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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du kannst den sky+-Receiver auch einfach zurückschicken. Dann muss sky erneut einen Receiver schicken, was widerrum eine Vertragsänderung darstellt.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt keinen "Vertrag mit eigenem Receiver" :rolleyes:

    Das einzige, was wirklich richtig ist, ist die Tatsache, dass niemand in einem laufenden Vertrag einen zusätzlichen Zwangsvertrag, den der Leihvertrag darstellt, zustimmen muss.

    Das ist die einzig korrekte Begründung und die Folge davon ist, dass der Kunde ein Recht auf eine aoK hat. Nicht mehr und nicht weniger. Kein Recht auf Smartcard only oder eigenen Receiver.

    Der ganze andere Kram ist Unsinn, auch wenn der von einigen wenigen Personen in Dauerrotation als Fakt dargestellt wird.

    War falsch, ist falsch und wird auch falsch bleiben.

    Und ich bin mir sicher, wenn der Typ von der Verbraucherzentrale sein Handwerk versteht, hat er das MarcBush auch genau so erklärt.

    Diverse Rechtsanwälte, deren Meinung hier ja schon gepostet wurden, sahen das übrigens genau so. Weil es eben nun mal so ist.
     
  3. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bezüglich der Übersicht aller zugelassenen Geräte!

    Vor ein paar Tausend Seiten, als sich die Internetseite von SKY noch anders darstellte, wurde von genau denjenigen die jetzt behaupten die Übersicht auf der SKY Seite mit "zugelassenen Geräten" sei verbindlich, genau das Gegenteil behauptet.

    Wir hatten uns damals, auch weil SKY dieses Argument gebracht hatte, darauf geeinigt das die Übersicht keinerlei rechtliche Relevanz hat.

    Also bitte haltet euch auch mal an etwas das ihr selber mit beschlossen hattet...
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Keine Vertragsänderung, sondern eine zwangsweise Verpflichtung zu einem gesonderten Leihvertrag über einen Leihreceiver. Ja, und das muss niemand während eines laufenden Vertrags akzeptieren.

    Das sag ich ja übrigens schon die ganze Zeit.
     
  5. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich auch. Aber das scheinen manche - egal aus welchem Lager - ja anders zu sehen.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was für Unsinn.
    Bei Vertragsschluss bestellt der Kunde einen Leihreceiver oder kreuzt an: "Nutze eigenen Receiver für mein Sky-Abo, bitte nur eine Smartcard!"
    Je nach Laune muss er auch Seriennummer mitteilen oder Sky ist egal, welche Hardware der Kunde nutzt.

    Also entscheidend ist die individuelle Einigung mit Sky bei Vertragsschluss. Das gilt im Dauerschuldverhältnis auf Vertragsdauer, wie der Name schon sagt.

    Meine Bedingung bei Vertragsschluss war: Nutzung eigener Hardware. Dem hat Sky zugestimmt, in meinem Vertrag steht: Kundeneigenes Gerät. Ist auch so in AGB als Regelfall des Vertrags geregelt.

    Das Leihgerät ist eine freiwillige Option, die laut AGB bei Vertragsschluss gewählt werden kann.

    ES kommt darauf an, was beim Bestellvorgang angeklickt wird, das ist vereinbart. So ist 2TB vereinbart, wenn ich dies bei Bestellen anklicke.
    Bekomme ich dann 320 GB Festplatte, so würde nach deiner Auffassung der Kunde die 320 GB nehmen müssen, weil nichts anderes vereinbart wurde, wirklich Unsinn.

    Vereinbart ist 2 TB Festplatte. Wenn nicht lieferbar, dann müssen sich Parteien auf eine 320 GB Festplatte einigen und neuen Vertrag schließen, sonst kein Vertrag zustande gekommen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Grober Unfug. Die VZ und die meisten Anwälte haben es als wesentliche Vertragsänderung gewertet, wenn man plötzlich zum Empfang der Sky-Inhalte einen anderen Receiver als bei Vertragsschluss vereinbart nutzen müsste.
    Sky selbst hat es mir gegenüber auch bestätigt, auch schriftlich.
    Und Paring und Leihgeräte zurückgenommen und Entschädigung Freimonat gewährt.
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich glaube, wenn jemand eigene Hardware einsetzen möchte, ist auch ein gewisses Maß an Eigeninformation zu erwarten. Das einfachste wäre, bei Sky anrufen und fragen, welche Hardware zulässig ist.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Abovertrag wird mit dem Leihvertrag verändert. Der Leihvertrag ist mit dem Hauptvertrag nach AGB des Hauptvertrag verbunden.
    Endet der Hauptvertrag durch ordentliche Kündigung, endet ohne Zutun auch der Leihvertrag.
    Ein Hauptvertrag wird durch einen damit verbundenen Leihvertrag verändert.

    Beispiel: Vertrag über Zweitkarte. Ein weiterer Vertrag, der den Hauptvertrag verändert.

    Bedenke: Für den weiteren Leihvertrag oder weiteren Vertrag zur Zweitkarte gelten welche AGB?

    Nachdenken. Pause. Nachdenken.
    Bingo!
    Die AGB des Hauptvertrags.
    In AGB des Hauptvertrags ist der Leihvertrag und der Vertrag für Zweitkarte schon "hinterlegt" und kann in Kraft gesetzt und aktiviert werden, wenn beide Vertragsparteien das gemeinsam wollen. Damit wird der Hauptvertrag erweitert.
    Eine Erweiterung ist eine Veränderung, denn der erweiterte Vertrag ist nicht gleich dem nicht erweiterten Vertrag, sondern verändert.
     
  10. optimizer

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @horud
    Es gibt keinen ausgeprochenen Nur-Vertrag für die Karte oder eigenen Receiver?
    Natürlich ist auch nicht formuliert, dass man zum Fernsehen von Sky einen (eigenen!) Fernseher benutzt, was soll das?
    Ist doch selbstverständlich, und darum dreht sich der Pairing Thread auch gar nicht.
    Knackpunkt ist, ob Sky einem den hauseigenen Receiver aufzwingen kann oder nicht.
    Können sie nicht; ihr einziges Druckmittel war bisher, beim Kartentausch die V14 ohne Receiver z.T. nicht freizuschalten.
    Rechtssicher, wie dieses Verhalten nunmal ist, wurde die Karte sehr plötzlich spätestens nach einem Anwaltsbrief hell.
    Das sagt doch alles.
    Nicht einschüchtern oder verkohlen lassen!
     
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