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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Jörg111

    Jörg111 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich habe jetzt einen Widerruf abgeschickt. Mal sehen.
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Pairing mit Sky Hardware wirst Du leider nicht aufhalten können, egal welche Box nun wo steht. Sky wird Dir als Lösung entweder das Modul anbieten oder aber eine Zweitkarte. Ich glaube persönlich nicht, dass Sky diese Strategie aufweicht, in dem irgendwann auch zwei oder mehr Receiver mit einer Karte laufen - aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das Pairing wird dich irgendwann 2015 ereilen, dann ist SC an ein Leihgerät fest gebunden, musst du den Receiver mitschleppen.
    Solange Pairing noch nicht erfolgte, kannst du Leihgerät zurückschicken. Ist der andere Pace (der eigene) auch sky-zertifiziert? Und in den Kundendaten eingetragen? Dann könnte sky auch damit pairen.

    Ich glaube aber nicht, dass jetzt akut das Pairing droht, weil du ja V13 und Leihgerät längst stehen hast. Vielleicht erst mal Festplatte testen?
    Könntest Du das Signal auch in den Keller über HDMI-Funkverbindung "streamen"?
     
  4. lagwagon

    lagwagon Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja mein Pace ist sky zertifiziert, steht aber nicht in den Kundendaten.

    Wenn ich "streame" muss wahrscheinlich im Wohnzimmer genau den Kanal laufen lassen, oder?? Da wird das ein oder andere Mal meine bessere Hälfte streiken....
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    So ist es - völlig richtig erkannt.
    Du bist in den Augen von Sky so ein "typischer" Zweitkarten Fall...
    Das beste für Dich wäre, wenn Du neben dem Sky-Receiver noch ein Sky CI+ Modul bekommen könntest und die Smartcard mit beiden Geräten gepairt werden könnte. So müsste Dein TV im Keller nur CI+ haben und alle wären zufrieden... Ist aber leider nicht...
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    MarcBush, tu mir doch mal den Gefallen, den rechtlichen Unsinn mit "Abschluss mit vertraglich zugesicherten eigenen Receiver" zu lassen. Wenn du wirklich Jura studiert hast, müssten dir eigentlich die Haare zu Berge stehen ob deiner eigenen Beiträge. :rolleyes:

    Warum, habe ich hier schon mehrmals erschöpfend dargelegt. Ich wiederhole mich da nicht nochmal.
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nach meiner Erinnerung besteht Übereinstimmung, dass Sky nicht berechtigt ist, im laufenden Vertrag einen Receivertausch zu verlangen.

    Nach Deiner Auffassung soll Sky diese Berechtigung nur bei neu abgeschlossenen Verträgen haben.

    Dies führt zwangsläufig zu der Frage, worin sich der laufende Vertrag von einem neu abgeschlossenen oder verlängerten Vertrag inhaltlich unterscheidet.

    Letztlich ist auch ein zu unveränderten Konditionen neu abgeschlossener oder verlängerter Vertrag ein laufender Vertrag, in dem lt. Deiner eigenen Auffassung Sky nicht zum Hardwaretausch berechtigt ist.

    B.
     
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das siehst du falsch. Ich vermute, das geht bei Sky alles automatisch.

    Eine Sachbearbeiterin hat entschieden, dass meine Kündigung unwirksam ist.

    Ich vermute, sie haben meinen Fall auf den Stapel "zahlungsunwilliger Kunde" gelegt.

    Sky sagt, dass ich verpflichtet bin, den vereinbarten Monatsbetrag zu bezahlen. Schließlich haben sie mir kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sondern mir einen praktikablen Vorschlag gemacht, wie ich bis Laufzeitende weiter gucken kann.

    Weil Sky glaubt, dass ich zahlen muss, werde ich ganz normal gemahnt, kriege Post vom Inkassobüro usw. Sky ist ja in diesen Sachen nicht unerfahren. Die treiben jeden Tag Forderungen ein von Leuten, die nicht bezahlt haben.

    Die Frage ist, ob Sky ein internes Qualitätsmanagement hat, das vor Versand eines Mahnbescheides oder vor Klageerhebung nochmal inhaltlich prüft, ob die Forderung berechtigt ist bzw. ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

    Wenn du mich fragst, was ich für eine Meinung von der Firma Sky Deutschland habe, dann sage ich dir ganz ehrlich: Ich glaube, dass die kein Qualitätsmanagement haben.

    Deshalb erwarte ich eigentlich, dass die mich verklagen. :eek:

    Das besondere an meinem Fall ist, dass ich eine Spielregel mißachtet habe: Sky möchte gerne einen Brief mit dem Logo eines Rechtsanwaltes bekommen.

    Die allermeisten, die ihre S02 reaktiviert bekommen - oder ihre Sonderkündigung durchgesetzt - haben, haben sich auf dieses Spiel eingelassen.

    Ich nicht!

    Eine andere Besonderheit ist, dass ich nicht stundenlang um eine V14 gebettelt habe. MarcBush hat erzählt, dass er ca. 10x angerufen hat, bis er endlich eine nette CCA-Mitarbeiterin erwischt hat, die ihm die begehrte V14 geschickt hat.

    Ich nicht.

    Für mich war klar, dass ich mich langfristig von Sky trennen werde. Meine Linux-Box bleibt. Sky geht.

    Es ist heroisch von Marc, wie ein Löwe um die letzten Monate mit Sky zu kämpfen.

    Davor habe ich Respekt, und ich danke Marc für seinen Einsatz im Forum.

    Ich habe für mich einen anderen Weg gewählt. Ich weiß, dass es ein Leben ohne Sky geben wird. Ich gucke ausschließlich TV-Sender, wo ich aufnehmen und die Aufnahmen exportieren kann. Davon gibt es vorläufig noch genug. Gestern habe ich - von ein und demselben Hot-Bird-Transponder - drei HD-Sendungen parallel geguckt bzw. aufgezeichnet.

    Ich kaufe jetzt die Hör Zu, um etwas gezielter wahrzunehmen, was auf den vielen Nicht-Sky-Sendern läuft. Außerdem bekomme ich jede Woche eine Fernsehzeitschrift per Post, wo das Programm von BBC One und Two abgedruckt ist - schon auf unsere Zeitzone umgerechnet.

    Wahrscheinlich hätte ich auch eine Solo V14 bekommen, wenn ich so hart gekämpft hätte wie Marc.

    Hab ich aber nicht. Ich brauche kein Sky-Fernsehen zum Glücklich-Werden.

    Ich erwarte, dass Sky mich verklagen wird. Ich glaube nicht, dass die irgend einen haben, der das automatisierte Verfahren stoppen wird.
     
  9. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hat er nicht, glasklar. Nur, ein Verschlüsselungswechsel braucht und muß keine Verschlechterung in Hardware und Software beinhalten und einen Zwang zu einem Leihsystem. Sie können gerne Sky+ Receiver anbieten, ja, sollen aber auch andere Hersteller zulassen, die eine NDS-Lizenz nehmen, in die Firmware funktionen wie Sky Anytime übernehmen, alles andere aber frei gestalten können. Die jetzige Leihhardware ist und bleibt ein absolutes Nog go, träge, veraltet, nicht mal vernündtiger Multifeedempfang geht! :eek: :rolleyes:
    Jeder Technisat, ja sogar Kathrein-Receiver, diverse Linuxboxen sowieso sind besser und innovativer als jegliches Sky-Teil!
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mir stehen nur die Haare zu Berge ob deiner Beiträge, immer ohne Quelle, mit denen die Grundsätze des Vertragsrechts auf den Kopf gestellt werden.

    So schwer ist es nun wirklich nicht... Und Sky stimmt meinen Argumenten doch zu!

    Sky-Abo sieht grundsätzlich die Pflicht (Obliegenheit) des Kunden, TV, SAT-Anlage und Receiver (Empfangsgerät) selbst zu stellen. Soweit klar.
    Der Kunde kann auch - wenn von Sky angeboten - bei Vertragsschluss ein Leihgerät buchen. Muss der Kunde aber nicht.

    Daher ist klar: In der Bestellmaske bei Vertragsschluss wählt Kunde Kabel oder SAT. Bei SAT wählt er dann: "Leihreceiver" oder "Nutze eigenen Receiver, bitte nur Smartcard". Diese Vereinbarung (Leihreceiver oder eigenes Gerät) gilt dann für das Dauerschuldverhältnis als vertraglich vereinbart.

    Das dürfen auch zwei verschiedene eigene Receiver sein im Haushalt, die man nicht gleichzeitig nutzen darf (verbotenes Homesharing), aber nacheinander.

    Diese Verträge mit eigenem Receiver bietet Sky weiterhin an. Ein zertifiziertes eigenes Gerät wird nirgendwo gefordert, nur ein von sky zugelassenes Empfangsgerät. Dies wird nirgendwo weiter spezifiziert. Also ist zugelassen, was Sky bei Vertragsschluss hinnimmt, nicht weiter eingrenzt. Alphacrypt war bei Vertragsschluss bis 11/2014 ausdrücklich akzeptiert worden auf der sky-Homepage (mit technischen Einschränkungen wie beim Sky-Modul). Bei der Vielzahl von Verträgen mit eigener Hardware im Vertrag statt Leihreceiver kann niemand ernsthaft davon ausgehen, all diese Kunden nutzten PDR iCord 250 von Humax. Also toleriert Sky weiterhin alternative Hardware.

    Also im Ergebnis: Sky und der Kunde entscheiden gemeinsam bei Vertragsschluss, welche Hardware der Kunde nutzt: Leihreceiver kann gebucht werden, freiwillig, keine Pflicht. Oder eigenen Hardware (solo Smartcard-Verträge). Diese vertragliche Vereinbarung kann einseitig nicht geändert werden, denn dies wäre eine wesentliche Änderung des Vertrags, das geht nicht einseitig. Dies steht so wörtlich im BGB.

    Sky muss also den Vertrag ordentlich zum Laufzeitende kündigen (oder der Kunde hat gekündigt) und dann bei Verlängerung und bei Neuabschluss sein Leihgerät zur Bedingung machen. Solange Sky dies nicht macht, verlängern sich die Verträge ohne Pflicht zum Leihreceiver um weitere 12 oder 24 Monate.

    Es gilt dann: Verträge sind einzuhalten, wesentliche Änderung wieder nur gemeinsam oder durch Sky zum Laufzeitende.

    Was heißt das für Pairing? Ich kann im laufenden Vertrag Empfang und Nutzung eines Leihgeräts ablehnen. Das muss Sky zum Laufzeitende durchsetzen nach Kündigung. Solange mein Nachbar Sky mit eigenem Receiver neu buchen kann, muss ich natürlich diese Pflicht nicht annehmen.
    Und dies bedeutet, dass Pairing erst bei mir umgesetzt werden kann, sobald ich in meinen Kundendaten (meinem Vertrag) ein Leihgerät von Sky habe.

    Sky muss also erst einmal flächendeckend seine Leihgeräte vertraglich vereinbaren bei Neuverträgen und Verlängerungen, was man aus Gründen für mehr Akquise für bessere Quartalszahlen sich noch nicht traut. Merke: Erst die Sky-Hardware im Vertrag, dann Pairing möglich.

    Sky stimmt dem auch zu, hat mir schriftlich bestätigt, dass ich Leihgerät nach Widerspruch zurückschicken sollte und hat weiterhin eingetragen: "Nur Smartcard. Kundenreceiver". Also wo ist das Problem?

    Smartcard kann Sky austauschen.
    Verschlüsselung kann sky wechseln nach Vorgaben der neuen AGB, auch wenn die niemand beachten möchte: Da sind klare Eingrenzungen für den Verschlüsselungswechsel von Sky selbst formuliert, damit der Wechsel der Verschlüsselung überhaupt zulässig ist. Muss dem Kunden zumutbar sein, darf nicht zum Empfangsverlust führen, nur Leihreceiver dürfen von Sky ausgetauscht werden.

    Ändert sich also Verschlüsselung von Nagra zu NDS, erhalte ich neue SC V14. Dadurch ändert sich aber nicht die Vereinbarung für eigene Hardware. Automatisch entsteht keine Pflicht zum Leihreceiver. Vertrag ist Vertrag.
    Da auch Neuverträge mit solo V14 tausendfach heute möglich sind, kann auch der Bestandskunde weiterhin solo V14 nutzen, technisch logisch und so vertraglich vereinbart.

    Welche Hardware der Kunde nutzt, fragt Sky bei Neukunden nicht, eine Pflicht zur Info bei Bestandskunden ist erst Recht nicht vereinbart. Der einzelne Kunde kann sich auf HD1000, iCord, Vodafone TV Center usw. oder Modullösung berufen, Sky muss sich fragen lassen, wieso man weiterhin solo V14 ausgibt in großer Zahl.

    Und was ist jetzt dabei fraglich? Gar nichts, nur das ominöse Pairing2 passt nicht in das Bild, und deshalb soll alles in Vertrag und BGB nicht mehr gelten? Dann muss das Pairing2 eben warten. So einfach ist Zivilrecht.

    Will Sky unpassende Verträge sofort loswerden durch fristlose Kündigungen, so muss laut BGB die Fortsetzung des Vertrags bis Laufzeitende Sky nicht mehr zumutbar sein. Da aber Neukunden immer noch solo V14 erhalten, ist es natürlich absurd, mir wegen fehlender Möglichkeit zum Pairing meiner V14 sofort zu kündigen, aber mir dann am nächsten Tag wieder einen Neuvertrag ohne Leihgerät und ohne Pairing anzubieten. Das sollte man erkennen können.

    Also erst Verträge und AGB anpassen, Sky-Gerät für Neukunden zur Pflicht machen, alle Verträge zum Laufzeitende umstellen, dann 2017 Pairing2 möglich.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. Februar 2015
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