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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sicher glaubt Sky das keine wesentliche Änderung vorliegt. Zumindest auf dem Papier, bzw. in der Aussendarstellung.

    Und bei DF ging es um die Aussage, das die Zusendung "kurz nach Ablauf der Frist" erfolgt, wenn ich mich recht entsinne. Und das ist ja auch korrekt, denn es bekommt ja nicht jeder direkt nach Fristablauf Post. Sondern durchaus Wochen oder Monate später. Oder noch gar nicht. Von daher ist auch die Aussage das es Zufall ist, nicht unbedingt falsch.
    Wie auch im von dir verlinkten Skyforumbeitrag erwähnt.
     
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky könnte ja innerhalb der Fristen über diese unwichtige Änderung informieren und erst danach aus Kostengründen durchführen. Damit wären die beiderseitigen Interessen gewahrt. Kosten fallen keine oder nur ganz geringe an. Warum Sky das wohl nicht macht .....
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Warum sollte Sky das tun ? Allein das wäre schon eine Anerkenntnis, das es eben evtl. keine unwichtige Änderung ist. Und das wäre für Sky höchst kontraproduktiv.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ob es aus Sicht von Sky konsequent ist, ist mir egal.
    Auch ein Autodieb handelt konsequent, wenn er den Kontrollposten durchbricht und Menschen gefährdet.

    Wenn jemand feststellt, dass der Tausch meines nagelneuen eigenen Receivers mit HbbTV, MTV-Unlimited, Steuerung Drehanlage und Aufnahme von ARD HD auf Blu-ray in ein Gerät, dass das alles nicht kann (und Kosten verursacht und Haftung), eine wesentliche Vertragsänderung ist (der Jurist der VZ wird es sicher tun), dann wird den Juristen auch das Eingeständnis interessieren, dass man absichtlich erst die Kunden in Unwissenheit lässt, bis Widerrufsfrist abgelaufen ist.
     
  5. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So völlig sicher, dass die Ampel wirklich grün ist, scheint sich Sky aber nicht zu sein.

    Oder warum sollte Sky sonst bemüht sein, sich einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entziehen ?

    B.
     
  6. TheMatrix

    TheMatrix Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hat er doch schon klar beantwortet:

    Kostenersparnis ! Solange nichts "Rechtskräftig" ist sind die Kosten kalkulierbar bei den paar die sich gegen das ganze sträuben !

    Würde dagegen ein Grundsatzurteil für den Nutzer kommen, wären die Kosten und auch Rückwirkend bedeutend höher für das Unternehmen !

    Einfach und Simple und sicher auch für jeden Nachvollziehbar oder ? :eek:

    Glaubt einer wirklich hier noch das grosse Unternehmen für die Rechtsabteilung kein Geld mehr in die Hand nehmen um grösseren Schaden abzuwenden !?

    Wirklichen Realitätsverlust hat nicht nur Sky sondern auch einige hier in diesem Forum *sorry*
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was möchtest du uns denn nun sagen?
    Dass Sky bisher immer den Rechtsstreit mit VZ oder Kunden gewann?
    Natürlich nicht.
    Welche Meinung vertrittst du? Dass Sky bei mir Pairing zurücknehmen musste, zustimmte, dass ich der Vertragsänderung widersprach, mich bat, das Leihgerät zurückzusenden, aber eigentlich doch im Recht ist? :eek:
    Könnte Sky mich morgen pairen? Mich zum Leihreceiver doch verpflichten?
    Oder was??

    Es geht hier nur um die Frage, ob Sky Fehlverhalten eingesteht, das Sky angreifbar macht für Abmahnung VZ. Ob das für Sky Kosten erspart, ist doch nur für Buchhalter interessant..

    Widerrufsbestätigung nach Rückgabe Leih-Modul 10/2014:
    https://www.dropbox.com/sc/yi3l4o8voliisjb/AABjvO0lIDY6v5n2F3apvPMda
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Februar 2015
  9. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Argumentiert wird mit Kostenminimierung, gehandelt wird nach Profitmaximierung.

    Beides nachvollziehbare Maxime. Beide wären völlig akzeptabel, würde es sich um ein seriöses unternehmerisches Vorgehen handeln. Da es allerdings von einem milliardenschweren Unternehmen gegenüber einzelnen privaten Kleinkunden (und nicht vergleichbar großen Geschäftspartnern) ausgeübt wird, die sich

    a) - absolut verständlich - keinem nervenreibendem und mit unsicheren Kosten verbundenem Rechtstreit stellen wollen, zudem Sky

    b) auf Verträge mit langfristiger Bindung über 24 oder 12 Monate hinweg pocht und

    c) mit exklusiven anderweitig nicht zu beziehenden Rechten (BL) ausgestattet ist - was für zahlreiche Abonnenten offenbar unumgänglich ist,

    ergeben sich gleich mehrere "Droh-" oder nenn es "Einschüchterungs-Potenziale".

    Das mag aus unternehmerischer Sky-Sicht einfach nur geil scheinen. Und wenn mehr als 90 % der Abonnenten wie die Lemminge folgen, dann knallen die Korken. Womöglich alles richtig gemacht.

    Man kann dieses Vorgehen aber auch einfach nur beschämend finden. Pfui, pfui, pfui. Wer will bei einem solchen Unternehmen noch Kunde sein?
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich find die Aussage von Kunz im August-Interview, ehrlich gesagt, gar nicht wieder, aber sinngemäß hatte Sky sich wiederholt geäußert, dass es Zufall sei, wenn die Sky-Pakete kurz nach Ende der Widerrufsfrist kommen. Gilt natürlich nicht bei Kunden, die 12/2013 für 24 Monate abschlossen.
    Auf jeden Fall kommen die Sky-Pakete nicht kurz vor Ende der Kündigungsfrist, also die Methode ist erkennbar.

    Aber hier wird ja von Sky offen das Lügen und Täuschen über (wichtige oder unwichtige) Vertragsbestandteile eingeräumt, mit VORSATZ.
    Denn in der Bestellmaske für ein neues Abo oder Verlängerung im Kundencenter wählt der Kunde ganz bewusst "Eigener Receiver" für den künftigen Vertrag und geht eine lange Verpflichtung ein mit 24 x 80 EUR als Beispiel, im Glauben, eigene Hardware nutzen zu dürfen, denn ohne Grund lehnt er ja ein scheinbar verlockendes kostenloses Empfangsgerät von Sky nicht ab.
    Es erscheint auch noch der Hinweis in der Bestellmaske, dass der eigene Receiver ausgetauscht werden müsse demnächst, wenn der Kunde eine S02/P02 in seinem Vertrag habe (also bei V14 gerade nicht!).

    Ob das nun ein wesentlicher oder unwesentlicher Vertragsbestandteil ist (wie kann man "wesentlich" ernsthaft anzweifeln, Sky hat es schon mehrfach als wesentliche Vertragsänderung mit Widerrufsrecht bestätigt, siehe meine eingescannte Widerrufsbestätigung in Post #6827), auf jeden Fall ist es eine vorsätzliche Täuschung des Kunden in mehrfacher Hinsicht, um den Kunden in den Vertrag zu locken.

    Wie schon geschrieben wurde von Feller6098, zumindest muss man alle Kunden per Rundmail aufklären und auf der Homepage beim Bestellvorgang richtig die Kunden auf Leihreceiverpflicht hinweisen, das ist Pflicht eines Unternehmens, ansonsten arglistige Täuschung, und somit ist der Sky-Vertrag anfechtbar 1 Jahr lang nach Kenntnis der Täuschung.

    Es gibt gewisse Nebenpflichten eines Vertragspartners aus Treu und Glauben. Dazu gehört, über wichtige Dinge den anderen Vertragspartner zu informieren. Der schließt Abo mit Option eigener Receiver und bestellt am selben Tag wie die solo V14 einen hochwertigen Receiver bei Amazon. Und drei Wochen später ist das Gerät sinnlos, muss nochmals Geld investiert werden in SAT-Antennen-Umbau und HDMI-Verkabelung, um den neuen eigenen Receiver neben dem Sky-Gerät wenigstens noch für ARD nutzen zu können?

    Der BGH hat schon festgestellt, dass hier ein Schadenersatzanspruch des Kunden (auch ohne Täuschung durch [damals] premiere) bestehen könnte.

    Zitat BGH:
    "Zudem berücksichtigt die weite Kündigungsklausel nicht, dass den Abonnenten, die gemäß Nummer 1.4 einen von der Beklagten zugelassenen Digitalreceiver kaufen oder mieten müssen, im Vertrauen auf eine längerfristige Vertragsbeziehung erhebliche Kosten für den Empfang des Bezahlfernsehens entstehen. Nach Nummer 6.5 Satz 2 könnte die Beklagte schon kurz nach Vertragsbeginn den Vertrag fristlos beenden, ohne dass sich die Aufwendungen des Abonnenten durch eine angemessene Vertragsdauer amortisiert hätten."
    [BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: III ZR 247/06]

    Dieser Schadenersatzanspruch gilt also auch, wenn Sky kündigt, nicht nur, wenn der Kunde den Vertrag anficht oder wegen Pairing Sonderkündigungsrecht hat. Extra angeschaffte Hardware, die sich noch nicht amortisiert hat, muss Sky ersetzen, so der BGH, analog auch die Servicegebühr von Sky für Leihgeräte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Februar 2015
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