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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. SMan

    SMan Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So. Ich habe die meine neue Karte im Zwangsreciever getestet und dort funktioniert sie. Also scheint bei mir das Pairing aktiviert worden sein.

    Die Kündigung ist sofort raus. Mir reicht's!:wüt:
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Melde Dich doch bitte mal an den User MarcBush per PN, wenn ich mich recht erinnere, suchte das VZ doch noch "Opfer"...
    P.S. Wie sagt Eike doch so schön: "Es wird doch gar nicht gepairt"!
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn Du die Dreambox nutzen kannst, besorge dir die passende Software im "richtigen" Forum und nutze die V14 erst dann, wenn der Pairing-Schutz eingerichtet ist.
    Danach schickst du den Sky-Receiver wieder an Sky zurück und teilst per Mail mit, dass du einen geeigneten Humax-Receiver nutzt für V14 / NDS/HD. Mit der Bitte, den Leihreceiver aus deinen Kundendaten zu entfernen.

    Für 2016 droht evt. Pairing 2, daher solltest du überlegen, den Vertrag nicht mehr zu verlängern, wenn du Pairing ablehnt.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hattest du den Hinweis befolgt, dein Modul nochmals mit Reset (Raus/Rein) zu testen? Hattest du kein Pairing-Schutz auf dem Modul?
     
  5. SMan

    SMan Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nein, hatte keinen Pairing Schutz. Jetzt ist es sowieso zu spät. Im Oktober habe ich den Mist hinter mir. Ich kann's kaum erwarten.
     
  6. Yappa

    Yappa Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Kurz die Vorgeschichte:
    Anfang Januar bekam ich die "Neueste Technik und ein Dankeschön - gratis von Sky"-Email mit der Androhung, mir bis zum 28. Januar eine neue Smartcard zuzusenden. Daraufhin habe ich sofort den Sky-Abstellkammer-Receiver, den ich seit Vertragsverlängerung hatte, zurückgesendet und um Austragung aus dem KC gebeten, was auch passiert ist. Derzeit benutze ich eine S02 Karte in einer Dreambox.

    Das Newsletterschreiben habe ich am Dienstag auch bekommen. Meine Daten sind aktuell und richtig.
    Und ja, es hängt mit dem Receiver zusammen, denn heute bekam ich von Sky zunächst einen Anruf (0180 6 110000), welchen ich nicht entgegennahm. Ein paar Minuten folgte eine "Ihre neuen geräte"-Email, in der Sky bedauert, dass sie mich "aufgrund einer fehlerhaften Adresse nicht im Vorfeld informieren und auch keine neue, kostenlose Hardware zur Verfügung stellen konnten".
    Ich soll Sky zwecks "Adressenabgleich" unter der 0180 6 120000 zurückrufen.
    Habe ich nicht vor.

    Hm, ja, habs über den Direktlink gemacht. Ob sie so prüfen können, dass sich der Kunde im KC eingeloggt hat und dann die "neue Technologie" versandt wird? Verändert habe ich aber nichts. Wozu auch, ist ja alles richtig.
     
  7. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal kurz eine andere Frage.
    Ich lese mir auf der Webseite von Sky eine AGB (Version AGB 1) durch. Anschliessend bestelle ich Sky und die schicken mir mit meinen Unterlagen eine AGB (Version AGB 2).
    Da ich die AGB ja schon auf der Webseite gelesen habe, lese ich die natürlich nicht ein zweites Mal. Wenn es jetzt zum Streitfall kommt, welche AGB zählt dann?
    Anders herum gefragt, ist eine Firma nicht verpflichtet, nicht mehr geltende AGB von ihren Webseiten zu löschen bzw. als nicht mehr geltend zu kennzeichnen.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @baltimore
    Ganz unten "Gewährleistung" lesen:
    http://www.sky.de/web/cms/de/impressum.jsp
    Natürlich kann Sky nicht jahrelang Alt-AGB dort stehen lassen, aber rechtlich gelten ganz klar die übersandten.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Edit: Teoha war schon schneller (weil kürzer...)


    Zu AGB in einem Satz? Schwierig...

    AGB sind wirksam einbezogen, wenn sie Dir bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden. Bei telefonischer Bestellung müssten sie Dir vorgelesen werden. Meist kommen sie mit der Auftragsbestätigung.
    Wenn du vorher irgendwo andere gelesen hast, sind die anderen dadurch nicht in Vertrag einbezogen.


    Bist du bei einem Sky-Händler persönlich, gelten die AGB, die bei Unterschrift vor Ort dir zugänglich waren oder übergeben wurden bei Vertragsschluss (Mediamarkt).



    Bei Online-Bestellung musst du mit einem Klick bestätigen, dass du die AGB lesen könntest und zustimmst. Diese AGB unter dem Link der Homepage sind dann wirksam einbezogen.

    Schickt man später andere AGB dir zu, gelten diese neuen AGB (zumindest bei Sky so als Vorbehalt geregelt), wenn du stillschweigend annimmst. Wenn du "neuen", anderen AGB als bei der Onlinebestellung angeklickt, jetzt widersprichst, gelten die AGB, die du angeklickt hast, sonst bei sky immer die, die dir zuletzt zugeschickt wurden (das kann Sky jederzeit).


    Gab es so einen Fall?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Februar 2015
  10. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Teoha @Marc
    ist halt einfach nur verwunderlich, dass ich jetzt noch an mehreren Stellen auf den Webseiten von Sky die AGB von 2010 finde.
     
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