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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Das ist wieder Auslegungssache (in meinen Augen). Ich ziele auf diesen Grundsatz in anderer Richtung ab: Ist mein Nutzungsrecht nur mit dem reinen Angucken bereits erschöpft? Wenn das verneint wird, könnte man ja meinen, ich hätte ein Recht, meine Aufnahmen jederzeit erneut zu gucken, weil mein Nutzungsrecht ja nicht erschöpft ist. Das steht aber in Konflikt mit dem "aktiven" verhindern des Erschöpfungsgrundsatzes des Nutzungsrechts.
    Erschöpfungsgrundsatz
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Kleines OT.

    Genau so wird das gehandhabt bei Fernsehgeräten.

    Signal von ARD und ZDF kommt im TV an.
    Programm wird mit PVR des TV aufgenommen.
    Aber das unverschlüsselte Signal wird im TV mit DRM versehen, so das diese Aufnahme nicht kopierbar ist.

    Wenn der Nutzer dessen DRM Schutz umgeht, wie das z.b bei älteren Samsung Modellen möglich ist, wäre das rechtlich ein Umgehung einer Schutzmaßnahme, die ja vom Hersteller, nicht vom Programmveranstalter ausgeht ?
     
  3. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Doppelt, sorry
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2015
  4. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Horud


    Gesetze lieber nicht hier.
    Tipp: Sind bei mir im Bundesland die dafür Zuständig sind .....:winken:
    Für beide Gesetze :winken:
     
  5. JenSch675

    JenSch675 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hy,

    paar Monate nicht mehr hier mitgelesen. Wie ist der neue Stand?
    Mein Vertrag läuft Im Juni aus und ich würde dann gerne verlängern wenn ich meinen Linux Receiver weiter verwenden kann. Bisher lief es immer problemlos mit geblockten EMM's.. Bei Sky ist noch ein anderer Receiver eingetragen den ich vor 3 Jahren dazubekommen hatte, welcher als Zweitreceiver in einem anderen Raum ohne Sky genutzt wird...
     
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich mach es kurz: Sieht schlecht aus mit Deiner Verlängerung...
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Unverändert.
    Man kann Sky teilweise immer noch ohne Leihgerät buchen; eine Pflicht zum Leihgerät besteht vertraglich nicht.
    Sky paired nach und nach, aber nur bei Kunden, die einen Leihreceiver im Haushalt haben.
    Wer den Leihreceiver zurückschickt, erreicht, dass er ausgetragen wird aus den Kundendaten - dann ist Pairing vorerst nicht möglich, denn die solo V14 wird bisher nicht manipuliert oder deaktiviert.
    2016 oder 2017 droht pairing 2, zu verhindern (zu verschieben) sicher dann, wenn viele Kunden Leihgeräte ablehnen und zurückschicken.
     
  8. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
     
  9. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja. Aber wenn man gleich mit einem DRM-freien Receiver oder einem Computer aufzeichnet, dann ist es keine Umgehung einer Schutzmaßnahme.

    (Wohlgemerkt, ich rede hier nicht von Sky oder HD+ sondern von unverschlüsselt nach dem DVB-Standard ausgestrahltem Free-TV).

    Jupp. Aber wenn er es zur unverschlüsselten Ausstrahlung freigibt, muss er in deutschland damit leben, dass es auch unverschlüsselt aufgezeichnet werden darf.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Auch verschlüsselte Programm dürfen legal aufgezeichnet werden, solange der Kopierschutz (zum Beispiel HDCP) nicht umgangen wird. Es ist zum Beispiel vollkommen legal Sky Go, Netflix, Amazon und Co. mit einem Programm wie Audials One aufzeichnet, bei welchem lediglich der Bildschirminhalt aufgezeichnet wird inkl. neuem Encoding. Praktisch das digitale Equivalent zum Videorekorder.
    Die Qualität hierbei ist erstaunlich gut und für 99% der Privathaushalte vollkommen ausreichen.
    Der Kopierschutz in Form eines Silverlight DRM wird hierbei nicht umgangen, denn er kommt erst gar nicht zur Anwendung. Ein Umgehung wäre zum Beispiel den im Cache gespeicherten Film zu entschlüsseln und somit eine 1:1 Kopie des Signals ohne DRM zu erstellen. Das wäre verboten. Die Aufzeichnung der Wiedergabe der Grafik und Soundkarte unter Erstellung einer komplett neuen mkv Datei, stellt hingegen keine Verletzung nach 95a dar.
    Wobei, wie Marc Bush es schon richtig sagte, dass einem als Privatnutzer eh Piep sein kann, da es zwar verboten ist, aber nicht verfolgt wird.
     
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