1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. hgerry

    hgerry Gold Member

    Registriert seit:
    1. Oktober 2001
    Beiträge:
    1.250
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    OT:
    Hey Leute ich bewundere eure Geist bei diesem Thema.
    Kommt ihr eigentlich noch dazu Sky zu schauen?
    Ich bin nach 25 Jahren bereits 1 Monat "skyfrei" und dank Alternativen (Amazon, Mediaportal bzw. xstream) geht es mir keinesfalls ab.

    Lese aber gerne noch in diesem Thema, denn der Großteil der Beiträge ist wirklich lesenswert.
    Macht weiter so und lässt euch nicht unterkriegen:winken:
     
  2. ergo-hh

    ergo-hh Senior Member

    Registriert seit:
    21. November 2001
    Beiträge:
    250
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky neue AGB

    nur zur Info:
    heute hat ein Verwandter von mir eine Mail von Sky mit folgendem (gekürzten) Inhalt erhalten:

    ... heute möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Sky Abonnement in Kürze an unsere neue Preisstruktur angepasst wird.

    Notwendig geworden ist diese Angleichung aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Programmlizenzen, Signalübertragung und die technische Infrastruktur.

    Allerdings haben wir unser Möglichstes unternommen, den zusätzlichen Betrag für Sie so gering wie möglich zu halten.

    Für Sie persönlich bedeutet dies demnach, dass sich der regulär zu entrichtende Standardpreis Ihres Abonnements zum 1. Mai 2015 um nur 2,09 Euro pro Monat erhöhen wird ...
    (er hat Sky komplett inkl. HD für 34,00 Euro und 2 Jahre)

    Er hatte sicherlich der Mail mit den neuen AGB vom Oktober 2014 nicht widersprochen. Ich hatte widersprochen, mal sehen, ob sie es bei mir auch versuchen.

    Gruß ergo-hh
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.639
    Zustimmungen:
    32.361
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky neue AGB

    Die Preiserhöhung ist keine Strafe für ggf. AGB Widerspruch, sondern Sky Normalität. Endet sein Rabattabo regulär zum 30.04.2015? Und wenn nicht, steht doch sicher noch in der Mail, dass die +2,09 Euro erst nach Ende der 2 Jahre erstmals kassiert werden? Ähnlicher Fall vermutlich hier, Kunde konnte per Sonderkündigung raus.

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...dardpreise-um-1-09-2-09-a-10.html#post6894304

    Sollte das Abo über den 01.05.2015 hinaus noch Laufzeit haben, besteht trotzdem höchstwahrscheinlich Sonderkündigungsmöglichkeit wegen Preiserhöhung zum 30.04.2015, wie im verlinkten Beispiel. Gute Möglichkeit sich Sky wegen Pairing oder allg. Unzufriedenheit vorzeitig zu entledigen, sofern der Bekannte daran Interesse hat. Aber für eine endgültige Aussage ist der komplette Text nötig bzw. falls eh nicht gekündigt werden soll, ist das nicht mehr von Belang.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. März 2015
  4. ergo-hh

    ergo-hh Senior Member

    Registriert seit:
    21. November 2001
    Beiträge:
    250
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ja. du hast Recht. Das Abo endet zum 30.4.2015.
    Bedeutet die Preiserhöhung nun, dass sich das Abo automatisch zu einem Aufpreis von 2,09 EUR (gesamt also 36,09 EUR) verlängert oder tritt ab 1.5.2015 der Normalpreis zzgl. 2,09 EUR in Kraft (wahrscheinlich letzteres :()?

    Die 2-monatige Kündigungsfrist hat er sicherlich verpasst, naja, selber Schuld. Mal sehen, ob es über einSonderkündigungsrecht klappt.

    Gruß ergo-hh
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.639
    Zustimmungen:
    32.361
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Na das ist doch "perfekt" :). Warum? Also er hat vergessen das Abo zu kündigen, hieße Vollpreis. Denn Frist wäre 2 Monate, die ist um 2 Wochen verpasst. Und nein, der Rabattpreis endet zum Ende der MVL, er zahlt theoretisch ab 01.05.15 Vollpreis + 2,09 Euro/Monat noch obendruff. ABER...jetzt kommt "perfekt"...die Preiserhöhung stellt eine Änderung des bisherigen Vertrages dar und damit hat er nun ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung nach Ende der MVL zum 30.04.2015. Die normale Kündigungsfrist ist hier nicht relevant. Wichtig..die Kündigung muss unbedingt mit "Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum 01.05.2015" tituliert werden, reguläre Kündigung lehnt Sky zurecht ab. Damit hat er nun erstmal doch noch eine Kündigung zum 30.04.2015. Falls er dabeibleiben will, kann er dann ggf. ein Rückholangebot annehmen. Die Sonderkündigung sollte er aber trotzdem diese Woche noch auf den Weg gebe und zwar per Einschreiben mit Rückschein, nicht übers Kundencenter, da geht keine "Sonderkündigung".
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    So ist es !
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Komm gerade nicht mit.
    Der Kunde ist aus Deutschland und hat den neun AGB nicht widersprochen, da hat Sky doch AGB-konform das Recht, den Preis bis zu 5 % im laufenden Vertrag zu erhöhen, also ohne Sonderkündigungsrecht des Kunden. Der Preis wäre sowieso auf Vollpreis am Mai 2015 gestiegen, also z.B. 60 EUR. Da sind 5 % ca. 3 EUR, die jährlich erhöht werden dürften?

    In Österreich und bei Geltung der alten AGB mag das anders sein, aber hier geht es nach neuen deutschen AGB...

    Sky-AGB Deutschland 2014 (neu)
    4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. März 2015
  8. ergo-hh

    ergo-hh Senior Member

    Registriert seit:
    21. November 2001
    Beiträge:
    250
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Vielen Dank für die Antworten, das hört sich ja gut an. Dann werde ich für ihn (meinen Schwager) mal das Schreiben vorbereiten. Er ist schon etwas länger alt, hat keinen Computer :D und müsste das Schreiben mit der Hand aufsetzen. Ob das gut gehen würde ... :D.

    Der Einwand von @MarcBush ist aber wohl auch berechtigt, oder?

    Gruß ergo-hh
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Aber die können doch nicht individuell bei jedem Kunden immer dann den Preis erhöhen, wenn dessen Kündigungsfrist verstrichen ist. Wäre ja die nächste Sauerei für VZ. Entweder ist Sky gezwungen, den Preis für alle Kunden in Deutschland zu erhöhen oder nicht, sonst wäre es ja keine notwendige Erhöhung wegen gestiegener Programmkosten.

    („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. März 2015
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das ist keine Preiserhöhung gemäss AGB (egal ob alt oder neu) wie Ihr es interpretiert. Hat überhaupt nichts mit 5 oder 10% zu tun, es könnten auch 50% sein.
    Dazu hätte Sky exakt mit AGB-Verweis die Option ziehen müssen. Haben sie aber nicht. Vermutlich um nicht in den Kostensteigerungs-Nachweiszwang zu kommen.

    Es ist schlichtweg eine Erhöhung der Standardpreise, das hatte ich schon in dem Thema versucht zu erklären. Da aber in jedem Rabattvertrag steht (und stehen muss), was der Kunde nach Ablauf der Rabatte und der MVL zu zahlen hat, muss Sky irgendwann dem Kunden die neuen Vollzahlerpreise mitteilen wnn man nicht auf ewig bei diesem Kunden den alten Vollzahlerpreis akzeptiert.

    Es ist also kein Erhöhung von bspw. 34,90 auf 34,99 oder 36,99 Rabattpreis für das Vollabo, sondern lediglich die Info das der Rabattkunde nach Ablauf nicht mehr 66,90, sondern 68,99 zahlen muss.
    (Immer für die Fälle wo keine Kündigung erfolgte)

    Das man damit ein paar Turnbeutel-Kündigungsvergesser beglückt, ist nur ein marginaler Kollateralschaden.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.