in den Kundendaten?

    Also meist dauert es paar Tage, bis zu 14 Tage, bis das Gerät ausgetragen wird. Dann wird die V14 aber nicht mehr über SAT automatisch mit (gefährlichen) Freischaltsignalen innerhalb 30 min versorgt, man muss es dann online anfordern.

    Seit März ist alles schwieiger geworden, Sky schickt mit Freischaltung auch Pairingsignal gern mit, ist Lotterie.
    Solange da Sky-Gerät im Kundencenter steht, würde ich Pairing akut befürchten, und AC Classic One4 All (alles andere AC nutzen nichts) schützt ja nicht vor Pairing.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bitte eine Mail schicken an VZ, die hätten schon längst gehandelt, aber es beschweren sich bisher zu wenig User. Am 18.03.2015 schrieb VZ Bundesverband, sie wollen jetzt entscheiden, was gemacht werden kann, ob ausreichend Verstoß vorliegt.
    Also auch eine Mail raus, dann kommt eher Schwung rein.

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6920735-post17.html
     
  5. Satfonix

    Satfonix Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Danke für die Rückmeldungen, ich habe doch tatsächlich den "unbearbeiteten" Screenshot hochgeladen, obwohl der bearbeitete schon hier liegt. Bearbeite gleich meinen Beitrag. Angenommen, die Karte würde gepairt werden (mit dem nicht vorhandenen Reciever) - kann dies bei Beschwerde wieder rückgängig gemacht werden?

    Vorher stand glaub ich "nur Smartcard" drin - ehrlich gesagt weiß ich es nicht mehr genau.
     
  6. Ecko

    Ecko Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @MarcBush

    Ich denk ja gar nicht dran für eine Sache meine wertvolle Freizeit zu opfern die sowieso nichts bringt.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    S02 noch aktiv? Dann erst mal lieber S02 weiter nutzen.
    Pairing macht Sky nicht rückgängig ohne Anwalt.
    Tausch einer defekten Smartcard ist denkbar, aber die würde Sky auch wieder pairen, solange Sky-Receiver hinterlegt ist, im Moment ist Sky sehr aggressiv.
     
  8. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Warum sollte bei 'ausreichend Verstoß' denn noch zusätzlicher Schwung in Form von Massenbeschwerden erforderlich sein? Entweder sie stellen fest, dass das nicht in Ordnung ist, was Sky so treibt oder eben nicht. Ich dachte, du hättest denen schon alle Fakten zukommen lassen. Das sollte doch reichen. Ich glaube schon lange nicht mehr dran, dass der Verein überhaupt noch was auf die Beine stellt.
     
  9. Satfonix

    Satfonix Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    S02 ist abgestellt ;)

    GIbts nicht so ein "Musterschreiben" vom "Anwalt"?
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sehr geehrte Verbraucherin,
    Sehr geehrter Verbraucher,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten. Leider können wir wegen der Vielzahl der bei uns eingehenden Anfragen und begrenzter Kapazitäten nicht jedem Fall nachgehen. Zum Teil ist es erforderlich, weitere Verbraucherbeschwerden abzuwarten, um gegen betroffene Unternehmen Unterlassungsverfahren einleiten zu können.

    Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden.
    ...
    Mit freundlichen Grüßen


    Antwort an einen User bei DEB nach Beschwerdemail vorgestern. Wenn sich 10 Mann beschweren, merken die das noch gar nicht. Jetzt 100 Beschwerden und meine charmante Nachfrage, und die zuständige Frau R. taut auf...
     
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