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Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Teoha, 25. Januar 2015.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Im laufenden Vertrag kann Sky den Preis nur mit Sonderkündigungsrecht erhöhen. Die 5% Klausel ist lt. BGH eh unwirksam, das weiß Sky auch (siehe der Brief, weil 2,09 Euro und 9 Cent sind unter 5%, lt. Sky angeblich kein SoKü Recht), aber hat sie trotzdem in den AGB drinnen. Immerhin hat man bei Sky gelernt. Mit dem Brief sind sie auf der halbwegs sicheren Seite. Bei den letzten Preiserhöhungen kamen solche Briefe nicht und dann passierte es, dass ein Rabattkunde, der bspw. vergessen hatte zu kündigen, statt dem vor 12 Monaten vereinbarten Vollpreis von 65,90 Euro bei Verlängerung 66,90 Euro zahlen sollte und Sky das auch so kommentarlos (oder mit "das ist eben jetzt so") abbuchte. Hier konnte der Kunde noch rückwirkend auf den Tag der Verlängerung kündigen und kam so aus einem "verpennt" Vollpreisvertrag noch raus, weil Sky die Preiserhöhung nicht mitgeteilt hatte. Vereinbart war schließlich ein anderer Preis bei Nichtkündigung und Verlängerung. Jetzt zieht das "hab ich nicht gewusst" Element nur noch bedingt...da Sky die Briefe nicht per Einschreiben schickt. Im Streitfall müssten sie Zugang beweisen ;).

    Hier hat sich also nichts geändert. Wer sich dem "das ist eben so" ergibt, hat Pech. Wer Sky nach dem Einschreibebeleg fragt, kommt trotzdem bei verpennter Kündigung immer noch rückwirkend raus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2015
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Wieso soll die 5% Klausel in den neuen AGB unwirksam sein? Nach meiner Meinung hat Sky die Klausel so umgesetzt, wie vom BGH gefordert. Nämlich auch mit der Möglichkeit der Preissenkung.

    Die Klausel in den alten AGB verstossen aus meiner Sicht klar gegen das BGH Urteil. u.a. deshalb habe ich den neuen AGB auch widersprochen.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Berliner hat da einiges durcheinander gebracht, aber ich habe auch keine Luste das auseinanderzusortieren......für mich aht diese Preisanpassung
    auf die neuen Listenpreise überhaupt nichts mit den Regelungen der neuen oder alten AGB zu tun.
     
  4. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Sky verhindert damit eigentlich nur wirksam, dass das Abo zumindest nicht vor Ablauf der aktuellen Restlaufzeit gekündigt werden kann.
     
  5. ercor

    ercor Gold Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Auch bei Rabattzahlern kommt die Preiserhöhung, gerade bei einem Bekannten von mir eingetrudelt. von 16.90 auf 16.99 mit dem Hinweis auf das Recht der Sonderkündigung bis zum 1.4.2015
     
  6. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Sky ist ja richtig lustig. Für 9 Cent monatlich einen vorzeitigen Verlust eines Kunden zu riskieren. Lohnt sich bestimmt ,-)
     
  7. ercor

    ercor Gold Member

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    ja das hat Sky "riskiert", bei den nunmehr 16.99 handelt es sich nämlich um das Ramschangebot für alle Sky Pakete....:D, daher wird die Sonderkündigung nicht in Anspruch genommen....
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Nein, "vorzeitig" glaube ich nicht, vermutlich endet das Abo (bzw. die Rabattphase) bei dem Kunden ohnehin am 1.4.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Ich bringe hier nichts durcheinander, tut mir leid. Sky erhöht in dem Beispielfall ab 01.04.15 die Preise, auch den vereinbarten Rabattpreis. Von 24,90 Euro auf 24,99 Euro. Normalerweise wäre der ab 01.04.15 zu entrichten. Trotz anderslautender Vereinbarung kann Sky das machen. Weil hier das Gerücht nicht totzukriegen ist, dass Preiserhöhungen während der MVL grundgesetzlich verboten seien. Sind sie nicht! Wenn Sky die Preiserhöhung erst nach Ablauf der MVL draufschlägt, ist das Kulanz, mehr nicht. Aber nicht weil sie es nicht anders dürfen. Warum macht Sky es erst nach Ablauf der MVL? Weil der Kunde hier sonst zum 01.04.15 sonderkündigen darf . Und nun kommt die 5% Klausel aus den AGB. Lt. Sky darf man nicht sonderkündigen, wenn die Preiserhöhung unter 5% liegt...so wie hier. Das wurde aber vom BGH schon 2007 für unwirksam erklärt. Und das weiß auch Sky und deswegen erhöhen sie den Preis nicht zum 01.04.15, sondern erst nach Ende der MVL. Jede Änderung des Vertrages während der MVL ist mitbestimmungspflichtig seitens des Kunden, wir sind ja hier nicht im Wilden Westen. Und dass man erst ab einer bestimmten prozentualen Preiserhöhung kündigen darf, fand schon der BGH abstrus.

    Insofern bringe ich hier nichts durcheinander. Ich will nur sagen, dass Sky die Preise der laufenden Abos auch während der MVL erhöhen kann, aber anders als Sky das sich lt. AGB einräumt, immer mit SoKü Recht für den Kunden auf den 1. Tag der Erhöhung. Da sie aber Schiss haben, machen sie es nicht und nicht weil die unwirksame 5% Klausel hier ziehen würde. Wäre die so voll doll wasserdicht, könnte Sky doch die +9 Cent ab 01.04.15 nehmen. Sind doch bei weitem keine 5%.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Preiserhöhung der Standardpreise um 1,09/2,09

    Exakt so hab ich das geschrieben. Danke.