1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. MarcBush

    MarcBush Guest

    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Naja von horud kommt bislang keine Begründung seiner These, sky könne Kunden fristlos kündigen, die sich gegen Pairing wehren wollen.

    Das Gesetz fordert dazu bei Kündigung ohne Einhaltung einer Frist einen "wichtigen Grund": Die Fortführung bis Laufzeitende des Vertragsverhältnisses ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien einer Seite nicht mehr zumutbar.

    Derzeit ist das wohl Dritten nicht vermittelbar, denke ich.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Na gut, ich versuche es.

    Dein erstes Verständnisproblem ist, dass ich ganz bewußt von einer "außerordentlichen Kündigung" spreche, nicht von einer Sonderkündigung und schon gar nicht, wie Du oben, von einer fristlosen Kündigung.

    Auch wenn die meisten das gleichsetzen, eine außerordentliche Kündigung ist per Definition keine fristlose Kündigung. Sie kann es sein, muss es aber nicht. Eine außerordentliche Kündigung besagt nur, dass derjenige sich unter bestimmten Umständen nicht an die ordentlichen Kündigungsfristen halten muss. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein sogenannter "wichtiger Grund" vorliegen. Der liegt spätestens dann vor, wenn Sky das Pairing bei Kunden scharf schaltet und der Kunde sich dann immer noch quer stellt.

    Sky muss die aoK daher nicht sofort aussprechen. Außerdem ging es eher darum, dass der Kunde ein aoK-Recht hat. Aber kein Recht auf Nutzung eigener Hardware, wie du es behauptest, das gibt weder der individuelle Vertragsbestandteil her, noch die AGB. Sky kann dies noch eine Weile dulden, aber spätestens beim Switsch auf ECM-Pairing wird jeder Verweigerer eine aoK bekommen. Ist so, tut mir leid. Daran ändert auch keine VZ was. Warum, habe ich weiter oben erschöpfend dargelegt.

    Quellen sind dir längst bekannt, die wurden schon im ersten Thread hinreichend und ausfühlich zwischen uns diskutiert. Danach noch mehrfach. Da ich Rücksicht auf Eike und die vorgegebenen Verhaltensregeln für diesen Thread nehmen möchte, erspare ich mir (und wahrscheinlich dem großen Rest der User in diesem Thread) eine erneute BGB-Diskussion. :)

    Niemand hier im Thread, ganz sicher auch ich nicht, behauptet, dass Sky hier alles regelgerecht macht. Tun sie nämlich auch nicht. Schreibe ich auch ständig, du musst es nur einmal verstehen.

    Trotzdem sind hier viele Argumentationsketten schlicht rechtlich Unsinn, sorry dafür, ich mache die Gesetze nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2015
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ist erfolgt, entschuldige bitte, dass ich zwischendurch auch mal arbeiten muss, selbst als Selbstausbeuter. Sky will ja am Monatsanfang auch sein Geld.

    Kann daher leider nicht 24/7 hier mit dir quatschen...
     
  4. someone1981

    someone1981 Junior Member

    Registriert seit:
    29. Juli 2013
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ich bin kein Fan des Sky-Receivers, meiner steht selbst verpackt im Keller aber bleiben wir doch mal bei der Realität, so krass ist es nun auch nicht.

    Die meisten nicht-technisch versierten Nutzer ist es egal ob ihr Browser zum surfen auf nem MacPro aufgeht oder auf nem Aldi-Laptop. Es ist ja nicht so als würde uns Sky eine DBOX1 mit Scart als High-Tech verkaufen :)
     
  5. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

    Registriert seit:
    16. Januar 2006
    Beiträge:
    4.868
    Zustimmungen:
    1.364
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich möchte das Thema Technik nocheinmal in den Vordergrund stellen
    und meine indirekte Frage von gestern direkter stellen.
    Kunde hat gepairte V14 Karte im Sky Modul. Das Modul nutzt er in einem
    CI+ fähigen Receiver ( Technisat S1 oder ähnlich) und in 3 verschiedenen
    TV Geräten mit CI+ Schacht und integriertem Sat-Tuner.
    Kunde tauscht seinen Technisat gegen z.B. Unibox eco+ aus , die die
    Restriktionen aushebelt. Sky macht ein SW-Update auf das Modul.
    Wäre der Technisat und die TV Geräte dann nicht mehr in der Lage , Sky
    zu entschlüsseln? Oder würde dieses SW-Update nur die eco+ treffen?
    Woher weiß Sky , das der Technisat gegen die eco+ getauscht wurde?
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ horud
    Alles was du sagst zu Kündigung, stimmt. Fristlose Kündigung nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 314 . Dort ist wichtiger Grund definiert wie zuvor von mir beschrieben. Wenn sky also fristlos kündigen will, muss ein wichtiger Grund da sein, der weitere Vertrag nicht zumutbar für sky.
    Derzeit gibt es so etwas nicht, solange AGB und neue Verträge den Einsatz eigener Receiver und solo V14 erlauben.

    Du nennst den wichtigen Grund nicht, schade. Die Weigerung, Leihgerät zu nutzen sicherlich. Aber derzeit keine fristlose Kündigung durch sky möglich, denn man kann meinen Vertrag mit eigener Hardware ja nicht als für sky unzumutbar erklären, aber am nächsten Tag denselben Vertrag mit mir oder Nachbarn genau so neu abschließen, richtig?

    Also nach aktueller vertragslage ist fristlose Kündigung ausgeschlossen durch sky, um Kunden loszuwerden. Also bin ich da mit meinem eigenen Receiver. Nur mit dem darf sky pairen. Du merkst den Teufelskreis? ;-)

    Selbstverständlich ist Leihreceiver keine Pflicht und nicht Vertragsbestandteil. Einig waren Parteien, dass Kundengerät genutzt wird, steht auch so in meinem Vertrag: " Kundengerät". Änderung im laufenden Vertrag nicht einseitig möglich.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Februar 2015
  7. baltimore

    baltimore Senior Member

    Registriert seit:
    8. Januar 2015
    Beiträge:
    378
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Fehlt aber nicht mehr viel bis dahin :)
     
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @horud


    War ja schon mal gar nicht so schlecht...
    Wenn ich mal zusammen fassen darf:


    Du bist der Meinung, dass Sky sich der "Kunden" mit nicht Sky-Hardware im aktuellen Fall dann "entledigen" darf, wenn Zeitpunkt X gekommen ist.


    Andere sind der Meinung, dass Sky damit nicht durchkommen wird, weil Zeitpunkt X vorhersehbar war und Sky mit der gängigen Praxis bei Vertragsverlängerungen, das Problem selber verschlimmert hat, weil die Basis der "Betroffenen" bewusst vergrößert wurde. Es wird also spannend, ob Gerichte erkennen, dass Sky (trotz Zeitpunkt X) noch so gehandelt hat, als wenn es Zeitpunkt X nicht geben würde. Einige würden jetzt hier von arglistiger Täuschung sprechen um sich einen Vorteil zu verschaffen. Das Gericht muss entscheiden, ob Sky's Vorgehen geeignet ist, um laufende Verträge zu unterlaufen - sollte dies bejaht werden, kann Sky einpacken oder versuchen sich freizukaufen, nichts anderes gibt es ja bei Arbeitsverhältnissen, die aufgelöst werden sollen.
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Nochmals, da es gestern anscheinend noch nicht verstanden wurde:


    Sky kann nur Sky-Hardware updaten Sky weis auch nicht, in welchem Gerät das Modul steckt, weder heute noch morgen.
    Wenn Sky bei dem Modul ein Update macht, dann gilt das nur für das Modul. Damit das Modul in anderen Geräten nicht mehr benutzbar wäre, muss den Geräten die CI+ Funktion geraubt werden, das kann Sky gar nicht selber - die können petzen aber mehr auch nicht.
     
  10. bdroege

    bdroege Board Ikone

    Registriert seit:
    27. Februar 2001
    Beiträge:
    4.103
    Zustimmungen:
    2.796
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn das vom eco+ genutzte Zertifikat nicht aus den Technisat geklaut wurde läuft der Technisat problemlos weiter.

    Bei einen Update wird das von eco+ genutzte Zertifikat auf eine Blacklist im Modul geschrieben und in Zukunft nicht mehr akzeptiert.

    Es wäre natürlich möglich das Sky auf Whitelisting schaltet und nur ausgewählte Endgeräte erlaubt (unwahrscheinlich)

    Das ist eine fest vorgesehene Funktioin von CI+ siehe oben
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.