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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wo ist der Unterschied?
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Anmerkung: Es fehlt nur ein Klick und Du fallst in die Autosperre.
    Korregiere selbst Deine Unterstellung und Deine Böswilligkeit.

    - Moderation -
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eike, ein Vertrag gilt so, wie er geschlossen wird. Steht in deinem Mietvertrag, dass die Wohnung oder das Büro auf Dauer an dich vermietet wird? Vielleicht musst du ja morgen eine Etage höher?

    Dauerschuldverhältnisse gelten so wie vereinbart auf Dauer, Veränderungen nur gemeinsam, wie im BGB eindeutig formuliert.

    Mein Vertrag mit der Vereinbarung "Kundenreceiver" hatte ich gepostet letzte Woche. Beim Bestellprozess musst du entscheiden: Leihreceiver oder "Nur Smartcard, nutze eigenen Receiver". In AGB steht nirgendwo, dass ich im Laufe des Vertrags eine Änderung hinnehmen muss. Laut AGB hab ich die Pflicht, den eigenen Receiver zu stellen, oder ein Leihgerät bei Vertragsbeginn von Sky zu leihen, wenn ich das möchte und Sky es anbietet.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eike, da gibt es schlichtweg keinen. Das ist grober Unfug, was er da schreibt. Weiß er auch ganz genau.

    Nur fällt dann seine Argumentation in sich zusammen und deswegen MUSS da ein Unterschied sein.

    Was nicht sein darf, kann auch nicht sein...
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Es wird immer nur was garantiert, für die Vertragsdauer, also die Restlaufzeit. Verlängert sich ein Vertrag, sprechen wir eben von der neuen Restlaufzeit. Die Dauer ergibt sich also daraus, ob eine Vertragspartei kündigt oder nicht. Wenn eine Vertragspartei aber genau weis, dass man den Vertrag nicht erfüllen können wird, ist das schlicht Betrug, nix anderes. Versuch Dir mal was zu kaufen, wo Du genau weist, dass Du das nicht bezahlen kannst...
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Gorcon behauptet diese Woche zum 10. Mal, in AGB steht wörtlich drin, dass man einen zertifizierten Leihreceiver nutzen muss. Das habe man unterschrieben, sagte er heute hier.

    Obwohl wir wissen, dass das Wort "zertifiziert" weder im Vertrag noch in AGB auch nur ein Mal auftaucht und ich mehrfach bat, hier die Wahrheit zu sagen oder seine Meinungen, wie man das Wort "zugelassen" auslegen soll, aber nicht zu behaupten, was definitiv nicht stimmt.

    Ich denke, auch du stimmst zu, dass man nicht bewußt die Unwahrheit sagen soll, oder?
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich will einen Vertag lesen wo der Receiver oder das Modul oder die Solo-Smartcart fixiert ist.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das glaubt Dir MarcBush auch nicht wenn Du die ganze Tafel voll schreibst.:LOL:
    Gab es nur bei Premiere Analog. Da stand genau der Typ drin.

    Aber heute kann man das nicht mehr machen, braucht man aber auch nicht.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Genau genommen gibt es bei Sky keine Vertragsdauer und "Restlaufzeit", denn der Abonnementvertrag läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit (ist ja auch Sinn eines solchen Vertrags).

    Es gibt lediglich eine Mindestvertragslaufzeit, vor deren Ablauf ein Abo nicht gekündigt werden kann.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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