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Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von brixmaster, 7. Februar 2015.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Liest sich wie eine Geschichte aus einen
    Diktaturen Staat, dabei ist es Österreich.

    Hintergrund, einem Student wird vorgeworfen Drahtzieher einer gewaltsamen Demonstration in Wien zu sein,
    aufgrund eines kafkaesken Prozesses und einer Aussage eines(Verbrechers - Falschaussage ?) Polizisten, durfte er 6 Monate Knast in Österreich genießen.

    Abgesehen von Politik, und den Sachverhalten zitiere ich folgendes:

    Josef S.: "Ich war naiv" | ZEIT ONLINE
    Unabhängig ob das jetzt berechtigt ist oder nicht, ergibt sich für mich folgende Frage:
    Wäre es möglich diese Schadenersatzforderung zwangsweise bei ihm in Deutschland geltend zu machen;
    einzutreiben, wenn er diese nicht bezahlen würde, ohne rechtlich entsprechend gegen diese vorgehen würde ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Februar 2015
  2. Gast 84634

    Gast 84634 Guest

    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Der AT Staat kann eine Auslieferung Beantragen das er eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt.
    Irgendwann wird er halt einmal International zur Fahndung ausgeschrieben sobald er in ein Land reist das ein Abkommen mit AT hat sitzt er im Flieger nach AT...
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Schadensersatz ja nur eine zivilrechtliche Sache und fällt nicht unters Strafrecht. Da könnte man auch im Inland nur einen Mahnbescheid beantragen und dann die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beantragen.

    Aber da ist die Frage ob das auch aus einem anderen EU Land geht oder nicht.
     
  4. Gast 84634

    Gast 84634 Guest

    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Bei einen Polizeiauto soll es sich um eine zivilrechtliche Sache handeln?
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Bezüglich des Schadensersatzes zivilrechtlich.

    Beispiel : Jemand demoliert ein Auto der Grünen.
    Strafrechtlich wird er z.b. zu 2 Monaten auf Bewährung verurteilt, und zu 30 Tagessätze Geldstrafe; letzte könnte dann bei Nichtzahlung auch in Ersatzhaft umgewandelt werden.

    Die Polizei verklagt ihm auf Ersatz des Autos.
    z.b. 10 T €.
    Dies wäre dann Zivilrecht, und eine Nichtzahlung dieser 10 TE kann nicht zu Haft führen, es sei denn die Verweigerung der Vermögenserklärung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2015
  6. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Schon mal daran gedacht, dass dieser Student tatsächlich schuldig sein kann?
    Es deutet zumindestens vieles darauf hin.
     
  7. Condemnator

    Condemnator Gold Member

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    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Zwischen allen EU Staaten besteht ein Abkommen, welches es ermöglicht, Schulden auch im Ausland einzutreiben. Ist zwar etwas komplex, geht aber.

    Wenn man sich vor Gläubigern verstecken will, muss man zum Beispiel nach Norwegen oder Australien gehen. Wobei speziell in Australien die Gefahr besteht, freundlich des Landes verwiesen zu werden, wenn jemand mit einem Schuldnertitel vorstellig wird.
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Wenn man das wüsste .
    Aber es erscheint mir doch so das manche Behörden auf den rechten Auge blind sind, während auf dem Linken diese
    extra scharf sehen, siehe auch den Jena er Pfarrer König, oder die ganzen Demos in Dresden gegen Rechte.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Schadensersatzforderungen aus dem Ausland - Beitreibarkeit in Deutschland

    Bei etlichen Sachen gibt es aber Gegenbeweise das er unschuldig war. Und einiges lässt sich wohl garnicht beweisen. Und selbst ein Vermutung würde nicht für eine Verurteilung reichen.