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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. Martyn

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Der Idealfall wäre natürlich schon, wenn man in einer Wohnung die Möglichkeit hat sowohl einen Kabelanschluss (vorallem auch für DOCSIS) als auch Satellitenempfang zu nutzen.

    Aber ansonsten denke ich ist immer noch besser auf den Satellitenempfang zu verzichten und sich auf DVB-C zu beschränken

    als

    Zwar eine eigene Satellitenantenne betreiben zu können, aber als Internetzung nur DSL 2048RAM mit effektiven 1,3 MBit/s zur Verfügung zu haben.
     
  2. TV_WW

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Möglich, aber der KNB kann nicht einseitig nur analoge TV-Programme der ÖR abschalten. Falls der KNB die Verbreitung von analogen TV-Programmen einstellt dann muss dieser alle analogen TV-Programme aus dem Kabel nehmen.

    Eine konkrete programmbezogene Must-Carry-Regelung gibt es bei digitalen TV-Programmen im Kabel zwar nicht, aber der KNB muss den ÖR min. zwei 8 MHz Kanäle (im Kabel) für deren DVB-C-Muxe zur Verfügung stellen.

    Die BLM z.B. macht sogar noch Auflagen darüber hinaus: Vorgaben bei der Kanalbelegung

    Auch in Baden-Württemberg gibt es Must-Carry für digitale TV-Programme der ÖR im TV-Kabel
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2015
  3. ahansi

    ahansi Gold Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ich habe hier im Norden auch nur eine 16.000er Verbindung von 1&1, 300 GB per Monat frei ( danach Drosselung, falls mehr verbraucht wird) mit Telefonie für 19,99 Euro/Monat. Für Amazon Prime Instant Video reicht es monatlich allemal. (1-2 Filme abends am Tag in HD.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2015
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Eine komplette Analogabschaltung wäre allerdings wirklich überzogen, so mindestens 10 Analogprogramme, wenn es sich durch die Netzbelegung ergibt evtl. auch bis zu 18 Analogprogramme könnte man schon beibehalten.

    Denke:
    - fünf ÖR "Must-Carry" Programme
    - fünf Private "Must-Carry" Programme
    - evtl. zusätzliche Programme können durch den Netzbetreiber frei vergeben werden
    wäre eine faire Regelung die niemanden bevorzugen oder benachteiligen sollte.

    Und die zwei DVB-C Kanäle wird sicher niemand in Abrede stellen wollen.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Solange DSL mindestens 10 MBit/s bringt kann man natürlich schon damit gut leben.

    Aber leider sind DSL Leitungen oftmals schlechter, vorallem im ländlichen Raum. ;)
     
  6. ahansi

    ahansi Gold Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Dahin gehend hast Du natürlich recht, klar könnte ich über Glasfaser bei KD mehr Speed für mehr Geld buchen, ist bei mir auch möglich, aber wie gesagt, für mehr Kohle. Und jetzt haben die bei KD gerade wieder die Preise erhöht. Mann muss halt den Markt beobachten.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag, darüber hinaus existieren allerdings noch die Regelungen der einzelnen Landesmedienanstalten und diese verlagen i.d.R. mehr digitale Übertragungskapazitäten im Kabel für die Inhalte der ÖR.
    Ich habe mal exemplarisch die Vorgaben in Bayern und Baden-Württemberg in meinem letzten Beitrag ergänzt.
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Wenn man es mal realistisch betrachtet, haben doch hier unserer (fast) aller Ansichten, den Hauch von verwöhnten Mitteleuropäern, in D lebend, welche sich solche Luxusdiskussionen wie "TV-Empfang" leisten können.

    Natürlich leben wir hier und haben hier (meistens jedenfalls) unseren Lebensmittelpunkt und gleichzeitig werden davon auch unsere Wertungen, Bewertungen und Lebenseinstellungen geprägt. Und nicht davon wie Rafael und seine Familie in Timbuktu lebt.
    Aber sooooo erforderlich ist Fernsehen nun einmal nicht. Ist halt u.a. eine Freizeitbeschäftigung, mit mehr oder manchmal weniger, zu Weilen gar keinen Unterhaltungswert.
    Ich nehme mich bei jener Betrachtung auch nicht aus, im Gegenteil.

    Internet wird dagegen allerdings immer wichtiger. Schon allein aufgrund sonst drohender Wettbewerbsnachteile. Und dabei leisten ja die KNB durchaus einen anteiligen Beitrag. Ob man die KNB mag, spielt dabei ja keine Rolle.
    Nun ja, was soll ich noch schreiben.... Vielleicht bin ich nächstes Jahr auch Kunde eines (kleineren) KNB, aufgrund dass jener heute schon Internetgeschwindigkeiten jenseits von 500 Mb/s anbieten tut. Ob es tatsächlich so sein wird.... abwarten. Neue Leitungen sind ja bereits verlegt.
     
  9. ahansi

    ahansi Gold Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Hast Du gut geschrieben, so ist es auch, Fernsehen sollte nicht im Vordergrund stehen. Dereit nutze ich viel VOD, das liegt auch daran, weil wir gerade Winter haben, im Sommer bin ich mit meinem Garten beschäftigt (natürlich Gartenhaus mit SAT- Empfang, Lappi mit Internet aus der Luft..(Mobilfunk) Und das reicht allemal. Trotzdem steigere ich mich wieder rein, wenn ich den NONSENS über KD lese. Wenn man über all die Jahre die News über KD liest, bekomme ich persönlich einen Brechreiz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2015
  10. kromvel93

    kromvel93 Junior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Was für die analogen Programme die Landesmediengesetze, sind für die digitalen Programme der Rundfunkstaatsvertrag. Also: Andere Baustelle!