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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. HSVL!VE

    HSVL!VE Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    wie eben ich
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Nicht schlüssig.
    Sky gibt nie vollumfängliche Informationen an Dritte. Auch nicht an diese(n) KNB.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Sky verzichtet (wie bei mir) auf den Hardwaretausch, wenn der Kunde schon geeignete Hardware für NDS/HD/V13/14 besitzt (oder der Kunde das glaubhaft macht...). Das ist die bisherige Praxis.
    Gern macht Sky dies nicht, weil man einheitliche Hardware bei jedem Kunden gern sähe und man die Seriennummer des Kundengeräts im Nachgang nicht erfährt, aber andererseits gibt Sky weiterhin solo V14 für Neukunden heraus und verlängert munter weiter Verträge mit Kunden mit S02 oder ohne Leihreceiver für weitere 24 Monate.
     
  4. SIIck

    SIIck Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Kurz mal meinen aktuellen Fall:
    2 V13- Karten, eine mit Sky-Modul (Eltern) und eine solo in meiner Vu+, neue AGB im Oktober widerrufen.
    Am letzten Montag Email bekommen, dass ich neue Hardware bekommen soll. Diese widerrufen per Fax + Email mit folgendem Wortlaut:
    Code:
    [B]Widerruf      [/B]
    
        Sehr geehrte Damen und Herren, 
       
      hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch
     und widerrufe der per Email angekündigten, 
    einseitgen Vertragsveränderung durch die Benutzung 
    von Leihgerätschaften (Sky – Receiver oder Sky- Modul) 
    im laufenden Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist.
       
      Laut AGB hat der Kunde für seine Hardware selber zu sorgen. 
    Dies ist mit dem Kauf zugelassener Hardware (Humax) mit großer Festplatte geschehen. 
    Zusätzlich ist mein Vertrag bereits gekündigt.
       Kundenummer                                 xxxxxxxxx
      Vorname, Nachname                xxxxx
      Straße, Hausnummer               xxxxxxx
      PLZ, Ort                                 xxxxxxxx
       
      Bitte um Bestätigung des Widerspruchs!
    als Antwort kam heute dieses Schreiben:
    [​IMG]

    komische Textbausteine, aber es hört sich an als wäre meine Widerspruch angekommen.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Aus meiner Sicht fehlt Dir schlicht die Phantasie das Sky denkt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

    Es kann durchaus passieren, besser ist es meine Vermutung, dass alle Kartenabgaben ohne Hardware später mit einem Receiver beglückt werden.

    Ich sehe übrigens in dem Schreiben das der Plan sehr wohl koordiniert ist und mit einem strengem Zeitplan versehen.

    Kartentausch, Hardwaretausch, Umstellung auf DVB-S2, Pairing in faktisch einem Jahr.
    Also das Sky planlos aggiert kann ich nicht so recht sehen.
    Bei den wenigen Leuten die sich auch dann verweigern kann ich mir eine Entlassung aus dem Vertrag vorstellen oder es wird halt schlicht Dunkel auf dem Schirm.

    Der Hardwaretausch ansich muß nun im Oktober abgeschlossen sein sonst kann man nicht auf DVB-S2 umstellen...
    Das ist früher als ich dachte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2015
  6. HSVL!VE

    HSVL!VE Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    kann alles so sein,aber bestehende Verträge sollte man mit Anstand zu ende bringen und dann ist gut. Bei Verlängerungen oder Neuvertrag eindeutige WEGE gehen und gut.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Lies die Widerrufsbestätigung von SIIck eben gerade.
    Wenn der Kunde nicht mitmacht, erfolgt kein Zwang zum Leihreceiver.
    Wie bei mir, ähnliches Schreiben.
    Zum Laufzeitende kann Sky dann seine Änderungen durchsetzen mit neuen AGB/Verträgen, aber die verlängern ja die bestehenden Verträge ohne Leihgerät immer noch für 24 Monate :eek:

    Pairing stoppt Sky nicht, wer Leihgerät annimmt und behält, wird 2015 irgendwann oder sofort gepaired, es sei denn, er blockt fehlerfrei.

    Aber wer sich wehrt, wird 2015 nicht gepaired.

    Bleibt Pairing bei Verlängerung irgendwann (tw. 2017) oder aber Pairing 2 für alle am 31.12.2015 z.B.
    Und da fehlt mir die Phantasie, wie man dann die Kunden "aus dem Vertrag entlassen" will, denn Pairing geht ja nur mit dem Receiver, der den Kundendaten (gemeinsam/vertragsgerecht) zugeordnet wurde. Der bei Vertragsschluss zugelassen wurde oder später als Ersatz angeschafft wurde.

    (Und zu den gestrigen Überlegungen mit "zugelassen" und Seriennummer, die man nicht eingibt: Der iCord 250 HD kann als zugelassener/zertifizierter Receiver ja auch mal defekt sein, dann kauft der Kunde 2013 ein neues Gerät. Ohne Vorgaben von Sky in Vertrag oder AGB, ohne Hinweis auf Zertifizierung. Dann hat er Panasonic oder HD1000, aber nichts verkehrt gemacht. Da wird Pairing schwer. Und wegen Pairing Wechsel des Receivers erzwingen? Wo steht das? Sky selbst behauptet das nirgendwo bisher. Wird also spannend..)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. März 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Aber pass auf, dass nicht doch ein Nachbar oder Familienmitglied das Sky-Paket annimmt, wenn es doch kommen sollte.
    Ansonsten richtig gemacht, man sollte sich nicht gängeln lassen, solange man unter anderen Bedingungen Vertrag schloss.
     
  9. DVB-T2500

    DVB-T2500 Platin Member

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    DVB-T SK+CZ+A
    2x Gigablue HD Quad+
    2x Edision Argus Mini 2 in 1
    Lglh3010
    Samsung le46c530
    Samsung Tab S7+12,4 Zoll

    uvm
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Bitteschön, bin aber kein Rabattkunde,@ Fellner


    [​IMG]
     
  10. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Danke.

    War mein Fehler, ich hatte aufgrund des Preises vermutet, dass Du Rabattkunde bist. Bei Vollzahlern ist das nicht ganz so überraschend.

    Nun, dann kannst Du ja, wenn Du möchtest aus dem Vertrag raus. Und sei es nur, um danach günstiger wieder einzusteigen.
     
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