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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Haben sie doch gar nicht, Unitymedia hat doch schon welchen ausgespeist!
    Die HD Sender fehlen bei Unitymedia auch fast alle, also was für ein Recht soll das sein was du dir da denkst?

    Und falls du da an Must Carry denkst, da haben die Öffis nichts mit zu tun, denn das gilt ja auch für Private!
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Dann stell du dir mal die Frage ob das wer bezahlen würde, oder ob die Kabelanbieter dann pleite gehen würden!
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Interessant ist, dass nur mit dem RStV 52 argumentiert wird, nicht aber mit den analogen Einspeiseregelungen...
     
  4. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof


    Ich probier das einfach mal bei meinem nächsten Geburtstag.
    Jeder der mir ein Geschenk macht, von dem verlange ich zusätzlich noch 100 Euro.
    Mal schauen ob die auch so merkwürdig reagieren wie einige hier und klaglos zahlen. :D
     
  5. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Stimmt und wer hat noch kein Recht da mitzureden ?
    Die Öffis.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    ... das ist doch inzwischen überholt. Auch Astra beteiligt bei diversen Programmen den Endverbraucher an den Vebreitungskosten. Astra kassiert hier also auch sowohl von den Sendern als auch vom Endverbraucher. Bei DVB-T2 wird es genauso aussehen; auch hier wird Media Broadcast den Endverbraucher an den Vebreitungskosten beteiligen. Also wird auch hier doppelt abkassiert.

    In Bezug auf DVB-T(2) verfügen die Landesrundfunkanstalten über eigenen Verbreitungskapazitäten. Media Broadcast und ZDF haben die Möglichkeit Kapazitäten anzumieten; natürlich gegen ein entsprechendes Entgelt.

    Bei Astra haben die Programmveranstalter die Möglichkeit eigene Übertragungskapazitäten anzumieten oder über die Plattformen der Astratöchtern SPS ode HD+ verbreiten zu lassen. Auch hier ist das nicht kostenlos.

    Im Kabel haben die Programmveranstalter die Möglichkeit eigene Übertragungskapazitäten anzumieten oder über die Plattform der Kabelanbieter verbreiten zu lassen. Auch hier ist das nicht kostenlos.

    Außerdem stellt sich auch die Frage, warum Kabelanbieter heutzutage immer noch mehrer Millionen Euro an Urheberentgelten zahlen müssen. Das wurde eingeführt, als die Programme grundsätzlich via Sat zugeführt wurden und damit die Verbreitung via Sat als Primärsendung angesehen wurden. Heute ist Sat eine von vielen Möglichkeiten Programme den Kabelnetzen zuzuführen, vor allem in zentral versorgten Kabelnetzen.

    Als die ÖR ihren Paradigmenwechsel angekündigt hatten, wurde das Kartellamt hellhörig und leitete ein Vermittlungsverfahren gegen die ÖR ein (AZ B7-20/12). Das Kartellamt machte hier klar, dass sich die ÖR bei den Verhandlungen mit den Kabelanbieter nicht absprechen dürfen.
    Die großen KNB sehen die Kündigung der Einspeiseeverträge als ungültig an, weil sie eine konstatierte Aktion von ARD und ZDF vermuten.
    Das Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes ruht aktuell.

    Die Gerichte haben schon in erster Instanz festgellt, dass die Kabelanbieter einen Anspruch auf Einspeiseentgelte haben. Allerdings nur dann, wenn die Kabelanbiter einen Kontrahierungszwang unterliegen. Da durch landesrechtliche Bestimmungen die KNB dazu verpflichtet sind, mit den Programmanbietern einen Einspeisevertrag abzuschliessen, sehen die Kabelanbieter diesen Kontrahierungszwang.
    Die Gerichte haben diesen Umstand bei ihren Klageabweisung nicht ausreichend berücksichtigt ...
     
  7. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Und wer bezahlt das dann ?
    Entweder der Vermieter, oder der Eigenheimbesítzer, wer es nicht bezahlt ist der Kabelanbieter!
     
  8. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ja, meistens dann wenn ich totalen Unsinn lese. ;)
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Der Gesetzgeber hat schon Schluß gesagt. ;)
    Wenn die Kunden bei den Kabelanbietern was entscheiden könnten, warum fehlen mir dann haufenweise Sender von sky und nahezu alle HD Sender der Öffis???:winken:

    Welche Kundenmasse hat entschieden das die nicht ausgestrahlt werden, bitte Namen und Adresse angeben.

    Die Mehrheit, lol, wenn also die Wahlbeteiligung unter 50 % fällt haben wir keine Regierung mehr.:eek:
     
  10. Hugo Armani

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    In NRW und Hessen gibts noch ArteHD. ;)