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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Richtig. Den musst du gemäß deiner Pflicht selber wechseln, wenn er nicht mehr kompatibel ist.

    Das ECM(!)-Pairing ist doch kein Pairing nach 1.4.4. Stattdesen wird die Verschlüsselung generell dahingehend geändert, dass ein im wesentlichen gehacktes Verfahren, welches das Abgreifen von CWs erlaubt, abgestellt und auf eine neues umgestellt wird.

    Du musst kein Leihgerät nutzen. Kauf dir halt ein ECM-Pairing fähiges.

    Sky kann sich rotzfrei hinstellen und sagen: "Ist doch nicht mein Problem, wenn du dir keins kaufen kannst. Aber ich biet dir sogar eins kostenlos zur Leihe an."
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das steht nur in den neuesten AGB drin, denen ich zu Recht widersprochen habe. Somit gelten diese AGB für Tausende noch nicht.

    Da steht in neuen AGB auch zum Verschlüsselungswechsel:
    wenn für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
    Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.

    Also mein eigenes Gerät darf wegen Verschlüsselungswechsel nicht getauscht werden.

    Aber es geht hier bei unserer Phantom-ECM-Pairing-Story, die nirgendwo angekündigt ist, nicht um Wechsel der Verschlüsselung, sondern um Pairing, also um eine Berechtigung, welche Geräte Sky entschlüsseln dürfen. (hier: Sky-Leihgeräte und iCord)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. März 2015
  3. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Sky macht das bei der Nagra-Abschaltung und eben jetzt beim Ausschließen der Cardsharer.
    Ich gaub nicht, dass man ihnen - wie in deinem Beispiel - Böswilligkeit nachweisen könnte. Gerade wo sie sich auch noch so generös gerieren: "Kriegst es sogar kostenlos von uns".
     
  4. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    OK, vielleicht gibts dann für diejenigen mit alten AGBs noch einen Angriffspunkt.
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Sicherlich war mein Beispiel bewusst überspitzt. Dies sollte aber einzig und allein die "Zusammenhänge" verdeutlichen, in denen verschiedene Passagen der AGB gebracht werden müssen.
     
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Die "Böswilligkeit" besteht darin, dass man die ganz wesentlichen Punkte bei einer möglichen Vertragsverlängerung urplötzlich "vergisst" und dem Kunden das "blaue" vom Himmel verspricht und nach Ablauf der Widerrufsfrist fällt Sky dann wie aus heiterem Himmel das "Vergessene" plötzlich wieder ein.
    Die Telekom will auch gängeln, aber die machen das wenigstens konsequent und fahren eine offene und gerade Linie (auch wenn ich als Betroffener, nun das Nachsehen habe und meinem geliebten ISDN hinterher trauere).
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Leider alles falsch.
    Begriff "kompatibel". Kompatibel wird in AGB erklärt als kompatibel zu Empfangsweg Kabel oder SAT, also mit dem passenden Tuner.
    Mein Receiver muss von Sky zugelassen worden sein. Dazu gibt es in Vertrag oder AGB keinen weiteren Hinweis, keinen Link zu einer Liste oder eine Beschreibung, was damit gemeint sei.

    Pairing 1 verhindert auch, dass ein gehacktes Verfahren, welches das Abgreifen von CWs erlaubt, abgestellt wird. Ist Pairing 1 also auch kein Pairing??

    Wenn Pairing 2 kein Pairing wäre, dann fehlt erst Recht eine Grundlage in den AGB. Erst Recht in den AGB, die noch nichts von Verschlüsselungswechsel kennen.

    Sky hat die käuflichen ECM-fähigen NDS-Geräte wie den HD 1000 gerade als unzulässig erklärt, obwohl der Hersteller Humax davon nichts weiß. Es gibt kein derzeit produziertes passendes Gerät bei Mediamarkt zu ordern. Wollen wir Kindergarten spielen oder wie Erwachsene in einem Fachforum reden?
    iCord wird nicht mehr produziert, okay??

    Wie gesagt, ein Verschlüsselungswechsel muss für den Kunden zumutbar sein und darf nicht zum Programmausfall führen. Der Zwang zu einem Leihgerät ist nicht zumutbar. Ich habe gerade 500 EUR für eigenes Gerät ausgegeben. Sky bietet weiter Verträge ohne Leihgerät (also damit mit alternativen Modulen) an, also ist keine Eile für Sky erkennbar. Wenn man CS verhindern will, macht man Sky-Leihgerät zur Pflicht für Neukunden und Verlängerer seit 2013 und ist 2015 damit fertig.

    Widersprüche gehen im Verbraucherrecht zu Lasten von Sky.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. März 2015
  8. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Da stimmen wir 100% überein. Hatte ich in meinem ersten Post auch schon thematisiert.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Bitte lies erst mal die neuen AGB (die für viele erst ab 2017 gelten) zu Verschlüsselung, erst Recht die AGB in Österreich. Da sind viele Bedingungen, und ein Tausch des kundeneigenen Receivers ist dadurch ausgeschlossen, okay? Wenn es passende eigene Receiver zu kaufen gäbe, wäre schon mal ein Argument geklärt. Gibt es aber nicht.
    Nochmals: Eine wesentliche Veränderung des Vertrags bedarf der Zustimmung des Kunden. Wenn es unvermeidbar ist, wäre es für Sky möglich, aber dann Sonderkündigungsrecht für den Kunden.

    Wesentliche Änderung liegt z.B. dann vor, wenn es Geld kostet.
    Hier muss man Festplatte "zu günstigen Konditionen" zum Leihreceiver ordern, muss seine SAT-Anlage für den Sky-Schrottreceiver umbauen, neue HDMI-Verkabelung legen, damit der eigene Receiver erhalten bleiben kann, um weiterhin ARD brennen zu können, das verhindert der Sky-Receiver tatsächlich, irre, oder? Man haftet auch für den Sky-Receiver in unbekannter Höhe.

    Aber Diskussion zu Pairing 2 ist müßig und langweilig, weil nicht von Sky angekündigt bisher. Zuordnung zum Kundenreceiver ist angekündigt gemäß 1.4.4 der AGB. Schriftlich und in Pressemitteilungen und auf sky.de.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. März 2015
  10. blondie

    blondie Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ich meinte nicht das AGB "kompatibel", sondern kompatibel zur neuen, veränderten Verschlüsselung.

    Das steht in meinem Beitrag überhaupt nicht zur Diskussion. Durchsetzung Pairing 1 halte ich für angreifbar.
    Aber was hat Pairing 1 mit dem neuen ECM-Verfahren zu tun auf das ich mich beziehe, außer dass es auch immer wieder mit Pairing bezeichnet wird?

    Nu lass den Kindergarten mal außen vor. Solche völlig unpassenden Einwürfe diskreditieren nur deine Argumentation.

    Sky muss sich doch nicht darum kümmern, was gemäß des Vertrages deine Pflichten sind. Sie stellen sich ja sogar hin und behaupten sie wären ja sogar so nett, dir einen leihweise und kostenlos zur Verfügung zu stellen, Das ist Chuzpe. Dass mir ein solches Vorgehen auch nicht gefällt, brauchen wir nicht weiter drüber reden. Aber solche Frech- und Dreistigkeiten sind wir bei Sky mittlerweile gewohnt und nicht damit zu rechnen ist einfach naiv.

    Wenn das in deinen (alten) AGB so ist - habe ich bereits eingeräumt - gibt es evt. doch noch Möglichkeiten der Gegenwehr. Die Anzahl derjenigen, die mittels VZ und CO oder Gericht dagegen angehen könnten, reduziert sich damit aber auf die Zahl der Nicht-AGB-Akzeptierer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2015
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