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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sollte so sein, ja. Aber manche Beiträge bringen diese eigentlich logische Schlußfolgerung oft ins Wanken ;)
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Es müsste wohl eher heißen: "Unser Inhalt nur mit unserer Technik"
    Sky weis das sehr wohl, sieht aber groß-kotzig drüber weg, nach dem Motto: Was interessieren mich schon Gesetze, ich bin das Gesetz...
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Doch, du entscheidest frei. Receiver annehmen oder außerordentlich kündigen, diese Rechte hast du. Letzteres muss Sky noch beigebracht werden.
     
  4. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Offen gesagt weiß ich es nicht. Meine Nutzung von sky ist mit Netflix und Amazon ohnehin stark zurück gegangen. Filme die mich interessieren habe ich schon gesehen, bis die bei sky kommen. Hinzu kommt noch mein Empfang von 8°W bis 42°E. Außerdem will ich im Frühjahr meine große Antenne wieder aufstellen für stabilen BBC Empfang. Der ist bei mir derzeit nicht stabil sondern nur sporadisch.

    Mein Interesse am Fußball ist auch stark zurück gegangen, diese Saison habe ich gerade mal 2 Spiele live geschaut. Formel 1 habe ich alternativ und für die NFL gibts den Gamepass.

    Meine Kleine verbringt ihre tägliche "Fernsehstunde" auch nicht mehr mit Disney und Co. sondern mit Netflix, weil Sie sich da ihre Serien aussuchen kann.

    Bleibt meine Frau und ihre abendlichen Entspannungsschmonzetten auf Romance. Aber auch da wird sich eine Lösung finden. Spätestens mit dem Fire TV Stick.

    Ich werde die Entwicklung bei sky mit Sicherheit weiter verfolgen aber derzeit sieht es eher schlecht aus für eine Rückkehr auch bei restriktionsfreiem Empfang.

    Mit Pairing und der derzeitig angebotenen Hardware von sky aber auf keinem Fall. Ich bin nunmal nicht der Durchschnittsnutzer mit einem TV im Wohnzimmer. Ich habe 4 Empfangsstellen und eine fünfte kommt dazu, wenn die Kleine älter wird.
     
  5. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Soweit Konsens. Letzteres hoffentlich baldigst. Ich leiste dazu meinen Beitrag, stehe mit VZ noch immer in Kontakt und der Schriftverkehr zwischen VZ und Sky in meinem Fall ist noch nicht zum Erliegen gekommen.

    Allerdings ist das nur die eine Seite der Medaille, wenn auch - hoffentlich baldigst - die einfachere ohne individuelle juristische Betreuung.

    Die andere Seite ist, dass es im Dauerschuldverhältnis bis zum Ende der Vertragslaufzeit auch Pflichten von Sky gegenüber dem Abonnenten gibt, die nicht einfach nach Belieben einseitig geändert werden können. Bei den hier allseits bekannten Vorgängen (Verschlüsselung, Paring, aufgezwungener Leihreceiver) handelt es sich nicht um höhere Gewalt, die vom Abonnenten gebilligt werden müsste, sondern von vorausschauend geplanten Änderungsabsichten. Das kann Sky selbstverständlich machen, sie bestimmen die Regeln, aber: vor Vertragsschließung. Gerne können sie Abonnenten auch selbst vor einer Verlängerung vor die Wahl stellen. Und wenn der Kunde das nicht will, dann kündigt eben Sky ordentlich. - Alles völlig okay. Kein Abonnent hat das Recht, seine Sky-Nutzung bis zum Sankt Nimmerleinstag so fortzusetzen, wie es in der Vergangenheit war. Aber er hat das Recht für die laufende Vertragsdauer.

    Auch das müsste Sky noch beigebracht werden. Möglicherweise noch schwieriger als die oben angeführte außerordentliche Kündigung. Deshalb aber nicht weniger rechtens. (Meiner persönlichen Meinung nach.)
     
  6. bigben24

    bigben24 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nach knapp 16 Monaten Sky ist meine Feststellung: SKY ist ein Auslaufmodell!!! Einzig bei BuLi und CL hat Sky noch ein Alleinstellungsmerkmal, aber dafür 40 Tacken im Monat, echt nicht. Da gibts auch schon Alternativen. Und den Rest des werbevermüllten Programms, kann man eh an den Nagel hängen. Wnig wirklich gute Filme, mit dutzenden Wiederholungen, da gibts echt bessere und preiswerterer Alternativen.
    Dazu die ganze Bevormundung CI+ , Pairing, Zwangshardware......Nein Danke!

    Ich bin froh wenn ich SKY hinter mir habe - NIE WIEDER!

    Gruß bigben
     
  7. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ Poffel

    Nicht nur deiner Meinung nach !
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So wie es zyz eben richtig schrieb: Bei Vertragsschluss für 12/24 Monate entscheiden wir uns wegen der Inhalte, die Hardware entscheiden wir ja beim Bestellprozess gleich mit: eigene Hardware oder Leihgerät.

    Das gilt dann 24 Monate, wesentliche Änderungen, wie im Gesetz formuliert, nur mit Zustimmung beider Seiten.
    Und Sky kann nur selbst außerordentlich kündigen, wenn es Sky nicht zumutbar ist, bis Laufzeitende zu warten. Wenn Sky aber jetzt noch wissentlich Verträge ohne Leihgerät abschließt, kann Sky später nicht plötzlich behaupten, es müsse sofort gepaired werden mit Leihreceiver, sorry, das geht nicht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Februar 2015
  9. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Auch der Fußball ist es mir das nicht wert...:rolleyes: Am 01.08.2015 ist eine Ära bei mir beendet.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Horud, lass es doch endlich sein, diese Fehlinformationen!
    Der Kunde hat das Recht, außerordentlich zu kündigen, aber nicht die Pflicht.
    Wesentliche Änderungen eines Vertrags gehen aber nur mit Zustimmung des Kunden, 311. Lies es und sag, was du nicht verstehst.

    Wenn ein Unternehmen aber etwas wesentliches ändern MUSS, dann kann der Kunde nicht mehr Vertragserfüllung einfordern, sondern muss sich entscheiden, ob er mitgeht oder fristlos kündigt, das Recht hat er ja.

    Aber eine Seite kann nicht einseitig jederzeit Vertragsbedingungen ändern und dem Kunden Wahl lassen: "Akzeptiere oder kündige fristlos!"

    Denk mal an Arbeitsverträge, Mietverträge usw. Wenn es nicht anders geht, dann kann eine Seite wesentlich ändern. Besteht der Kunde auf Einhaltung des Vertrags, kann Sky dann selbst außerordentlich kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrags bis Laufzeitende für Sky nicht zumutbar ist.

    Sky macht 02/2015 Vertrag mit eigener Hardware, und 12/2015 ist es Sky nicht zumutbar, Kunde ohne Leihreceiver ordentlich zum Laufzeitende 02/2016 zu kündigen? Wer erst wissentlich Falsches dem Kunden verspricht, hat keine Eile für außerordentliche Kündigung. 314

    EDIT: Poffel hat es auch gerade gut zusammengefasst!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Februar 2015
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