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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. boetschman

    boetschman Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Bei mir laufen aktuell noch 2 S02 Karten in Linuxreceivern.
    Ende Februar Ankündigung für Ende März Kartentausch mit Receiver.
    Abo gekündigt zum Oktober 2015.

    1.Mail an Service mit Ablehnung Leihreceiver. Textbausteine zurückerhalten.
    2. Mail an GF mit Bitte nur V14 solo. Persönliche Antwort erhalten machen Sie nicht.
    3. Mail zurück dann mit Bitte 2 x 2TB Receiver kostenlos zu bekommen. Persönliche Antwort erhalten: ja machen Sie.

    Dachte mir, wenn ich schon Schrott bekomme, dann wenigstens den "besten Schrott":)

    Für mich die stressloseste Lösung bis zum Aboende, da ich eh nur Bundesliga/CL und max. 2 Filme/ Monat bei Sky schaue.

    Ob ich dann überhaupt nochmals das Skyabo verlängere steht in den Sternen und wenn dann eh nur Sport/Bundesliga in HD selbstverständlich und meine Zweitkarte wird definitiv nicht verlängert.

    Sicher keine tolle Lösung...........aber ich kann so gezwungener Maßen mit leben, da mein Hauptreceiver mit ORF/SRG und HD+ die Linuxkiste bleibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. März 2015
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Satz 2 "stellt zur Verfügung" ist nur freundlich und keine Pflicht, man kann ein Leihgerrät nutzen, muss aber nicht, kann das Leihgerät auch zurückgeben später.
    Satz 1 ist schon brisanter. Geeigneter Receiver erforderlich. Aber da auch Humax PR HD 1000 dazu zählt (nicht pairingfähig) oder andere käuflicher Restbestände, und keine Pflicht, Seriennummer mitzuteilen. Und noch immer AGB, die dazu im Widerspruch stehen. Also alles nicht klar genug gegen den Kunden formuliert.
     
  3. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    vielleicht hättest du desöfteren in deinen Mails ( etwa nach der zweiten) mal deinen Anwalt nebenbei erwähnnen sollen, etwa mit der Argumentation wie es Marc hier desöfteren schildert....z.b. geeigenter eigener Receiver vorhanden....
    kann manchmal es nicht nachvollziehen....
    die einen spielen Sky mit ihren Unzulänglichkeiten an die eigene Wand,und andere ziehen erbärmlich den Schwanz ein..

    die Hoffnung bleibt dass letztere nicht für die Mehrheit aller Abonnenten in den nächsten Jahren stehen....
     
  4. boetschman

    boetschman Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Deswegen brauchst du mich nicht zu beleidigen.

    Ich schrieb, dass es für mich so bis zum Aboende einigermaßen ok ist. Akzeptiere das.
    Ich bin mir sehr sicher, dass du mir das im realen Leben niemals ins Gesicht gesagt hättest.

    Für mich hier damit over and out. Danke an Marc für die Untersützung und Ratschläge. Wünsche allen bis auf Mourinho76 alles Gute beim kämpfen gegen Sky.
     
  5. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das ist einfach eine nicht akzeptable Aussage, genau so wie ich absolut respektiere, dass Menschen wie du alternative Technik bevorzugen, erwarte ich auch den selben Respekt davor, wenn jemand die Sky Hardware nimmt. Das hat nichts mit "Schwanz einziehen" zu tun, sondern mit der Vermeidung von Stress und Kosten durch Anwalt. Also bitte gegenseitiger Respekt, wer die offizielle Technik benutzt, ist kein schlechterer, ungebildeter Mensch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2015
  6. wsieger

    wsieger Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Bitte nicht gegenseitig beleidigen. Hättest es so gemacht wie die meisten hättest du die Kiste nicht anfordern brauchen. Per Mail eine V14 bestellen. Und wenn die innovative Technik kommt, einfach zurückschicken.

    Wenn sky die bei dir abstellen darf, egal ob du sie nutzt oder nicht, haben sie gewonnen.

    Sky hat es bei mir ja auch probiert. Kiste ist zurück, und seither ist ruhe. Ich halte meine Kündigung aufrecht. Telefonnummer haben sie nicht mehr, 30.11.2015 ist mein Ende.

    Man braucht gegen sky keinen Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale. Man darf nur nicht nachgeben.

    Übrigens: einen Leihvertrag darf man jederzeit einseitig kündigen oder beenden.
     
  7. srumb

    srumb Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das verstehe ich nicht:
    Die Technik ist kein ungebildeter Mensch?
     
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Wenn du tatsächlich im Oktober die beiden Leihgeräte zurück schickst und dann für dich die Sky-lose Zeit anfängt, dann hast du alles richtig gemacht. Du liegst auf meiner Linie und hast meine volle Sympathie. :D :winken:

    Für mich ist der entscheidende Punkt: wenn Sky am 31.12.2015 seine Kunden zählt, bist du dann weg?

    Du könntest noch einen drauf setzen und die beiden Leihgeräte nicht in dein Haus lassen, sondern bei guten Freunden "deponieren".

    Der Streitwert ist eigentlich zu niedrig, um sich monatelang mit Sky zu kloppen. Gut verdienende Menschen können ihre Zeit besser nutzen.

    Problematisch fände ich lediglich, wenn du die Trojanischen Pferde akzeptierst und den Leihreceivern ein Bleiberecht in deinem Haushalt einräumst.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Es fehlte ein Wort:

    "wer die offizielle Technik *nutzt*, ist kein schlechterer, ungebildeter Mensch."
     
  10. rehgrabler

    rehgrabler Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Hab gestern auf meinen Widerspruche bzgl einseitiger Vertragsänderung und Zusendung Leihreceiver ein Text-Baustein Mail erhalten:

    Sehr geehrter Herr X

    Sie haben sich mit Ihrer E-Mail vom X. März 2015 an unsere Geschäftsführung gewandt. Diese hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung.
    Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des Techniktausches an uns wenden mussten. Zu keinem Zeitpunkt war es unsere Absicht, Sie zu verärgern. Dies versichere ich Ihnen.
    Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass wir mit unseren Kunden langfristig sowie zufriedenstellend zusammenarbeiten möchten. Dennoch lassen sich nicht alle Kundenwünsche realisieren.
    Sky verfügt über das exklusivste Portfolio in den Bereichen Live-Sport, Filme sowie Serien in Deutschland und Österreich. Es ist unsere Aufgabe, die hohen Sicherheitsstandards für unsere Inhalte zu gewährleisten, zu verbessern aber auch einem Missbrauch unserer Angebote - insbesondere über Cardsharing - entgegenzuwirken. Denn das hat wiederum negative Auswirkungen für Sky und deren Abonnenten sowie auf die Kreativindustrie im Allgemeinen zur Folge. Daher wird die Smartcard von Sky dem Receiver zugeordnet, der in den Kundendaten hinterlegt ist.
    Sofern wir aufgrund der uns vorliegenden Kundendaten erkennen, dass bei dem Kunden lediglich eine Smartcard hinterlegt ist, stellen wir diesem kostenlos die passenden Gerätschaften zur Verfügung. Dadurch erfüllen wir unsere Pflicht, Ihnen weiterhin die vertraglich geschuldeten Programmpakete in zumutbarer Weise zum Empfang anzubieten und den wesentlichen Vertragszweck nicht zu gefährden.
    Durch die Übersendung der neuen Empfangstechnik nehmen wir keine Vertragsänderung vor. Ein Widerruf ist somit nicht möglich. Als fristgerechtes Vertragsende bestätigten wir bereits – mit Bedauern – den 30. November 2015. Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, diese Entscheidung rückgängig zu machen.
    Wenn Sie über einen zertifizierten Humax PDR iCord HD verfügen (dies erkennen Sie im Allgemeinen am Aufdruck auf der Gerätefront), ist dieser weiterhin zum Empfang Ihrer bei uns abonnierten Sender geeignet. Diesbezüglich bitte ich Sie um Mitteilung der Seriennummer des Gerätes, damit wir es unter Ihren Kundendaten hinterlegen können. Hierzu erreichen Sie unseren Kundenservice täglich rund um die Uhr unter 01 49 166 200. Die Kollegen werden alles Notwendige veranlassen.
    Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich beim Versand der Geräte im Rahmen des Techniktausches um einen automatisierten Prozess handelt. Diesen können wir weder aufhalten noch aussetzen.
    Sofern Sie die Annahme des Leihgerätes – wie angekündigt – verweigern, werden Sie Ihr Programm zukünftig leider nicht mehr empfangen können. Dies bitte ich zu berücksichtigen.
    Ich freue mich, wenn Sie uns auch weiterhin die Treue halten, und wünsche Ihnen eine angenehme Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich habe Ihnen jetzt nochmals zurückgeschrieben, dass ich dies so nicht akzeptieren werde (Ablehnung Zusendung, Aufforderung Beibehaltung des dzt. Vertrages , bei Abschalten der Karte Androhung des Gerichtsganges) - und nun bereits auch mal meinen RA informiert.

    Habt Ihr noch Tipps für mich??? (gerne auch via PM)

    DANKE u. LG
     
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