1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.475
    Zustimmungen:
    5.793
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mit den Anwälten ist es doch wie mit anderen Experten auch.

    Wenn ich mir vor Verfahren, die Meinung von Anwälten einhole kriege ich mindestens 3 verschiedene. Und dann kommt noch die Unwägbarkeit von Justitia oben drauf.

    Ich erinnere da nur an diverse Urteile eines besonderen OLG ;)
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ohne Dir persönlich zu nahe treten zu wollen, da bin ich anderer Ansicht. Ansonsten könnte man sich die ganzen Fachrichtungen ja auch sparen. Ein "Erbvertrag" oder ein "Ehevertrag" sind ja auch "nur" Verträge ähnlich eines "Werkvertrags", dennoch bedarf es einer Spezialisierung, ansonsten geht das meist in die Hose.


    P.S. Zu deinen Ergänzungen: Hier müssen dann die AGB herhalten...
     
  3. werbehasser

    werbehasser Junior Member

    Registriert seit:
    26. September 2010
    Beiträge:
    60
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Hallo,

    war bei mir genauso (2. Quartal 2014):
    Annahme des nichtbestellten Schrottreceivers verweigert, Vertragserfüllung des laufenden Vertrags gefordert und gleichfalls Vertrag fristgemäß zum Vertragsende gekündigt.
    Darauf kurze Mail von Sky, das mit meinen "veralteten" Geräten kein Empfang von Sky mehr möglich sei und eine Stunde später war die S 2 Karte gesperrt.
    Die außerordentliche fristlose Kündigung, gepart mit Einstellung aller Zahlungen erfolgte noch am gleichen Tag.
    Was folgte waren ständige und teils mehr als abenteuerliche Forderungen von Sky, aber nach Hinzuzhiehen eines Anwalts war Ruhe.

    Und auf einen solchen Ablauf wirst Du Dich leider auch einstellen müssen, oder die Sache gleich einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz übergeben.
     
  4. Kobain

    Kobain Silber Member

    Registriert seit:
    24. Mai 2012
    Beiträge:
    647
    Zustimmungen:
    298
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    AGB sind nach einigen befreundeten Anwälten und Männern vom Fach kein Vertragsbestandteil wo kommen wir denn da hin. Also ehrlich mal. Einfaches Vertragsrecht.
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Genau. Was für die Anwälte gilt, gilt auch genau so für die Richter. Ich meide mein Amtsgericht hier in meinem Ort, das hat sehr seltsame Ansichten und meine persönlichen Erfahrungen sind sehr durchwachsen, nachdem mir ein Richter nicht mal erlaubt hat, meine Unschuld zu beweisen - Hauptsache die Akte ist vom Tisch...
     
  6. Kobain

    Kobain Silber Member

    Registriert seit:
    24. Mai 2012
    Beiträge:
    647
    Zustimmungen:
    298
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Absolut nicht!

    Die Frage ist imemr in wie weit sich der Anwalt mit etwas beschäftigt und sich erst einlesen muss. Bei Behauptungen kann das mit Links aus dem FF und ist eindeutig, da müssen die Alarmglocken schrillen.

    Eine Mindestvoraussetzung muss in dem vorliegenden Fall. Wie wurde die Bestellung abgeschlossen, wie sieht der "einfache Vertrag" aus, welche AGB sind gültig usw. das kostet viel Zeit und da haben von 5 Anwälten bei dem Wert eben keinen Bock.

    Deswegen ist es hier sinnvoll bereits tätige Anwälte einzuschalten da diese eingearbeitet sind. Bei der gestrigen Wortmeldung war das definitiv nicht der Fall.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.259
    Zustimmungen:
    45.164
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Also nach meiner (oder der meine Anwaltes) Meinung gilt hier nur einfaches Vertragsrecht.
    Und das ist eben der Punkt. Weder ist die zwingende Nutzung eines Leihreceivers geregelt, noch kann man die Nutzung eigener Hardware einklagen und es ist schon gar nicht geregelt das Sky sich nicht abschotten darf. Vertragsbestandteil ist hingegen, dass Sky Dir ein Signal zur Verfügung stellt und auch dafür sorgen muß das Du es empfangen kannst.

    Verzeih die Einfachheit meiner Ausführungen, ich selbst bin ja kein Anwalt. ;)
    Und konkrete Rechtsberatung sollten wir unseren Anwälten überlassen.
     
  8. Kobain

    Kobain Silber Member

    Registriert seit:
    24. Mai 2012
    Beiträge:
    647
    Zustimmungen:
    298
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Allgemein kräuselt es mir bei einigen hier die Fußnägel. Da gibts echt Leute die sich hier gegenseitig die Bäle zuspielen. Einer davon hat gestern 2(!) Minuten gebraucht um in Triumpfgeheul zu verfallen, obwohl keinerlei tieferegehende Informationen gebene waren. Heute muss dann erneut ein befreundeter Anwalt herhalten. Ganz ehrlich man sollte hier unbedingt aufpassen von wem was kommt, das gilt natürlich auch von Marc. Allerdings wird da wenigstens begründet.

    Ich persönlich habe Handels, Wirtschaftsrecht und Verkehrsrechtsvorlesungen besucht. Ich bin kein Anwalt, würde hier auch keine Ratschläge zum Fall geben. Allerdings gebe ich den Ratschläg einigen Leuten hier die selbstverliebt daher quasseln nichts zu glauben.
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Eike, der Anwalt widerspricht sich dann aber selber, denn das "Abschotten" geschieht ja ggf. auch durch das Endgerät. Ich kann ja noch verstehen, dass man der Meinung ist, dass das Endgerät nicht fix vereinbart wäre, aber das würde Sky dann doch nicht automatisch alle Rechte geben. Du hast auch erkannt, dass mit so einer einfachen Betrachtungsweise, die anderen Probleme nicht vom Tisch sind, also reden wir letztendlich dann wie bisher über die Folgen, die so eine Betrachtung nach sich ziehen würde. Gelöst ist damit meiner Meinung nach gar nix, die Knoten wollen sich einfach nicht auflösen...
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.259
    Zustimmungen:
    45.164
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das Problem ist wirklich das es kein Urteil gibt auf das man sich beziehen könnte. In der Tat kann man verschiedene Meinungen hören wenn Du verschiedene Anwälte fragst.
    Und von Verbraucherschutzeinrichtungen mal ganz zu schweigen. Die sind bei weitem nicht immer hilfreich.

    Ich befürchte nur das es auch zu keinem Richterspruch kommen wird, oder erst dann wenn alle verbliebenen Sky-Kunden einen NDS-Receiver zu Hause haben. :(
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.