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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Bis sie durch alle Instanzen verloren haben. Es ist dei Pflich des mangement diesen Weg zu gehen, denn es könnte ein Dominoeffekt geben, der die KDG in Ihren Grundfesten erschüttert.
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Zahlen die Privaten doch eh nicht mehr.
    Die Privaten kassieren doch sogar von Kabelanbietern und die werden es bei solch einem Entscheid schon verstehen das alles bleibt wie es ist.
    Die Privaten sind ja ausserdem auch von den Kablern abhängig weil sie sich hauptsächlich durch die Werbung finanzieren.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Genau das wollen sie ja unbedingt damit erreichen! das sie verlieren steht ja vorher schon fest.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das Bundesgerichtshof spricht aber kein Urteil.
    Das Urteil vom Oberlandgericht wird da Überprüft und bei bedarf an das Oberlandgericht zurück verwiesen.

    Damit das Oberlandgericht ein neues Urteil fällen kann.
    Es gibt nur zwei Urteile in einen Fall in Deutschland.
     
  5. Magnesium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Der entscheidende Unterschied ist hier: Die Öffis werden weiterhin unverschlüsselt senden und kostenfrei empfangbar sein. Die Verschlüsselung kommt hier auf ausdrücklichen Wunsch der privaten Programmveranstalter. Die Privaten wollen künftig Pay-TV sein! Sky muss ich schließlich auch extra bezahlen. Astra stellt bei HD+ ja auch nur die Plattform zur Verfügung.

    Das die Programmveranstalter das Signal per Leitung den großen Kabelanbietern zur Verfügung stellen ist ein Entgegenkommen seitens der Programmanbieter. Die müsste man nicht tun, man könnte KDG & Co. die Signale weiterhin per Parabolspiegel einsammeln lassen. Im Wesentlichen ist das noch immer nur eine Weitersendung.

    Bisher hat KDG aber in keinem Verfahren auch nur zum Teil Recht bekommen. Das soviele Gerichte grundsätzlich irren, halte ich für unwahrscheinlich – aber nicht für ausgeschlossen.

    Wie gesagt: Dann können die Öffis ganz einfach diese kabelgebundene Zuführung einstellen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht für die Kabelanbieter nicht. Sollen sie doch die Signale wieder vom Satelliten aus zuführen...

    Genau das dürfen die Öffis aber nicht, sie sind schließlich Must-Carry-Angebote. Damit würden die Öffis den Kabelgesellschaften praktisch verbieten Rundfunkangebote über ihr Breitbandkabel zu verbreiten. Damit hätten die Kabler wirklich einen Grund zu klagen und sogar reelle Chancen den Prozess in allen Instanzen zu gewinnen.

    Von jetzt auf gleich sicherlich, aber eine zeitnahe komplette Analogabschaltung muss das Ziel sein. Auf allen anderen Übertragungswegen ging es doch auch! Zum 1.7.15 auf die genannten 10 Programme ausdünnen und ab 1.1.16 endlich Schluss damit! Den Platz den ein analoges Programm in Grisselqualität belegt, kann man –*nach KDG-Plattformstandard –*für 6 Programme in HD-Qualität nutzen. Diese Verstopfung von Kabelkapazitäten ist durch nichts mehr zu rechtfertigen.

    Es gibt durchaus einen Punkt, der mir einfällt: Das Recht auf Eigentum. Immerhin kann KDG durch das Must-Carry ihr Eigentum (das Kabelnetz) nicht uneingeschränkt nach eigenen Vorstellungen nutzen und erhält dafür nicht mal eine Entschädigung. Aber wie von dir gesagt: Bisher hat KDG diese Argumentation nicht verwendet und Klagegegner wären hier ja eh nicht mehr ARD und ZDF, hier müsste wohl der Gesetzgeber klar stellen, dass Must-Carry ggf. auch Must-Pay bedeutet.
     
  6. Martyn

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Falls die Einspeisegebühren wirklich fallen sollten, ist das für die Kunden wohl kein Grund zum Jubeln.

    Denn dann würden die Kosten für Kabelanschlüsse mit Fernsehen steigen, um den Verlust der Einspeisegebühren zu kompensieren.

    Dann müsste ihr entweder mehr zahlen, oder z.B. nur noch einen reinen Internetzugang buchen und auf Zattoo ausweichen. ;)
     
  7. Doc1

    Doc1 Board Ikone

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das negative Urteil für KabelD ist doch schon eingepreist.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Richtig, dann erhöht man aber schnell nocheinmal. Dann werden die Kabeldeutschlandnetze wieder kleiner da einige Vermieter die Verträge dann zugunsten anderer Anbieter kündigen die für weniger Geld mehr anbieten.
     
  9. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Was meinst Du mit unflexibel und wenn Du glaubst dass sie kostenlos eingespeist werden warum klagt die KDG dann?
     
  10. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Mich wundert hier das sich der Club der HD + Promotion-Group nicht Pro Einspeiseentgelt bemerkbar macht.

    Die sind doch sonst immer dabei wenns heisst, TV schauen soll künftig mehr kosten.