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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das Thema wurde ausführlich ausdiskutiert. Am ominösen 15.03.2015 habe ich mehrere Quellen benannt zur Eignung des AC-Moduls für den Jugendschutz.
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6905115-post1691.html Die Aussagen der Fa. Mascom, ein seriöses Unternehmen, sind natürlich relevante Quellen, die ja auch von Fachpresse zitiert/bestätigt wurden.
    Die Jugendschutzsatzung hat horud gerade verlinkt (im Link dann rechts klicken).
    Als Sky-Kunde muss ich diese Satzung nicht kennen. Sie gilt für alle privaten TV-Anbieter gleichermaßen. Die Pflichten der Satzung treffen nur den Veranstalter, Sky, nicht den Kunden.
    Sky muss in den AGB aber dem Kunden auferlegen, den Jugendschutz zu beachten. Dazu ist in 2.1.6 formuliert:

    Der Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Kunde hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat.

    Also der Kunde darf die Sperre nicht aufheben. Punkt. D.h. nicht, dass er keinen Receiver oder Modul nutzen darf, dass das könnte. Man kann im AC-Modul den JS einschalten, also sind die Voraussetzungen erfüllt. Der Kunde muss halt laut AGB sich an die Regeln JS halten. Dafür unterschreibt er, so hat Sky sich abgesichert.
    Die Satzung verdonnert Sky, die Signale entsprechend auszustrahlen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. März 2015
  2. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Was aber an dem Faktum nichts ändert, daß das AC nur toleriert war. Und das CI+ Modul ist halt auch ungeliebt ;)


    Ja, das neue Geschäftsgebaren halt. So etwas kann nicht gut gehen.. :eek:
    Ist zunehmend nicht mehr so... jetzt kommt ja Pairing sofort mit Freischaltung...
    Pass besser auf, es waren immer schon offiziell nur zertifizierte Geräte zugelassen. NUR, es wurde mehr als lax umgesetzt. Das ändert man halt jetzt mit aller Macht und Holzhammer-Methode... Und das mit den Neuverträgen wird sich auch sehr bald ändern, glaubs einfach. Es gibt keinen anderen Weg zu kündigen, Leihschrott abzulehnen und zur VZ zu gehen...:rolleyes: :(
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2015
  3. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Crom übrigens auch wieder, aber er hat's noch nicht gemerkt :LOL:
     
  4. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    dann müßte ja SKY sogar die Dreambox/Enigma2 genau wie das AC dulden, da man hier per Menü ja auch den Jugendschutz aktivieren kann..:eek::eek:
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ Patrick S

    Ich weiß, hier von vielen alten Hasen, dass es unheimlich schwer fällt, alte Gewohnheiten fallen zu lassen, aber du fängst auch wieder mit "zertifizierten" Receivern an. Wir sollten hier Fachbegriffe richtig einsetzen.
    Wenn man die "Duldung" von AC einordnen möchte, dann muss man auch eine Rangordnung der Geräteklassen und Unterstützung durch Sky finden.

    Da gibt es aber kein System.

    Schock: Der Sky-Leihreceiver ist nicht zertifiziert. Tatsächlich!

    Die Zertifizierung für premiere und Sky übernahm ein Ingenieurteam der Fa. TESC GmbH. Die prüften Geräte, die auf dem freien Markt käuflich waren, ob sie die Vorgaben von Sky bezüglich Hardware/Software/Anschlüsse usw. erfüllen.

    Muss man die Sky-Leihreceiver daraufhin prüfen lassen durch Auftrag von Sky an TESC? Nö, die wurden ja schon von Sky bestellt und nach Sky-Vorgaben für Sky gebaut. Haben die ein Siegel: "Geeignet für Sky"? Ich glaub das nicht.

    Nach Sky-AGB (ich weiß, fällt schwer) gibt es nur "zugelassene" Geräte, nicht von einer Behörde/TÜV oder so, sondern "von Sky zugelassene" Receiver.

    Da ist Sky frei, diese zu benennen oder aber auch nicht. Auf der Homepage ändert sich da ständig die Liste, der iCord 250 und Vodafone TV Center fehlen, wie peinlich, andere Geräte wie HD1000 verschwanden gerade.

    Also wer hier verbindlich als Doktorarbeit oder als Sachverständigengutachten für das Gericht eine Übersicht und "Rangfolge" erstellen soll, als ahnungsloser Ingenieur, der bisher mit Sky und Modulen nichts zu tun hatte, kann sich nur an AGB, Vertrag und Fakten halten. Aber welche?
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wieso? Doch nur bei Verträgen, wo der Leihreceiver mitgeschickt wird, der Kunde das Leihgerät aber nicht nutzen will. Wer heute Welt HD bestellt, kann ankreuzen: "Nur Smartcard, nutze eigenen Receiver, Seriennummer nicht zur Hand".

    Dieser Kunde bekommt doch nur die V14 und kann diese problemlos freischalten ohne Pairing. Da hat sich überhaupt nichts geändert bisher.
     
  7. Offox

    Offox Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Dem stimme ich durchaus zu. War bei uns genauso. Wir durften als "Problemkunden" nur noch mit der Geschäftsleitung kommunizieren. Man teilte uns am Anfang mit das der vorhandene PR HD 1000S in naher Zukunft nicht mehr funktioniert und der Sky+ Receiver verordnet wird. Gegenwehr wird nicht toleriert.
    Als dann ein Schreiben des Humax Support vorgelegt und auf die AGB verwiesen wurde, das man den Sky+ Receiver nutzen kann aber nicht muss, war Ende mit Argumentation von Seiten Sky.
    Man teilte mit das Sky sich ausreichend erklärt hat und bei seinem Standpunkt bleibe den Sky+ Receiver vorzuschreiben. Da wir dies nicht akzeptierten und VZ und Anwalt einschalteten wurde kurzerhand, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ein Abo was erst seit September 2014 für 24 Monate geschlossen wurde, per sofort außerordentlich fristlos aufgelöst um "die Angelegenheit auf Seiten Sky abschließen zu können.2

    Sie werden sicher eher die Kunden die hartnäckig die Sky Hardware verweigern gehen lassen als die Strategie zu ändern.
     
  8. crazytv

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich bin ja begeistert, dass du immer noch so engagiert hier argumentierst. Bei den AGB stimme ich sogar zu. Ich hatte Sky nach AGB Widerspruch auch gefragt, ob noch "meine" Premiere AGB gelten? Das wussten die wohl selbst nicht so genau, haben nie geantwortet ;).

    Aber glaub's ruhig. Pairing hin, Pairing her, die werden Ende des Jahres die Nagra-Lizenzverträge nicht verlängern sondern die Verschlüsselung einfach abschalten. Bei MTV unlimited hat das mit der Abschaltung des offenen Caid 0d05 jetzt auch geklappt, in Kürze ist noch der ORF dran. Können dann Alle wieder etwas "runterkommen", kehrt dann wieder Ruhe ein. Und dann gibt's wahrscheinlich nur noch Videoguard mit Pairing.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wenn es eine Anlage zur JSS gibt, die in der Veröffentlichung im Internet nicht sichtbar ist, und wenn die Genehmigung "Technischer Mittel" in Pressemeldungen bekannt gegeben wird, ist doch alles transparent und für alle Marktteilnehmer ersichtlich. Hustler TV hat auch so ein Konzept sich absegnen lassen, aber nicht telefonisch hinter Türen, sondern als Pressemitteilung offiziell.

    @ horud
    Deine Hinweise 18:12 Uhr las ich erst nach meinem Post von 18:50 Uhr (vorher übersehen?). Fernsehopa hat Recht, dass man so etwas nicht unter der Hand absprechen kann. Wenn es ergänzend für alle Marktteilnehmer eine vereinfachte Genehmigung des Jugendschutzes gibt, um so besser, so erklärt sich auch vielleicht die positive Einschätzung des Alphacryptmoduls für den Jugendschutz durch die Landesmedienanstalten - wie gesagt, immer mit gleichem Maßstab und transparent dann auch gegenüber Mascom ;-)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. März 2015
  10. HSVL!VE

    HSVL!VE Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das ist dann doch so auch in Ordnung. Nur müßte das so auch von allein gehen und man ein Sonderkündigungsrecht einräumen, nicht erst auf Druck vom RA.
     
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