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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    hier wurde jetzt viel diskutiert, aber eines ist bislang nicht so deutlich gesagt worden:

    Sollten ARD/ZDF vor dem Bundesgerichtshof gewinnen, so ist dies für alle anderen Sender ein Freibrief bzw. Präzedenzfall. Die großen Sendergruppen mit ihren populären Programmen werden dann auch die Einspeisevergütung nicht mehr zahlen.
    Sie wissen nämlich genau, dass sich KDG und Unity Media nicht erlauben können, RTL, Pro7 und Sat.1 aus dem Kabelnetz zu entfernen.

    Somit wird der März 2015 als das Ende der Einspeiseentgelte in die deutsche Geschichte eingehen.

    KDG - ich ziehe meinen Hut vor euch, dass ihr endlich durch euren Klageweg verbindliche Rechtssicherheit für alle Anbieter schafft, da jetzt das Ende der gerichtlichen Fahnenstange (Instanzenweg) erreicht ist.
     
  2. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Wieso?

    Einmal kann KDG noch klettern zum Bundesverfassungsgericht.

    Bin mir nicht sicherlich,aber vielleicht noch der EuGH .
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ich glaube der Ausgang dieses Prozesses hat keine Auswirkungen auf andere Sender. Analog vielleicht. Analog ist eh am ende der Geschichte angelangt.

    RTL, Pro7, Sat1 zahlen für Digital eh keine Einspeisgebühren.
    Für ihre HD Sender bekommen die sogar Geld vom KNB.

    Die ÖR würden auch ihre Gratis Einspeisung bekommen ohne diesen ganzen Gerichtlichen kram. Wenn die ÖR nur nicht so unflexibel wäre.

    Bei denen muss ja alles nach Paragraph xyz gehen.

    Diese Einspeisgebühren sind vom Staat auch noch festgeschrieben wie hoch die ausfallen dürfen. Die KNB dürfen die Summe nicht aussuchen oder aushandeln.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Darauf würde ich aber nicht wetten das sie es nicht doch tun!
     
  5. Harmonia

    Harmonia Silber Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Stimmt so nicht, mein Verwalter hat sich Gott sei Dank für Telekom TeleVision entschieden.
    Kein Herumpfuschen an den Signalen der TV Anbieter und wie selbstverständlich alle ÖR in HD.
    Das Ganze für 10 EUR im Monat, und damit 5 EUR günstiger als ehemals TeleColumbus.
    Ich für meinen Teil bin sehr zufrieden, und finde KDG nur abartig.
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...nbieter-telekom-television-6.html#post6860086
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Da hat er sich wohl verschrieben denn bei allen anderen ist es nicht so. die dürfen auch nicht an den Datenraten rum pfuschen.
     
  7. TV_WW

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Kein KNB kann es sich erlauben TV-Programme mit einem (gemittelten) Marktanteil von um die 10% aus dem Kabel zu werfen; weder Angebote der ÖR noch der Privaten.
    Es geht hier einfach nur ums Geld, um sonst nichts anderes. Die KNB würden Selbstmord auf Raten begehen sollten diese vielgesehene TV-Programme aus dem Angebot nehmen. Ohne die Breitbandinternetangebote wären die Angebote der KNB bereits heute deutlich weniger attraktiv.
     
  8. Kurz

    Kurz Talk-König

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    ???
     
  9. Wambologe

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Man kann nicht zum Bundesverfassungsgericht "klettern". Das Bundesverfassungsgericht ist kein Superrevisionsgericht. Anders als der Bundesgerichtshof prüft das BVerfG nicht, ob die vorangegangenen Instanz (OLG) das Recht richtig angewendet haben. Es prüft, ob Gesetze und Entscheidungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Aus diesem Grund gilt das BVerfG als eigenständiges Gericht und wird nicht zum Instanzenweg dazugerechnet. Dort ist, wie von RPSmusic ganz richtig erwähnt, mit dem Bundesgerichtshof das Ende erreicht. Manchmal wird der Gang zum BVerfG auch als außerordentlicher Rechtsbehelf bezeichnet.

    Damit ja: Man könnte rein theoretisch nach dem BGH zum BVerfG (und EuGH sowie EGMR) gehen, aber das sind eigene Rechtswege. Bislang hat Kabel Deutschland afaik auch noch nicht mit dem Grundgesetz argumentiert. In welche Richtung denn auch?
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Wusstest Du das nicht?