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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Mal ne blöde Frage: Gibt's noch eine höhere Instanz oder ist mit dem Bundesgerichtshof schluss? Wäre ja mal schön, wenn das Thema endlich vom Tisch wäre.
     
  2. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Nein, es geht darum, ob Kabel zur Grundversorgung gehört, wenn diese bereits durch SAT gewährleistet ist.
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Theoretisch nur noch das Verfassungsgericht...
     
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Doch, es ist dringend notwendig.
    Die Kabelnetzbetreiber würden sonst nur noch privaten Sendermüll anbieten.
    Must Carry ist nur veraltet, da gehört heutzutage dringend die HD Verbreitung rein.
    Wie wichtig Must Carry ist sieht man ja an Unitymedia, die liefern ihren zahlenden Kunden bis heute nicht die HD Signale, die sie von den Öffis gratis bereitgestellt bekommen, aber Kabelkunden wie ich werden dazu gezwungen für den Kabelanbieter zu bezahlen, obwohl er mit haufenweise Sender vorenthält!
     
  5. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Aber nicht im digitalen Bereich. Und wenn würde diese nur greifen wenn mehr Bewerber als Kapazitäten vorhanden wären.


    ZUmal KDG dann doppelt den Kunden in die Tasche greifen würde, zum Einen über das Entgelt und zum Anderen über den Anteil der Haushaltsabgabe, der dafür aufgewendet werden müsste.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2015
  6. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Wurden sie bisher auch nciht!
    Vielleicht wurden die Klagen ja auch nur angenommen um den grossen Kabelanbietern, andere haben ja ohne Einsepsegelder keine Probleme, mal ihre Grenzen aufzuzeigen, bei Unitymedia gibts sonst in 20 Jahren noch in veralteter SD Qualität!
    Eine endgültige Niederlage zwingt zum Nachdenken!
     
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Hugo das Thema DVBT wurde ausführlich ein paar seiten vorher behandelt

    Gegen Must Carry kann man nicht klagen weil es wie die GEZ im Grundgesetz verankert ist, um die Must Carry Regelung zu kippen bedarf es eine Verfassungsklage.

    Was haben die ÖR mit must carry zu tun??? Nun der Rundfunkstaatsvertrag wird zwar öfter neu verhandelt, aber im Grunde ist er für die ÖR gemacht, denn damals gab es noch kein privat TV.

    Nochmal, ich kann es dir auch gern als Kinderlied vorsingen damit es ankommt.

    Alle Sender die von regionalen öffentlichen Interesse sind, sind einzuspeisen und die ÖR und das dritte gehören immer dazu.... ausnahmslos immer...
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof


    Beides weg. Must Carry weg und auch Kabelanschlüsse in den Nebenkosten.
    Das absolute jeder selber darüber entscheiden kann ob er die Leistung Nutzen möchte oder nicht.

    Dann würde sich das ganze auch selbst Regulieren.
     
  9. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Vielleicht warten die Öffis ja ganz entspannt das Urteil ab um dann hinterher den Spiess umzudrehen. :D

    Die Privaten suchen halt den Weg künftig nur noch als Pay TV mit viel Werbung Geld zu erhalten.
    Dieser Weg ist den Öffis ja verboten, da über Gebühren zwangsfinanziert.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Welcher Artikel ? Das wäre mir neu. Must Carry ist eine medienrechtliche Regelung die teils im Rundfunkstaatsvertrag steht (digital) und jeweils unterschiedlich für analoge Einspeisung von dem Landesmedienanstalten geregelt ist.


    Letztlich ist das eine Minderheitenregelung. Bestimmte Inhalte sollen verfügbar sein, auch wenn sie kommerziell nicht attraktiv sind.