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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Wenn ich alles richtig verstanden habe, verstösst Sky gegen die Jugendschutzsatzung mit dem einmaligen eingeben (ab 20.00 h) des Jugendschutzpin.
    Wenn Sky also dies nicht ändert (lassen wir mal irgendwelche Absprachen, die nicht öffentlich sind aussen vor), machen sie sich in einer gewissen Art und Weise "strafbar" bzw. verstossen gegen diese Satzung.

    Solange also Sky dies so weiterführt, braucht man erstmal den Jugendschutz auch nicht als Instrument herzunehmen, wie Sky am besten die Leute mit dem Leihreceiver zwangsbeglückt
     
  2. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Im Extremfall könnte Sky künftig untersagt werden tagsüber schon FSK16- und FSK18-Inhalte auszustrahlen, da sie die JSS nicht vollständig umsetzen..

    Die meisten nutzen alternative Hardware, um genau die Jugendschutz-PIN zu umgehen. Es geht in den AGB konkret um die Vorsperre und nicht um irgendeinen Jugendschutz. Und das die meiste alternative diese Vorsperre anbietet, halte ich auch für ein Gerücht. In meiner Linuxbox kann ich diese nicht mal aktivieren, wenn ich wollte.

    Ich persönlich finde das auch nicht wirklich dramatisch, aber einerseits immer damit zu argumentieren, dass Sky sich an den Vertrag halten müsse und daher der (wohlgemerkt kostenlos zur Verfügung gestellte) Leihreceiver ein No-Go ist, weil nicht vertraglich vereinbart, aber auf der anderen Seite den Vertrag selber beim Jugendschutz zu brechen, indem man graue Module oder ähnliches nutzt, obwohl vertraglich genauso vereinbart ist die Vorsperre nicht zu umgehen, halte ich für selektive Wahrnehmung. Wenn ich von Sky verlange den Vertrag einzuhalten, muss ich das selber auch tun!
     
  3. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Der Jugendschutz darf nicht deaktivierbar sein! Noch Fragen?
     
  4. BA1968

    BA1968 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Liegt dem Paket eigentlich ein Retourenschein bei?
     
  5. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Es soll auch Menschen geben die nicht von morgens bis abends am Rechner sitzen :eek::eek:
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Die Satzung zum Jugendschutz verpflichtet nur Sky, nicht die Kunden. Sky muss in AGB und Vertragsschluss diese Pflichten auf die Kunden übertragen.
    Der Kunde muss nur beachten, was in den AGB steht. Er muss nicht für Sky mitdenken.

    Bei jeder AGB-Klausel (reinstes Zivilrecht/Vertragsrecht, also keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat...) muss eine Auslegung erfolgen, die auch nach dem Sinn der Klausel fragt. Vollkommener Unsinn muss nicht befolgt werden, so der Jugendschutz in Haushalten ohne Kind.
     
  7. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Geilt euch jetzt doch nicht an dem Jugendschutz auf :eek:

    Wenn ihr die Möglichkeit zum abschalten habt dann macht ihr das bestimmt auch.

    also seid nicht päpstlicher als der Papst :winken:
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Wo steht das?
    In den AGB?? Wir reden davon, was der Kunde beachten muss. Sky-AGB bezüglich der Geräteauswahl und bezüglich Jugendschutz. Wo steht, der JS darf nicht deaktivierbar sein?

    (Welche Gesetze und Regeln Sky beachten muss, ist etwas anderes. Gern kann Sky zertifizierte Receiver zur Pflicht machen, einfach AGB ändern. Der Kunde muss aber nicht Fehler von Sky korrigieren und sich selbst beschränken, auch wenn Sky an sich okay sagt.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Februar 2015
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Damit wiedersprichst Du Dich aber selbst, Du lehnst zertifizierte Receiver ab und machst dann Sky zum Vorwurf das Sky den Jugendschutz nicht einhalten kann....

    Du bist schon eine "Wucht"....
    Du hast übrigens Sky mit Deiner Unterschrift garantiert entsprechende Hardware zu nutzen.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Bspw. AGB 2010.

    Punkt 2 Obliegenheiten, allegemien Sorgfalts und Mitwirkungspflichten des Abonnenten.

    Unter Unterprunkt 2.1.5
    Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen PIN-Code hat. Der Abonnent darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten Filmen gewähren.


    Unter Vorsperre versteht Sky den nichabschaltbaren Jugendschutz.

    Mit deiner Unterschrift bzw. Abschicken des Vertrags hast du zudem diesem und der Nutzung von zugelassen = zertifizierten Receivern zugestimmt. Member scrumb hat gestern den entsprechenden Wortlaut gepostet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2015
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