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Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. März 2015.

  1. Wambologe

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ich hab natürlich nachgeschaut, Paragraph 2 erwähnt allerdings nur Diplomaten und deren Anhängsel.

    Ansonsten: Wenn du es nicht zeigen kannst, nehm ich an, dass es Schmarn war. Danke für das Gespräch.
     
  2. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ich weiss jetzt auch nicht weiter.

    Ich habe das Gerät in der Hose gemeint, deswegen auch Kindergeld.

    Also ich komm da nicht weiter.

    :love:
     
  3. brixmaster

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  4. VIDA

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ne war natürlich kein Schmarn.

    Ich wusste es vorher auch nicht, wenn mir mein Schulfreund der jetzt Landrat ist, mich eines besseren belehrt hat.

    Es gibt da so Gesetze, die dem gemeinen Volk nicht zugänglich sind.

    So was soll es geben.

    Aber egal, ist ja auch gar nicht schlimm, das wir nicht alles wissen.

    Danke ebenfalls für das Gespräch.

    :D
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Na, die Erklärung ist doch ganz einfach. Rein technisch betrachtet verfügt man als Mann nicht über ein biologisches Empfangsgerät sondern hat ein Sendegerät. :D :LOL:
    Es ist in der Lage Informationen welche in DNA kodiert sind zu verbreiten, zumindest zeitweise. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2015
  6. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ja danke Dir.

    Darauf bin ich noch gar nicht gekommen.

    Na ja mein Empfangsgerät hat immerhin einen Sohn hinbekommen.

    Nun ja muss ich jetzt auch rückwirkend Steuern bezahlen, um was es ja in dem es ja in diesem Thread geht.

    :winken:
     
  7. Hugo Armani

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ahhhjo, ich auch, und wenn man für den Besitz eines TV Gerätes, egal obs funzt oder nicht schon zahlen muss, na dann will ich doch auch das Kindergeld, ich bin ja auch im Besitz des Gerätes, jedenfalls wars eben noch da als ich aufm Klo war. ;):winken:
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Glückwunsch!

    Aber das spielt bei der nun geltenden Haushaltsabgabe keine Rolle mehr welche Geräte man besitzt; auch voher galt bereits ein PC als Empfangsgerät.
    Die Haushaltsabgabe ist pauschal pro Wohnung zu zahlen.
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Der hier erwähnte "zivile Ungehorsam" in Bezug auf die HHA ist doch nur eine billige Ausrede für Geiz und Schmarotzertum. Wer wirklich der Meinung ist, die HHA wäre unrecht, soll Petitionen starten oder Demo´s organisieren oder sonst irgendwas.
    Zudem: Was Recht oder Unrecht ist, entscheidet immer noch die Mehrheit über ihre gewählten Volksvertreter (obwohl mir Basisdemokratie deutlich lieber wäre) und nicht das Rechtsempfinden einzelner. Sollte diesbezüglich jemand eine andere Meinung haben, empfehle ich, nach China oder Nordkorea auszuwandern. Er findet dort bestimmt die für ihn ideale Gesellschaftsform vor. :winken:
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Warum ?
    Wenn das deine Meinung ist, ok.
    Aber es ist kein Fakt.
    Recht hätteste ggf, wenn ÖR verschlüsselt wäre, und jemand würde die Verschlüsselung knacken und gratis schauen.
    In welchen Discounter wurde denn diese Ansicht gekauft ? :eek: Einfach nur billig. Aber wenn dann würde ich Cuba oder Venuzela empfehlen. Da ist das Wetter einfach besser...:D

    Wer ernsthaft pro Haushaltsabgabe und Öffentlich rechtliche Sender argumentieren will, der tut sich mit so was einen Bärendienst an.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2015