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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Aha. Und wo ist abgedeckt, dass die Inhalte auch weg sind, wenn der Receiver getauscht wird?

    Aha. Nur weil das Sky-Abo endet, habe ich keine Berechtigung mehr, auf die ARD-Aufzeichung auf der Platte zuzugreifen?

    Sorry. Das ist absurd. Und so auch nicht gemeint. Es geht in dem gesamten Passus um Sky-Inhalte.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was ist auch nicht?
    Was wird nachträglich geändert damit Du nicht...?
    Rede deutsch und nicht in Hieroglypgen und beteilige dich vernünftig und gemäß den Boardregeln am Gespräch.
    Ich bin nicht bereit diesen kindischen Mumpitz hier durchgehen zu lassen.

    - Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2015
  3. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eike du hast recht, wir sind hier nicht im Rätselverein :eek:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Februar 2015
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    In 1.1.5 werden Lizenzvorgaben von Rechteinhabern in den Sky-Abo-Vertrag pauschal einbezogen. Damit geht es um Inhalte, die durch Zahlung des Abonnements erst zugängig werden, also um die Inhalte der Sky-Plattform. Sky müsste den Nutzer jetzt noch gesondert oder mit einem Link in den AGB über diese Lizenzvorgaben informieren, damit der User sie auch beachten kann.

    Es geht um die Vervielfältigung von Daten (Doku, Serie, Film usw.). Wo befinden sich diese durch das Sky-Abonnement zugänglichen Daten? Festplatte des Digital-Receivers.

    Es geht also um diese Sky-Filme auf der Festplatte meines geeigneten und bei Abo-Abschluss zugelassenen Receivers (den zu stellen die Obliegenheit des Kunden ist; alternativ kann auch eine geliehene Hardware mit Sky-Festplatte genutzt werden auf Wunsch bei Abschluss des Sky-Vertrags, soweit von Sky angeboten).
    Dieser eigene geeignete Receiver kann auch Technisat mit AC und S02 derzeit sein. War den Abonnenten bis 11/2014 ausdrücklich als Option eröffnet auf der Sky-Homepage. Auch jetzt gibt es weiterhin solo V14 Verträge mit eigener Hardware, bitte nicht vergessen.

    1.1.5 informiert, was der Kunde also mit den Sky-Inhalten auf seiner Festplatte machen darf: Vervielfältigen. Nicht kopieren auf DIE Festplatte, sondern vervielfältigen von "Daten auf DER Festplatte", also Filmen, die auf der Festplatte sind.

    Vervielfältigen bedeutet rechtlich kopieren. Lizenzvorgaben (und Gesetz) sind zu beachten.

    Nach Ende des Abos darf man auf die Daten auf der Festplatte seines Receivers nicht mehr zugreifen.
    Dies belegt nochmals, dass es nur um die Daten aus dem Sky-Abonnement gehen kann, denn ansonsten wäre die gesamte AGB-Klausel sowieso unwirksam, wenn sie die Sehberechtigung des Kunden zu ARD-Inhalten auf der eigenen Festplatte begrenzen wollte.
    Zum anderen zeigt die Formulierung, dass es nicht immer Leih-Festplatten sind, mit denen man Sky aufnehmen darf, denn die Leih-Festplatte muss sowieso spätestens bei Abo-Ende zu Sky zurück, da wäre der Satz in 1.1.5 zur Verwendung der Daten nach Abo-Ende ja sinnlos.

    Fazit:
    Aufnahme auf meine Festplatte von Sky-Inhalten ist erlaubt.
    Sehen soll man die Sky-Aufnahmen auf der Festplatte nur, solange man auch Abonnent ist. Das rechtfertigt, dass man nach Aboende ohne gültige Smartcard möglicherweise nur noch unleserliche Sky-Daten auf der Festplatte findet.

    Das Vervielfältigen all dieser Daten (während des Abos) auf Blu-ray, USB, Tablet usw. ist nach den Lizenzvorgaben der Hollywood-Rechteinhaber zulässig, die der Kunde jedoch nicht kennt.
    Kennen muss jeder Erwachsene jedoch das Urheberrecht, so dass nur Kopien auf DVD oder Blu-ray oder NAS für rein private oder gemeinnützige Zwecke (Schule, Bundeswehr..) zulässig sind.
    (Privat ist es dann, wenn die Beteiligten einer Vorführung untereinander persönliche Beziehungen haben und kein kommerzieller Hintergrund besteht [Firmenveranstaltungen, Marketing, Eintrittsgelder...].
    Nach Abo-Ende also die Sky-Inhalte auf der eigenen Festplatte bitte löschen, Sky-Festplatte zurückgeben. Die selbst gebrannten DVD/Blu-ray nur heimlich gucken ;-)
    (Es geht in 1.1.5 mit keinem Wort um Leihreceiver und Leihfestplatten, sondern um jede zulässige Hardware für das Abonnement.)

    Und wer jetzt grübelt und etwas unklar sieht oder zweifelhaft, erklärt der AGB-Klausel das Todesurteil.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Februar 2015
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nur als Ergänzung:
    In AGB darf nur geregelt sein, womit der Kunde irgendwie rechnen könnte (Kündigungsfristen, Preisanpassungsklauseln, Versandkosten...).

    Dass in den AGB etwas zum Recht, ARD wie in den letzten 40 Jahren gewohnt und erlaubt, in bester Qualität aufzuzeichnen und zu archivieren für private Zwecke, geregelt wird, damit muss kein Kunde rechnen, so etwas wäre als überraschende Klausel unwirksam.

    Daher ist Pairing auch sehr kundenfeindlich, wenn das aufgezwungene Gerät nicht den Export von ARD HD zulässt. Wieso gibt es keinen Free-Port (USB für unverschlüsselte Inhalte)?
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wiedermal eine gewagte These MarcBush.

    Zunächst, ja Privatkopien sind zulässig wenn es der Anbieter erlaubt.
    ARD, ZDF und Co sind eh nicht betroffen weil Du diese Programme ja kopieren kannst. Nicht mit einem Sky-Gerät aber dafür kannst Du Dir ja einen Festplattenrecorder oder eine externe Festplatte zulegen.
    Diese Kosten hättest Du mit und ohne Sky-Abo sind also aus meiner Sicht zumutbar.

    Sky-Inhalte sind hingegen kopiergeschützt und auch auf der Festplatte verschlüsselt. Sobald eine Verschlüsselung greift, darf diese nicht ausgehebelt werden.
    Das mit alternativer Software es früher mal ging und im stillem Kämmerlein noch geht sollte eben nicht allzulaut publiziert werden. Ansprüche ergeben sich daraus nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2015
  7. nischel

    nischel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Also Eike, wieder einmal alles schön reden. Bevor mir Sky seine innovative Technik aufbürdete konnte ich ohne zusätzlichen Reciever alle freien Inhalte aufzeichnen, mit neuer Technik muss ich meine "innovationsfreie" Technik zusätzlich laufen lassen, muss meine Sat Anlage umbauen, damit ich weitere Satanschlüße für den Sky Reciever habe und und und.
    Was Sky macht ist und bleibt Vertragswidrig und muss entsprechend geahndet werden. Deshalb ist die Hoffnung groß, das es bald eine, für alle Geschädigten, verwertbare Entscheidung durch einen Richter oder VZ gibt. Nur so kann man diesen Verein auf die Finger hauen und wieder einloten.
     
  8. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    panasonic plasma
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    DAS überrascht mich nicht .
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt Kunden, die kaufen sich einmal nur einen Receiver mit Festplatte für die neue SAT-Schüssel. Und abonnieren Sky. Ich auch so mit Panasonic. Und wer 3000 EUR für Macrosystem ausgibt, nutzt nur dieses Gerät.
    Der Gestzgeber fordert daher, dass das Sky-Gerät alle anderen Free-TV abbilden muss, gleichberechtigt, also auch mit Videotext, Surround-Sound, Aufnahmemöglichkeit - mindestens gleichberechtigt zu Sky-Sendern.

    Beim Abo wählen manche Kunden: "Nur Smartcard, nutze eigenen Receiver".

    Da Sky dies zulässt, tausendfach, KANN damit nicht allein der iCord 250 HD gemeint sein, das muss man mal akzeptieren.

    Lizenzvorgaben von Hollywood stehen jetzt wo?

    Vervielfältigen von der Festplatte werden erlaubt.

    Wenn Sky etwas unterbinden will, dann kann Sky dies machen, wenn Hollywood es fordert, aber nach wie vor besteht keine Pflicht zum zertifizierten Receiver oder Leihreceiver. Es gibt keine Liste an käuflichen zugelassenen Receivern, aber das Abo ist weiterhin mit eigenen Receivern möglich.
    Solange besteht auch kein WIRKSAMER Kopierschutz. Oder welchen wirksamen Kopierschutz haben tausende Kunden, die 2015 Abo mit eigenem Receiver abschlossen? Das Sendesignal hat keinen wirksamen Kopierschutz, nur eine Verschlüsselung, die mit der SC geöffnet wird. Erst der Receiver von Sky produziert den Kopierschutz, aber den muss der Kunde ja nicht nutzen!


    Widerspruch im Zweifel zu Gunsten des Verbrauchers.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Februar 2015
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es geht Euch nicht um das Aufzeichnen (das geht ja nach wie vor), es geht Euch um Kopien. Das ist ein Himmelweiter Unterschied.

    Privatkopien sind zulässig, ich habe diesen Link schon einmal eingestellt, wenn es der Anbieter erlaubt. Sky und auch schon der Vorgänger Premiere haben digitale Kopien nie technisch erlaubt.
    Der analoge Umweg via Scart ging und geht auch aktuelle noch außer bei Select.

    Eine technische graue Nische kann hingegen nicht als Anspruch hergenommen werden.

    Wie ist eigentlich das Urteil bei TV-Herstellern die ihre Festplatte verschlüsseln? Außer Technisat kenne ich keinen TV-Hersteller der die Platte nicht pairt und verschlüsselt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2015
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