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Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Winterkönig, 29. Januar 2015.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Sicherlich wäre das wünschenswert. Aber die Umsetzung ist aufgrund geltender Gesetze offenbar schwierig.

    Meiner Erkenntnis nach ist das aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen schwierig.
    Sicherlich könnten einfache Angestelle in Behörden Dienst bis 20:00 Uhr schieben. Aber sobald irgendeine hoheitliche Aufgabe erbracht werden muss müsste da ein Beamter anwesend sein, und Beamte können aufgrund des Beamtenrechtes nicht dazu gezwungen werden nach 17 Uhr zu arbeiten oder in der Behörde anwesend zu sein.
    Ausnahmen gibt es nur im Bereich BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), sprich Polizei, Berufsfeuerwehr und beim Militär (Bundeswehr, Luftwaffe, Marine), und "Mitgliedern der Schlapphut-Fraktion".

    Wie das nun konkret bei Personalausweisen aussieht, damit habe ich mich jetzt noch nicht konkret beschäftigt. Nutzt allerdings nichts wenn da abends (in der "Amtsstube") nur noch Leute anwesend wären die nicht dazu berechtigt wären behördliche Dokumente auszuhändigen...

    In der Vergangenheit war das offenbar einfacher, da wurden einfach Öffnungszeiten der Behörden festgelegt u. ein Gesetz in das BGB geschrieben dass Arbeitgeber Arbeitnehmer für wichtige(!) Behördengänge von der Arbeit freistellen müssen falls die Öffnungszeit der Behörde zu keinem Zeitpunkt ausserhalb der Arbeitszeit des Arbeitsnehmers liegt, wobei etwaige Anfahrtszeiten berücksichtigt werden sollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Am Donnerstag kann anstelle eines Abendsprechtags im Sinne von Absatz 1 Satz 1 auch ein
    Dienstleistungsabend eingeführt werden. In diesem Fall endet der Dienst frühestens um 18.00 Uhr,
    spätestens um 19.00 Uhr. Das Dienstende wird von den Dienststellen und Betrieben bestimmt.
    Dienstbeginn und -ende können an einem oder mehreren Arbeitstagen entsprechend der Verlängerung
    des Dienstes am Dienstleistungsabend abweichend von §§ 3 bis 6 geregelt werden; am
    Freitag darf der Dienst nicht vor 12.00 Uhr enden.


    Baden-Württemberg
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Ok, das Beamtenrecht ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wenn ich jetzt, wie z.B. Winterkönig u. meine Wenigkeit, in Bayern wohne, nutzt mir das Beamtenrecht von Baden-Württemberg recht wenig, da ist bayerisches Beamtenrecht ausschlaggebend (für uns).
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Der Wunsch ist der Vater des Gedankens.:winken:
    Da fährst du blauäugig nach 17 Uhr zum Passamt,
    ohne dich zuvor über die Öffnungszeiten zu informieren?
    Unglaublich.

    Dein Vergleich mit der Privatwirtschaft ist völlig absurd.

    Sehr viele Gemeinden in Deutschland sind extrem verschuldet, müssen die Personalkosten senken
    und dann bleibt für deine Wünsche schlicht kein Spielraum.

    Machste nix dran.
     
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Noch so ein Oberschlauer wie der Zollbeamte der unfehlbar ist. :rolleyes:
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Es kostet keinen Cent mehr, das vorhandene Personal zu kundenfreundlichen Öffnungszeiten einzusetzen.
    Es ist entweder da, oder nicht.
    Wenn nicht, ist die Bude zu, auch vormittags.:)
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Ob man dafür wirklich Beamte braucht?

    Ich bin jetzt nicht sicher, aber denke für normale Personalausweise und Reisepässe dürften Angestellte völlig genügen. Haben hier nämlich schon viele unterschiedliche Mitarbeiter gemacht, und ich denke die meisten werden wohl nur Angestellte gewesen sein.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Die Ausgabe von Ausweisen dürften tatsächlich normale Angestellte erledigen. Anderseits legen die Städte und Gemeinden die Öffnungszeiten für ihre Bürger bzw. Bürgeranliegen weitgehend selber fest.
    Beamte dürfen normale Angestellte für best. Tätigkeiten bevollmächtigen, soweit mir das bekannt ist.


    Die Frage ist doch was kundenfreundliche Öffnungszeiten sind. Darunter kann sich jeder was anderes vorstellen.
    Und wenn eine Behörde von morgens um 8 bis abends um 8 durchgehend für ihre Bürger da sein soll dann wären das eben 12 Stunden am Tag, und das kann eine Arbeitsschicht nicht abdecken.

    Stimmt. In kleineren Gemeinden ist das allerdings Alltag dass die Bürger ihre Anliegen nur für ein paar Stunden in der Woche vortragen können.
    Da die Leute keinen Vollzeitjob als Gemeindemitarbeiter haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Der Vorstellung kann man konkrete Gestalt verleihen.
    Durch Umfrage, Zählung...

    Muss sie auch nicht.
    Dass eine tägliche Öffnungszeit von 8-20 in den meisten Fällen kaum zu verwirklichen ist, dürfte dem geneigten Bürger verständlich sein.
     
  10. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Öffnungszeiten der Ämter oft Arbeitnehmer unfreundlich

    Man könnte sich ja ehrenamtlich samstags oder sonntags für Vewaltungsaufgaben der Gemeinde melden und so für freundlichere Öffnungszeiten sorgen. Bei Wahlhelfern klappt das ja auch.

    Aber mal ehrlich, wer von uns würde das freiwillig tun?