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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Hilfe Kommunismusalarm!
    Wem gehört denn die private Kabelanlage von Unitymedia?
    Dem Staat oder den Ländern ? ;)

    Nur EU mäßig, aber ob die da klagen dürfen weiss ich nicht.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    @ mischobo, immer wieder die selbe Leier? Macht doch keinen Spaß, gelle?

    Aber nur so viel, wenn ich Astra empfange, empfange ich alle ÖR sender auch in HD. Die Armortisierungsquote liegt, verglichen Anschaffungskosten Satanlage zu jährlicher Kabelgebühr (ENV) relativ günstig.
    Darüber hinaus muss ich an Astra nix zahlen, speziell kein SD, zahle ich beim KNB nix, wird mir der "Hahn ganz zugedreht". Die Urheberentgelte sind im UrhG "§ 20b Kabelweitersendung" geregelt. Das ist halt Gesetz.
     
  3. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Würde Kabel zur Grundversorgung gehören müssten die Kabelanbieter ihre Leitungen auch dort verlegen, wo es wenig Kunden einzufangen gibt.
    Die arbeiten aber nur dort wo sie viel Geld abgreifen können, denn zum Kabel hat ja längst nicht jeder Zugang.
    Zu SAT und DVB-t hat jeder Zugang der Eigentum besitzt.
    Wer Mieter ist, der überlässt dem Vermieter dieses Recht.
     
  4. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Grundgesetz und Must Carry, Quark, ganz grosser Quark den du da erzählst, sorry.
    Must Carry kommt vom zuständigen Gesetzgeber, wie alles was mit den Öffis zu tun hat.
    Hätten die Öffis da auch nur etwas zu sagen würde es mit Sicherheit nicht einen privaten Sender geben der Must Carry besitzt. ;)
     
  5. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ich habe auf all dem auch eine Antwort...

    Nur eine einzige und die sagt mehr als tausend Worte.

    Mir muss hier niemand beweisen , dass der Mensch vom Affen abstammt.

    Ich kann nur nochmal nachdrücklich dem hinzufügen: Es ist mir auch egal was ihr über mich sagt.

    Ihr könnt mich Dumm, Unfähig, Grossmäulig und ich verzeihe euch auch wenn ihr mich Schwul nennen würdet.
    Hätte ich jedoch dadurch nur 0,50 cent weniger in meiner Geldbörse, dann würde ich alle Köpfen....

    Ich denke das war für die meisten auch wieder nicht verständlich...

    Also für sich in andere Ebenen Befindliche: Es kratzt mich nicht die Bohne...
     
  6. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Nur einige wenige sind so naiv wie du, nochmal für dich, wird Kabel zu teuer will es keiner haben und die Kabelanbieter ohne Einspeiseentgelt, die sind kleiner und sind schon immer ohne zusätzliche Öffisubventiuonen ausgekommen!!!
     
  7. Gorcon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Dann bekommen sie trotzdem kein Geld, denn dann wird ihnen die Erlaubnis entzogen die Sender einzuspeisen. Damit würde sich die KDG selbst in den Hintern treten. (Wobei das machen sie ja jetzt auch schon).

    Die wollen nur Aufmerksamkeit in der Presse, koste es was es wolle.
     
  8. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Was vollkommener Hirnriss ist und nur zeigt wie benebelt das Management bei den beiden Kablern ist.
    Die kleinen Kabelanbieter hätte schon vor Urzeiten geklagt, wenn sie auch nur den Hauch einer Chance sehen da Geld rauszuschlagen!
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    @Holladriho
    ... kennst du auch den Inhalt des genannten Paragraphen. Da ist eindeutig von einer Kabelweitersendung die Rede. Das bedeutet, dass es hier auch eine Primäsendung gibt, die früher i.d.R. via Sat erfolgte.
    Das ist heute so nicht mehr der Fall. Bei z.B. UMKBW werden die ÖR-Programme nicht via Sat zugeführt, sondern kabelgebunden. Da diese Signal nicht öffentlich genutzt werden kann, kann man bei dieser Art der Zuführung nicht von einer Primärsendung sprechen. Die Primärsendung erfolgt hier über das Kabelnetz.

    Und btw: es geht hier nicht darum, welcher Empfangsweg für den Endverbraucher der kostengünstigste ist, sondern mit Kabel Deutschland nun ein großer Kabelnetzbetreiber vor den BGH. Aber immer schön vom eigentlichen Thema ablenken, gelle?
     
  10. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Dann verzichten die Kabelanbieter auch sicher auf die Kabelgebühren, macht ASTRA ja auch nicht, was ja dann auch irgendwie logisch ist, dass es bei den beiden Kabelanbietern auch wegfällt.

    Der strampelt bestimmt nicht, der kringelt sich vor Lachen bei deinen Storys. :D