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Diebstahl Kellerreceiver

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 20. Februar 2015.

  1. ltenzer

    ltenzer Senior Member

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Muss man das Leihgerät eigentlich in einem verschlossenen Raum aufbewahren, wenn man es gar nicht bestellt hat?
    Bzw. kann man dann für den Verlust haftbar gemacht werden? Wenn jemand bspw. seine Garage offen stehen lässt und jemand klaut das Teil, was der Kunde gar nicht haben wollte, könnte Sky ihm das anlasten?


    Gibt ja ein paar Leute, denen der Receiver unaufgefordert zugeschickt wurde, wäre absurd, wenn die auch noch dafür zahlen sollten...
     
  2. whocaresanyway

    whocaresanyway Junior Member

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Diese Frage taucht in der ein oder anderen Form eigentlich immer wieder als Hausarbeit für BGB AT auf - kurze Antwort (für die allgemeinen Fälle der HA): Keine Haftung; unbestellte Lieferung nach 241a, keine Annahme durch Schweigen, Untergangsrisiko bleibt also weiterhin beim Lieferenden. Manche Meinung geht sogar soweit, das man die unbestellte Ware auch direkt entsorgen dürfe (Kids, do not try this at home!).

    Da sich Sky auf juristischem Gebiet aber oft als unberechenbares autistisches Kind darstellt, würde ich im Fall der Fälle damit rechnen, das Sky mit Ansprüchen auf den unfreiwilligen Entleiher zukommt; da werden die möglicherweise argumentieren, das der Receiver notwendig zum Empfang ist und versuchen, eine Annahmepflicht daraus zu konstruieren bzw. den Receiver als Vertragsbestandteil des Hauptvertrages darzustellen. Das kann vor Gericht also durchaus ein ernsthaftes Minenfeld sein. Daher am Ende der Rat: Sicher aufbewahren oder gleich zurück im Paket nach Hamburg.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2015
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Was hätte der Kunde (Eike) von der Kulanz ? Seine Versicherung zahlt ja.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Stimmt, aber gesetzt den Fall der Kunde hätte keine Hausratversicherung.

    Wäre Sky dann mit den Preis heruntergegangen, oder ist mit dem Preis nur
    hochgegangen, weil die Versicherung ja sowiso zahlt ? ;)
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Eine Kulanz in diesem Fall ist nicht verhandelbar - hab es versucht.
    290,- Schadensersatzforderung für den 2TB ist fix.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2015
  6. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Damit ist der eine Receiver "bezahlt". Was, wenn Du in naher Zukunft das Ding nutzen willst/musst? Kriegst Du wieder einen für lau oder darfst Du dann die Leihgebühr zusätzlich überweisen?
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Dann Vollpreis.
     
  8. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Auweia. Also für den "Standardkunden" heißt das:

    249 € Leihgebühr
    290 € Strafe (zahlt ggfs. Hausrat)
    249 € Leihgebühr

    Also klauen lassen ist in dem Fall wohl keine gute Idee. :eek:
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Sollte man nicht in Erwägung ziehen, korrekt.
    Der Schaden zur Beschaffung eines Neugerätes bleibt auf jeden Fall beim Kunden.
     
  10. Lonestar

    Lonestar Senior Member

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    AW: Diebstahl Kellerreceiver

    Eigentlich eine Schande für Sky, dass Eike da Geld für den Schrottreceiver zahlen muß.
    Bei der Werbung die er hier für den Verein macht.

    Dafür müßte er alles umsonst bekommen + 2 jähriges Komplettabo ;)