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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ich habe nichts verschwiegen bei Vertragsschluss, Sky hat absichtlich darauf verzichtet, meine Seriennummer zu erfahren, um mehr Kunden (mit alternativer Hardware) ins Boot zu holen, hat damit selbst kalkuliert auf seine Option PAIRING vorerst freiwillig verzichtet. Ist das erkennbar, nachvollziehbar?
    Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind in den AGB unter "Mitwirkungspflichten" aufgeführt. Angaben zu Hardware und Seriennummer steht da nicht. Im Zweifel sowieso für den Verbraucher.
    Die Pairing-Klausel bedeutet, dass Sky bei Vertragsschluss verlangen kann, dass die Smartcard einem bestimmten Receiver zugeordnet wird, aber nicht jederzeit. Oder wo liest du "jederzeit" in der Klausel? Vieles in den AGB gilt für Vertragsschluss und macht nur so Sinn. Veränderungen im laufenden Vertrag müssen besonders gekennzeichnet werden, denn sie greifen massiv in bestehendes Dauerschuldverhältnis ein und der Kunde hat dann kein Widerrufsrecht mehr, daher muss solch ein "Sonderrecht" auch klar geregelt sein. Ist hier unklar formuliert, also unbeachtlich.
    In der Bestellmaske steht: "Seriennummer eingeben" Hier kann Sky die SC dem Receiver zuordnen. Aber Sky verzichtete die letzten Jahre auf diese Angaben des Kunden, konnte man wegklicken. Immer noch!. Und dann hätte in AGB unter Mitwirkung auch geregelt sein müssen: "Der Kunde hat unverzüglich über Änderungen seiner Hardware Sky zu informieren und bei Ersatz die neue Seriennummer mitzuteilen. Zugelassene Receiver findet man hier (Link) oder telefonisch unter 0800-12345." All dies fehlt, also kann Sky dies nicht spontan zum Stichtag nachholen, sondern muss langfristig alles neu regeln bis 2017.

    Und wenn ich die Seriennummer meines Panasonic doch mitteile, was dann?
    Noch mehr diese Nebenklausel, die versteckt unter "Smartcard" ganz am Ende steht, gegen den Kunden auslegen und gar schlussfolgern, der Kunde müsse jetzt sogar seine teure eigene Hardware entsorgen und Leihgerät nehmen, ganz nach Belieben von Sky plötzlich im Vertrag? Absurder Gedanke. Wo steht so etwas?? Dann kann Sky eben nicht pairen, na und? Bei Laufzeitende kann Sky doch ein Leihgerät dem Kunden aufdrücken und gut ist. Ist das nicht die naheliegendere Lösung im Verbraucherrecht?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. März 2015
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Nicht den Quatsch von horud wiederholen. Pairing 2 zwingt die Kunden mit vertraglich vereinbartem eigenen Receiver zur Nutzung eines Leihgeräts. Fakt.
    Zwang heißt: Sonst kein Bild trotz Zahlung der Gebühren.
    Man ist auch gezwungen, das Abo zu bezahlen, wenn man etwas sehen will, auch die PIN einzugeben, oder?
    Wenn Sky Pairing 2 einführt, muss ich ein Leihgerät nutzen (oder exotisch iCord 250 HD/Vodafone TV Center). Das ist unvermeidbare Notwendigkeit, dazu bin ich dann gezwungen als Kunde, der sein teures Produkt nutzen möchte.

    (Was wir hier kindisch diskutieren.....:eek:)
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Unicam/Deltacam sind universeller nutzbar als AC Light. Ich denke an den Kunden, der 2014 90 EUR investierte und schon eher gepaired wird oder Vertrag beendet. Dann für 40 EUR verkaufen für alternative Anbieter, deren Wert als Sky-Alternative eher derzeit steigt. Realistisches Szenario. Derzeit immer noch 90 EUR.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Hm, was Du nicht alles schon gemacht hast... :(
     
  5. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Falsch siehe:
    Wie du selbst schreibt erzwingt Pairing 2 nicht die Nutzung eines Leihgerätes.

    Auch nach Pairing 2 kann man alle Receiver mit gültiger NDS-Zertifizierung nutzen. Nur Receiver mit illegalen Modul/CAM und Receiver deren Support vom Hersteller beendet wurde (EoL) sind nicht mehr nutzbar.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Für eine Brauerei hauptsächlich, 1400 Mitarbeiter in Norddeutschland, direkt vom Jura-Studium angeworben vom GF. Und ich trink kein Bier... fast.
    Hab auch als Tontechnikassistent gearbeitet für NDR, Rothenbaum (ohne Ausbildung, aber angelernt für Tontechnik, Ü-Wagen, SAT-Technik). Legendär: Mit Corny das Schmidt Theater Reeperbahn... als kleine Leuchte im Hintergrund, Mikros verteilen, Verkabeln, mit Ü-Wagen Kontakt...
    Für Patentanwaltskanzlei meines Onkels/Bruders. Für große Anwaltskanzlei in meiner Heimatstadt, jetzt kleines eigenes Büro mit Teilzeit-Hilfe und tätig für Landesjustizmin. im Schwerbehindertenrecht. Am 12. zuletzt Klage geschrieben für Sozialgericht (deshalb am 12.03. nicht on ;) ), ebenso Anhörungsrüge zum OLG Rostock in Strafsache eines Behinderten, derzeit Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung, weil psychisch Erkrankter Mandant keinen Pflichtverteidiger zugeordnet bekommt.
    Was noch? Beim Studium viele Jobs, Verkäufer, Gartenbau...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. März 2015
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Und wenn ich heute 50 Abos abschließe für meine (hypothetische) Großfamilie, dann muss ich rein praktisch bei Pairing 2 plötzlich 50 Leihreceiver nutzen, während es jetzt noch ohne geht, man keine Seriennummer angeben muss. Sky toleriert derzeit noch Neukunden zu Tausenden ohne Leihgerät, obwohl es keine NDS-fähigen, zertifizierten Receiver zu kaufen gibt außer Dutzend Restbestände.
    All diese tausenden Kunden mit alternativer Hardware werden nach angeblichem Plan von Sky durch Pairing 2 zu Leihgeräten gezwungen. Das Gegenargument war: Ist kein Zwang, man kann ja auch schwarzen Bildschirm anschauen. Albern, oder?

    Wenn du mir innerhalb 14 Tagen 100 Neugeräte mit NDS kaufen kannst, hast Du Recht. Aber nicht nur an Menschen mit Internet denken, auch an meinen Opa im Mediamarkt.

    EDIT:
    HD1000 ist laut Humax auch noch sky-zertifziert. Eine Lücke von Sky, wieso müssen hier Sky-Fans auch da sofort Sky Recht geben, obwohl Humax es besser wissen dürfte und anders sieht.
    HD1000 ist aber nicht pairingfähig, daher die Ausflüchte von Sky.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. März 2015
  8. nischel

    nischel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    MarcBush, klingt so als wärst du keine 20 mehr? :D
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    2 x und noch bisschen.... ;)
    hab auch eigenes Gewerbe gehabt als "Großbildprojektion...." mit Vermietung von Beamern, Leinwänden, Tontechnik. Gewerbeschein, Beraterverträge natürlich noch vorhanden.
    Jetzt ruhiger Job, fast wie ein Beamter :D


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  10. Athlonpower

    Athlonpower Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Wer sagt denn, daß Sky dies verlangen darf, die Erlaubnis dazu hat sich Sky ja selbst gegeben, also völlig ohne relevanten Wert, denn genau diese Bedingungen sind die ersten, die von einem ordnetlichen Gericht in hohem Bogen rausgeschmissen werden,

    siehe Österreich, von 26 Absätzen der Sky-AGB´s wurden satte 25 für ungültig erklärt, in Deutschland wäre es mit Sicherheit nicht anders.

    Also mein Herr, Sky kann in seinen AGB´s schreiben was sie wollen, z. B. auch, daß man sich vor einschalten des SKy-Schrotts erst einmal zwei bis drei schallende Ohrfeigen geben muß, die per eingebautem Mikrofon gemessen und gewertet werden, was auch viele Sky-Trolle sofort für gut finden und auch machen würden:)

    es ist völlig ohne Wert, juristisch gesehen, genau deshalb geht Sky ja jeglicher Prüfung seiner AGB´s durch ein Gericht aus dem Wege.

    Wenn Sky mit mir ein Abo über 24 Monate abschließt und explizit mit der Option "nur Smartcard" dann geht Sky damit auch vertraglich ein, daß ich mich selber um meinen Reciever kümmern werde, eine nachträgliche Zusendung des Sky-Schrotts ist also damit ungültig, so steht es in meinen AGB´s:).
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2015
Status des Themas:
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