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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und da haben wir ja den Salat. Sky verlangt bei Vertragsverlängerung eine Gebühr in Höhe von € 9,90 mit dem Argument dass es ein neuer Vertrag wäre und man deshalb ja auch einen Aufwand hat um die neuen Vertragsunterlagen zu erstellen.
    Laut deiner Aussage würden jetzt gar keine AGB gelten.
    Ich sage, ich habe eine laufenden Vertrag verlängert und deshalb gelten für mich (gehen wir davon aus, dass ich bei erstem Neuabschluss AGB erhalten habe, die ich für mich auch als gut bzw in Ordnung befunden habe) die letzten erhaltenen AGB.
    Was denn nun?

    Wir brauchen jetzt nicht über irgendwelche Paragraphen, Urteile oder sonstige Sachen aus Gesetzestexten zu diskutieren.

    Es ist für so ein Unternehmen einfach nur peinlich, wenn sie es noch nicht einmal schaffen, so einfache Dinge wie z.B. AGB, mitzuschicken.
     
  2. whocaresanyway

    whocaresanyway Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ob AGB rechtskräftig in den Vertrag eingebunden sind, ist ja glücklicherweise dem Beweis zugänglich - und rate mal, wer dafür beweispflichtig ist. Kleiner Tip: Es ist nicht der Kunde.
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Doch

    Die meisten werden ungeeignete Receiver verwenden. Wenn der Kunde nach einer Umstellung einen schwarzen Bildschirm hat ist er selbst schuld. Ob der vorhandene Receiver geeignet ist kann man bei der Bestellung nach Eingabe der SN sehen.

    Um die Probleme zu vermeiden sollte Sky die Receiver direkt pairen und bei einen zurückgeschickten Receiver die Karte erst freischalten wenn der Kunde die SN eines geeigneten Receivers meldet. Bei Neukunden wird die Karte erst nach Meldung einer gültigen SN freigeschaltet.

    Wenn der Kunde ohne Angabe der SN bestellt und sein Receiver ungeeignet ist kann er Dank Rücktrittsrecht vom Vertrag zurücktreten.
     
  4. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Als ob die SN jemals ein Problem dargestellt hat ;)
     
  5. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn du das weisst, dann zeige mir wo das steht oder arbeitest du bei Sky und weisst es deshalb?
    Suggestive Aussage.
    Warum sollte ich Sky die Seriennummer von einem meiner Geräte schicken, steht das irgendwo das ich das machen muss.
    Erst wenn Sky dass in seine Verträge schreibt, und auch erst dann, können Sie von mir aus verlangen, dass ich bei Vertragsabschluss die Seriennummer meines Receiver mitteilen muss.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Auch sinnlose Diskussion!

    Wer definiert denn was geeignet ist?
    Wo stehen die Details was geeignet ist?

    Geeignet im Sinne von " Kann NDS "
    oder
    geeignet im Sinne von " können wir pairen "

    ist dieses "geeignet" jetzt technischer Natur oder eher firmenpolitischer?

    Oder darf Sky im Alleingang völlig ohne Begründung spontan entscheiden
    was "geeignet" ist?

    Mein Receiver kann NDS, ist Ewigkeiten von Sky unterstützt worden,
    rein zufällig, 5 Wochen nach Vertragsverlängerung ist er nicht mehr "geeignet"

    Tragischerweise sind deren Receiver nicht "geeignet" an meiner Sat Anlage betrieben zu werden.

    Bezugnehmend auf meinen Vertrag mit zugehörigen AGBs:

    "Hiermit versichere ich Ihnen, werte Fa. Sky, dass ich meiner Obliegenheit nachkomme und mich um
    Sat Anlage und Receiver selber kümmere."
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2015
  7. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Erkläre mir bitte, wie ich im Juli 2013 bei einer telefonischen Verlängerung bei keiner Nachfrage nach meiner Technik bei der "Bestellung" feststellen konnte, dass meine Hardware für eine Zwangstechnikumstellung im Oktober 2014 nicht mehr geeignet wäre.

    Und wie soll das bei Verträgen funktionieren, wo sich Sky verpflichtet hat eine Smarcard ohne Zwangsreceiver dem Kunden zur Verfügung zu stellen?

    Es ist offensichtlich, dass die Überlassung einer Smartcard nur in Verbindung mit einem Zwangsreceiver einen erheblichen Einschnitt in das Vertragsverhältnis darstellt und einzig der Nötigung dienen soll (Druckaufbau).
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    "Von Sky zugelassen" oder "geeignet" sind doch nur Phantasie kategorien ohne Erklärung in AGB und ohne Verweis in AGB auf eine Liste oder Infoquelle.

    Aber da Sky zehntausende solo V14 harausgibt, nach wie vor für Neukunden, ist bewiesen, dass Sky nicht nur ihre zertifizierten Leihreceiver und paar zertifizierte frei erhältliche alte zertifizierte Receiver wie iCord 250 HD zulässt, sondern auch alternaticve Receiver zugelassen werden, denn Sky stimmt ja diesen Verträgen auch zu und weiß, dass die vielen Tausend Kunden defintiv überwiegend alternative Hardware einsetzen. Zustimmung von Sky = zugelassen.

    Abschalten einer bezahlten Smartcard V14 ist Vertragsbruch. Pairing ist umstritten, aber wenn, dann nur mit dem Reiceiver möglich (laut Sky), der in den Kundendaten hinterlegt ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Februar 2015
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja natürlich kann SKY selber definieren was für sie annehmbar ist.
    Ob es dabei um Technische oder rein Firmenpolitische Aspekte geht, ist vollkommen egal.
    Soweit sind sich ja auch alle einig... auch wenn es dem einen oder anderen nicht sehr angenehm bei der Vorstellung ist.
    Natürlich dann mit dem ganzen Spektrum an Informationen und Vertragsbestandteilen.
    Vertrag, AGB, Individualvereinbarungen usw usf..

    Problematisch wird es ja nur wenn ein Unternehmen im laufenden Vertragsverhältniss die Spielregeln ändern möchte, ohne den Kunden umfassend zu informieren, sprich was will das Unternehmen im Endeffekt, was hat der Kunde für individuelle Möglichkeiten. Damit meine ich auch das man dem Kunden nicht nur die Möglichkeit gibt Entweder A (Receiver) oder B (Modul) zu wählen, also A oder B zu fressen, sondern ihm dann wenigstens die Möglichkeit einräumt den Vertrag sterben zu lassen, wenn man sich nicht einigen will.

    Viele Fragen sind halt nicht rechtsgültig geklärt...
    Z. B. auch wie man ein Geschäft nennt, bei dem eine Vertragspartei erst nach der Widerufsfrist den Kunden über betrimmte Nachträgliche Änderungen informiert.

    Das man sich im Kreis dreht, hat ja auch nicht nur etwas damit zu tun, das die Leute hier sich nicht weiter bewegen, sondern das das Unternehmen nicht dazu lernt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2015
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn die SN fürs Pairing genutzt wird, wird es zum Problem, wenn man ein Generator benutzt.
     
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