1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. MarcBush

    MarcBush Guest

    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du hast offensichtlich einen Vertrag "Nur Smartcard, nutze eigenen Receiver".

    Dann hat Sky dir später (?) im Laufe des Vertrags ein Leihgerät zugesandt und mitgeteilt, dass du dieses künftig brauchst.

    Du hast es angenommen und nicht innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage; ohne Belehrung 1 Jahr) zurückgesandt oder die Annahme verweigert,
    also dem Leihvertragsangebot konkludent zugestimmt (so ähnlich formulierte es gerade neulich erst Brillo passend).
    (Vertrag = Angebot + Annahme).

    Zusätzlich zum Hauptvertrag "Sky" besteht also der Leihvertrag, der gemäß AGB an die Dauer des Abonnements als maximale Laufzeit gebunden ist.

    Genauso kannst du im Laufe des Vertrags auch eine Festplatte zusätzlich leihen (hast du ja schon), oder zusätzlich eine Zweitkarte buchen. All dies ist Bestandteil des Gesamtvertrags.

    Wird der Sky-Vertrag beendet, enden auch diese verbundenen Verträge, du kannst auch die weiteren Leihverträge oder den Vertrag über die Zweitkarte separat, unabhängig vom Schicksal des Hauptvertrags, kündigen.

    Über die Smartcard gibt es keinen separat zu behandelnden ("Leih-")Vertrag, die SC ist automatisch Bestandteil des Abonnements, wenn bei Bestellung über sky.de Kabel oder SAT als Empfangsweg gewählt wird. So auch die Kundennummer, die freundlichen Anrufe der CCA, alles inklusive :)

    D.h. der Abo-Vertrag erlebt permanent Veränderungen. Der Vertrag besteht aus dem VERTRAG, den AGB, der Auftragsbestätigung, den individuellen Zusatzvereinbarungen, die den AGB vorgehen, und den Absprachen in der Bestellmaske. Spätere Veränderungen sind nach Treu und Glauben von beiden Seiten hinzunehmen, so der Umzug des Kunden, die Änderung des Empfangswegs, aber auch Veränderungen von Sky, die Zahl der HD-Sender, der Kinderkanäle, solange der Charakter des Pakets erhalten bleibt.
    Veränderungen, denen beide zustimmen (Sport-Paket zubuchen), sind natürlich immer möglich. So auch dein Leihreceiver-Vertrag. Stillschweigend zugestimmt. Jederzeit kündbar, da keine Kündigungsfrist bei Leihe.
    Wesentliche Veränderungen, die keine Zustimmung des Kunden finden, sind nicht einseitig möglich. Hier muss Sky zum Laufzeitende "änderungskündigen" oder aber - wenn wichtiger Grund vorliegt und Zuwarten bis Laufzeitende nicht zumutbar ist - außerordentlich kündigen. Auch der Kunde kann bei wesentlichen Änderungen so kündigen, wenn es ihm nicht zumutbar ist, weil er so den Vertrag nie gewollt hätte.

    Was wesentlich ist, ist Frage der Auslegung. Die Form der Fernbedienung allein wohl nicht, der selbst zu finanzierende Umbau der SAT-Anlage wohl sicher schon.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Februar 2015
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Weiterhin gibt es verschiedene Meinungen, weil auch die Verträge unterschiedlich sind.
    Und leider ist ein Gerichtsurteil auch nicht die Lösung, da der Amtsrichter eine eigene besondere Meinung hat und die beteiligten Rechtsanwälte sich mehr oder weniger Mühe geben und auch hier die Verträge unterschiedlich sind, keine AGB vereinbart wurden oder der Kunde auch mal einem guten Vergleich zustimmt.

    Die von Brillo neulich zitierte BGH-Entscheidung (bzgl. premiere), die auch Entschädigung für eigene Hardware thematisiert, wenn ein Vertrag ohne Verschulden des Kunden (z.B. bei Pairing 2) früher als erwartet endet ("sich also die Investition des Kunden noch nicht armortisiert hat"), ist da schon weitgehender und zeigt, dass es mehr gibt als nur Leihgeräte und Smartcards...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Februar 2015
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    4.036
    Zustimmungen:
    2.904
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Diese Einschätzung teile ich nicht. Hast du meine Beiträge in diesem Thread gelesen?

    Es gibt nicht den geringsten Hinweis dafür, dass Sky das Gericht scheut. Das behauptet Marc zwar täglich, aber ich halte das für Unfug.

    Es gibt noch keine Klagen, weil die Zeit noch nicht reif ist.

    Sky ignoriert die Kündigungen und behandelt Pairing-Verweiger wie jeden anderen säumigen Zahler auch. Sky gibt mir ein halbes Jahr Zeit, meine Schulden zu bezahlen.

    Sky hat mir jetzt fristlos gekündigt und gibt als wichtigen Grund meinen beharrlichen Zahlungsverzug an. Die Schadensersatzforderung wegen meines Vertragsbruches (ich habe nicht gezahlt) treibt ein Inkassobüro ein. Dann folgt der Mahnbescheid und dann die Klage.

    In dieser Zeitschiene ist die Zeit für die Klage noch nicht reif. Das kommt noch.

    Aktuell sind wir in der Phase, wo das Inkassobüro aktiv wird. Gerne stelle ich mein persönliches Antwortschreiben der Allgemeinheit zur Verfügung, aber erst nach Karneval.

    Ich sehe dem Prozeß gelassen entgegen. Ich habe einen echten Humax HD 1000 mit individueller Seriennummer. Ich habe neben Sky weitere Smart Cards. In meinem Haus werden jeden Tag in- und ausländische Musik-Sender geguckt, zum Beispiel VH-1.

    Der neue Sky-Receiver kann kein VH-1 entschlüsseln. Das kann er nicht. Für mich ist VH-1 ein wichtiger Sender.

    Ich habe eine aufwendig konzipierte Satelliten-Anlage plus UHF-Hochleistungsantenne und habe meiner Dreambox 8000 einen DVB-T Tuner spendiert.

    Sky hat kein Recht, mir ihre Technik aufzuzwingen. Ich verlange, dass meine Interessen berücksichtigt werden. Wenn Sky das ablehnt, muss eben ein Gericht entscheiden.

    Es besteht keine Eile. Sky und ich sind uns darüber einig, dass ich kein Kunde mehr bin.

    Ich brauche Sky nicht. Wir können in aller Ruhe die gerichtliche Klärung abwarten.

    Es geht doch nur noch um Geld. Geld, das Sky haben will, aber voraussichtlich nicht bekommen wird. :D

    Siehe dazu auch meine anderen Beiträge in dieser Woche in diesem Thread.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt Gründe für Sky, eine S02 nicht wieder zu reaktivieren, richtig. Aber technisch ist es Sky möglich und wird täglich gemacht, wenn z.B. wegen Zahlungsrückstand eine S02 erst gesperrt und dann nach Zahlung wieder entsperrt wird. Es ging mir um die technische Machbarkeit...
     
  5. optimizer

    optimizer Gold Member

    Registriert seit:
    22. Februar 2007
    Beiträge:
    1.178
    Zustimmungen:
    1.495
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Vantage 8000S 1 Tb
    Vantage 8000S 500 Gb
    Edision OptimussOS2+ 1Gb
    Edision piccollo 3in1
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Doch!
    Mein Anwalt hat am Nachmittag des 2. Oktobers eine sehr kurze Frist gesetzt, die V14 freizuschalten unter Androhung, das ansonsten sofort per Gericht klären zu lassen (zur Erinnerung: Sowohl schriftlich wie auch telefonisch hatte Sky den Blödsinn verbreitet, dass eine Freischaltung ohne Receiver von Sky nicht möglich wäre).
    Wenige Stunden später (Schreiben ging vorab per Fax raus!) war die Karte frei, trotz bevorstehendem Feiertag.
    Wenn die Rechtspostion von Sky korrekt gewesen wäre hätte ich an deren Stelle das gerne rechtlich klären lassen durch einen Prozeß.
    Solange das so läuft braucht sich keiner mit Rückgrat Sorgen zu machen (und es läuft so).
    Wenngleich es traurig ist, dass ein Kunde auf diese Weise die (bezahlte) Leistung einfordern muß.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2015
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Meine Vermutung: Nach Inkasso-Brumburium und gerichtlichem Mahnbescheid, dem du fristgerecht widersprichst, kommt ... die Klage? Nö.
    Purzelbaum rückwärts von Sky und wieder Inkassoschreiben, die dann kein Mensch mehr ernst nehmen kann, aber so wird es laufen...
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Kündigen ja, auch den neuen Vertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung, dann bist du da auch ohne Frist raus.
     
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Nein, da wird gar nichts mehr laufen. Sky wird höchsten aus "Kulanz" die Restforderung ausbuchen, damit ist für die der Fall durch. Was soll der Kunde denn dann machen? Der wird sich damit zufrieden geben, das als Sieg feiern, dessen ist sich Sky sicherlich bewusst.
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Wenn man (Rechts) Streitigkeiten wirklich vermeiden will, hilft doch nur der fristgerechte Widerruf zur Vertragsverlängerung, das wissen hier doch alle.
    Das muss nur der Poster eben noch "lernen", wie er das lernt, hängt halt davon ab, wem er mehr glauben schenkt, uns oder Sky...
     
  10. UFLE12A

    UFLE12A Junior Member

    Registriert seit:
    26. August 2014
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    27
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Na dann ist die Lage ja klar, Sky würde doch niemals einen Kunden belügen.:LOL:
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.