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Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Wolfgang R, 2. Februar 2015.

  1. Wolfgang R

    Wolfgang R Board Ikone

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    Hallo zusammen,


    in Baden-Württemberg ist es ja bekanntlich so, daß man als Hausbesitzer dazu genötigt wird, mindestens 10% seiner erzeugten Wärme aus der Kraft regenerativer Energien zu nutzen, sobald man seine Heizungsanlage erneuert (z.B. Tausch des alten Ölheizkessels) oder eine neue Heizung einbaut.


    Für Neubauten seit 2009 Pflicht, für Bestandsbebauung ab 2010.


    Das Gesetz soll nun 2015 verschärft werden, es sollen nun 15% erneuerbare Energien werden.


    Ich halte das für eine Entmündigung der Bürger über ihren eigenen Besitz.


    Erst müssen wir unsere alten Autos verschrotten, weil sie keine grüne Plakette bekommen und wir nirgends mehr hinfahren dürfen (wer den Wagen auf die Seite stellt, bis er 30 Jahre ist, darf wieder überall hin....)


    Nun wird uns vorgeschrieben, das wir Solarzellen, Wärmepumpen oder was auch immer installieren MÜSSEN.


    Wie soll man das als Otto-Normalverdiener machen? Nochmals weitere Kredite neben den eigentlichen Hauskrediten? Totale Überschuldung?


    Die Herren Sesselpupser interessiert das nicht, die bekommen ja fürstliche Diäten.


    Sowas ist für mich am-Volk-vorbei regiert und der eigentlich gute Ansatz falsch durchgezogen.


    Sollen sie doch lieber vernünftig fördern, als Zwanghaft vorschreiben.


    Und Bio-Heizöl, was als Alternative erlaubt ist, ist im Moment ganze 9 Cent pro Liter teurer.


    Man ist dann verpflichtet, ab dem Einbau der Anlage nur noch Bio-Heizöl zu tanken.


    Wohl gemerkt, es handelt sich um normales Heizöl, dem bis zu 10% Bio-Diesel beigemischt sind. Man braucht vom Lieferanten einen Nachweis, den man aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen muss.


    Das sind bei 2.000Ltr-Vebrauch 180 EUR Mehrkosten, in 10 Jahren immerhin 1.800 EUR. Nur wegen einem blöden Stück Papier.


    Ich nehme an, nach der Reform 2015 ziehen die Bio-Heizölpreise nochmals deutlich an!


    Ich hoffe, meine alte Ölheizung mit Gusskessel hält noch lange. Leisten kann ich mir diesen Luxus im Moment nicht.


    Wolfgang
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    So ist das gedacht, Enteignung durch die Hintertür.
     
  3. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    wärme ist ja umgangssprachlich Heizung
    Also wenn du einen Kaminofen hast, solltest du die 15% locker schaffen
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    Gibt es von der BAFA keine Förderung mehr? Meine WW-Solaranlage hat sich nur durch die Förderung gerechnet. Für Wärmepumpe und Erdsonde gab es auch eine nette Förderung.
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    Bei einer reinen Brauchwasser-Solaranlage wird es sehr schwierig die 15% zu schaffen. Für reine Brauchwasser-Solaranlagen gibt es keine Förderung mehr, es gibt diese nur noch für Solaranlagen welche die Raumbeheizung unterstützen.

    Ansonsten hilft wohl tatsächlich nur einen Holzofen in die Wohnung zu stellen. Aber das glaubhaft zu machen damit 15% der gesamten Heizenergie abzudecken, das dürfte schwierig werden.
    Dürfte mit die preisgünstige Methode sein um den Prozentsatz regenerativer Energienutzung in der Wohnung zu erhöhen.

    Ich hoffe dein Heiz-Kessel ist noch keine 30 Jahre alt. Heiz-Kessel die älter sind als 30 Jahre müssen nämlich erneuert werden. Im diesem Fall ist allerdings die BImSchV dafür veranwortlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  6. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    Ich hab 2 Öfen im Haus, da pack ich die 15% Locker.
    Bei mir läuft nur die Fusbodenheizung über Gas.
    Erst bei -10° oder mehr, mach ich noch die Heizkörper an.
    Da kommen die Öfen dann ans Limit
     
  7. Martyn

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    Das würde aber dem massiv Steuergeld kosten. Am Ende müssten das auch wieder die Bürger zahlen. ;)
     
  8. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    ...finde ich auch sehr merkwuerdig diese Regelung, da sie sehr stark in den Bestandsschutz eingreift.

    Hier wird darauf verwiesen, dass man bei einer Umstellung auf Erdgas 10% Biogas rein vertraglich gesehen beziehen kann
    https://www.klimakoenner.de/ewaermeg?gclid=CJXj88OZxMMCFYiE2wodQB8Aug

    Ich sehe wenig Alternativen
    https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/erneuerbare-waerme-gesetz-bw/
    Ich habe das dach praktisch vollstaendig mit Photovoltaik belegt, das koennte gehen. Alternativen waeren sonst sehr teuer.
     
  9. Wolfgang R

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    Das wiederum ist Panikmache, die von vielen findigen Heizungsbauern ausgenutzt wird.


    a) Wer ein Haus selbst bewohnt und dies auch vor dem 01.01.2002 tat, darf seinen alten Kessel drin lassen, auch wenn er 60 Jahre alt ist (er muss nur die aktuell gültigen Abgaswerte noch schaffen, zur Not mit neuem Blaubrenner machbar, vielfach aber so zu schaffen)


    b) Von der Regelung ausdrücklich ausgenommen sind Niedertemperaturkessel und Brennwertgeräte


    c) Wechsel- und Umstellbrandkessel sind auch ausdrücklich ausgenommen




    Grade ein Großteil der noch im Bestand befindlichen Heizkessel aus den 70er und 80er Jahren fallen in die Kategorie c) - Ölkrise in den 70ern lässt grüßen :D


    Danach kamen Mitte der 80er Jahre schon die ersten NT-Kessel auf, welche ebenfalls von der Pflicht ausgenommen sind.




    Wechseln muss also nur, wer nach 2002 das Haus erworben hat, einen Kessel hat, der als einzigen Brennstoff Heizöl verträgt und nicht mit "gleitender Kesseltemperatur" gefahren werden kann (sondern vielmehr konstant bei minimal 70°-80°C gehalten werden muss, sonst rostet er wegen des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes, welcher dann kondensiert).


    Diese ollen Dinger konnte man aber vielfach - wie oben schon geschrieben - auf Feststoff-Verfeuerung umrüsten, somit fallen sie in die Kategorie "Umstellbrandkessel" und sind ausgenommen.

    Und nun hält man die Betreiber dieser Uralt-Monster von einer durchaus sinnvollen Umrüstung ab, in dem man ihnen solche Hürden in den Weg legt. Genau das verstehe ich nicht. Die werden somit noch in 30 Jahren laufen, wenn sie nicht verrostet sind und die Werte noch packen.

    Wolfgang
     
  10. TV_WW

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    AW: Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Bestandsgebäude 2015

    Ja, es gibt da wohl einige Ausnahmeregelungen, wobei es in vielen Fällen einfach Quatsch wäre beispielsweise auf eine witterungsgeführte Regelung oder einen modernen Ölbrenner zu verzichten.

    Andere Gefahrenquelle:
    Es sind min. 50 Grad, mit einer kleinen Sicherheitsreserve, welche ein Ölkessel gefahren werden sollte um die Flächen des Wärmetauschers vor Entstehung von "saurer Kondensation" aus den Abgasen zu schützen. Einige Niedertemperaturkessel besitzen Teile aus Edelstahl im Abgasweg, damit diese unterhalb 50 Grad betrieben werden können.
    Wasserdampf alleine ist weniger problematisch.

    Ich bezweifle einfach dass die Kessel ohne modernen Ölbrenner die erforderlichen, derzeit geltenden Abgaswerte einhalten.
    Es sind ja nicht nur Abgas- und Rußwerte, es muss zudem ein Mindestwirkungsgrad von 90% erreicht werden.

    Ob da allerdings wirklich Heizanlagen zwangsweise stillgelegt werden welche die Vorgaben nicht erfüllen, da bin ich echt überfragt.

    Andererseits spart ein neuer Kessel auch Heizöl, obwohl das wohl einige Jahre dauern wird bis sich diese Investition amortisiert.