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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    bla bla zertifizierte Hardware bla bla

    Wo in AGB oder Vertrag steht das Wort "zertifiziert"? Bitte auch mal beantworten.

    Immer der gleiche Käse.

    Verschlüsselungswechsel ist ja schon bei den meisten durch, ich nutze sky mit mehreren zertifizierten NDS-Receivern und weiteren zugelassenen Receivern.
    Laut AGB ist nur die gleichzeitige Nutzung einer SC in mehreren Receivern unzulässig, aber nicht nacheinander.

    "Von Sky zugelassen" wird nicht definiert, nur bei alten SkyGo-AGB steht: Jeder PC, jedes iPhone (für SkyGo)

    Änderung der Verschlüsselung nur in den Grenzen ("zumutbar") der neuen AGB, die übrigens nicht für mich gelten, okay? Kommt dazu auch ein Kommentar?

    In AGB steht dann weiter, dass Sky wegen Verschlüsselungswechsel LEIHRECEIVER des Kunden austauschen darf. Also logisch: Eigene Kaufreceiver dürfen nicht ausgetauscht werden. Dazu ein Kommentar?

    Aber oh jeh, was macht der Kunde denn dann???

    Er könnte sich z.B. einen Receiver von Sky leihen, der Kunde meldet sich schon, oder eigene Hardware aufrüsten oder kaufen, z.B. iCord 250 HD, gibt ja noch 9 Stück :)


    Und dann pairing 2. Das ist pairing. Punkt. So schlicht.
    Denn einziger Effekt für die Kunden: sie müssen pairen. Dazu gibt es eine Klausel in den AGB. Nur mit dem Gerät des Kunden, das seinen Vertragsdaten zugeordnet ist. Das betont Sky auch immer.

    Wer entscheidet, welches Gerät meinem Vertrag zugeordnet wird? Sky+Receiver oder Fanreceiver oder Sky-Modul oder eigenes Gerät? Das wird bei Vertragsschluss entscheiden von Kunde und Sky gemeinsam.

    Und die Änderung des Empfangsgeräts mitten im Vertrag, darf sky das nicht einseitig?

    Hatte ich gerade zitiert (wiki): Nein. (Leihgeräte und SC kann sky austauschen, aber nicht Hardware des Kunden.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was soll verboten sein?

    Wenn Sky vorher definiert, was man unter einen Topfuntersetzer versteht, ist das kein Problem.

    Mein Bezugspunkt sind ja auch nicht die AGB. Es geht darum, was ein CI+Modul technisch macht und das ist eben nun einmal kein Empfang. Technisch gehört das CI+Modul also zum Bereich "Entschlüsselung", genau so wie Smartcard. Laut MarcBushs "Wohnungsschlüssel"-Theorie, kann das dann einfach zum Vertrag gehören wie die Smartcard. Er meinte ja, Smartcards wären deswegen kein "Leihgeschäft". Tja, wenn man konsequent ist, gilt dies dann auch für die Module. Das sind dann einfach große Smartcards mit einer kleinen innen drin.
     
  3. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja komm, und nun machen wir wieder auf unwissend.

    Sky hat dies genau geklärt, lies dir die AGBs gerne nochmal durch, sie sprechen für sich.

    Übrigens Buguse zählt seit 2012 zu den Urheberrechtsverletzungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der große Verschlüsselungswechsel steht für alle noch an und der nennt sich ECM-Pairing (hier auch als Pairing 2 bekannt).

    Den Rest lasse ich mal unkommentiert, da schon ziemlich diskutiert.
     
  5. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    bdroege


    Vielleicht kommt bald eine Anpassung der Verschlüsslung, denn es ist seltsam das Sky das fehlerhafte Receiver-Update nicht zurückgezogen hat und jetzt ein Update für das CI+ Modul verteilt wird.

    Die Frage ist nicht ob auf den Knopf gedruckt wird, sondern wann.


    -------------------------------

    Sky macht deshalb ein Update, damit die Sky CI+Modul-User nicht besser gestellt sind als ein Sky+Receiver-User.
    D.h. auch bei den Modulen wird so programmiert, dass entweder keinerlei Verbindung mehr zu einem AV-Receiver bestehen kann, bzw. wenn nur TV genutzt wird, nur noch Mono-Ton aus jenem kommt. Wahlweise links deutsch - rechts englisch.

    Ironie off
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Da hat wohl jemand mal wieder eine ganz eigene Rechtsauffassung. :rolleyes:
     
  7. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was nützt die eigene Hardware wenn diese nicht nutzbar ist?

    Das 'tolle' ist das man nicht (ohne Kulanz) aus den Vertrag rauskommt da der Abonnent verpflichtet ist für geeignete Hardware zu sorgen. Großes Pech wenn nur von Sky bestimmte Hardware geeignet ist.

    Übrigens, laut AGB darf man Aufnahmen nur während des Abos nutzen, somit ist das Argument 'freie Aufnahme' nicht geeignet um eigene Hardware zu rechtfertigen.

    Ich verzichte seit Jahren auf Premiere/Sky und nutze lieber Netflix & Kauf-Blu-Rays.

    PS: Crom macht sich lächerlich.
     
  8. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Crom
    Wäre ja auch schlimm, wenn es nur menschen gäbe die keinerlei Moral oder Rechtsempfinden haben. Aber das ist ein anderes Thema, für dich allemal ein Tabuthema.

    Gerade du kennst den Willen von SKY doch von allen hier am Besten.

    Das Ausnutzen dieses Bugs ist daher nicht nur moralisch umso verwerflicher.

    Rechtlich ... bemühe einfach google...

    @bdroege
    Es ist ja immer noch nicht geklärt was das mindeste ist das sKY in Verbindung mit der Karte zur Verfügung stellen muss, sofern sie erst einmal zumindest vorübergehend die Verantwortung der Hardware dem Kunden überlassen.

    Ist in dem Zusammenhang das abschalten der Karte oder das Virtuelle Pairing mit einem nicht beim Kunden zur Verfügung stehenden Modul oder Receiver rechtlich erlaubt?

    Leider immer noch keine Klärung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2015
  9. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Richtig. Allerdings ist eine fristlose Kündigung - egal von welcher Seite kommend - immer nur aus wichtigem Grunde möglich. Das bedeutet, im Falle eines Falles müsste Himmel belegen, dass ihnen die Fortführung des Vertragsverhältnisses zu den bestehenden Konditionoen nicht zumutbar wäre.

    Das ist natürlich eine Luftnummer, denn im Gegensatz zum umgekehrten Fall - Himmel ändert, Kunde kündigt, Himmel akzeptiert Kündigung nicht -> Himmel muss tätig werden und klagen - müsste in diesem Falle - Himmel ändert, Kunde widerspricht, Himmel kündigt außerordentlich - der Kunde den Weg zu Gericht gehen. Der Streiwert wäre wohl so ungefähr beim Monatspreis des Abos mal verbleibende Monate im Abo anzusiedeln. Höhere Kosten, um sich die gleichte bzw. eine vergleichbare Leistung anderweitig zu "besorgen", könnte man für die vereinbarte Restlaufzeit geltend machen.

    Ich vermute, dass die frisch Gepairten im Schnitt noch rund zehn Monate übrig haben. Im Schnitt zahlen die Kunden rund 35 Euro laut Sky Deutschland AG - Finanzdaten. Macht 350 Euro. Da muss man eine wirklich gute Rechtsschutzversicherung haben, damit sich das lohnt, mal abgesehen davon, dass Rechtsanwälte jetzt auch nicht vor Begeisterung umfallen, wenn man mit solchen Dingen kommt. Bei vielen Rechtsschutzversicherungen hat man eine Selbstbeteiligung von 100 oder 150 Euro. Da die Verträge ja monatlich bezahlt werden, wird mein tatsächlicher Schaden sich auf Nullkommagarnix belaufen, sofern das "vergleichbare Angebot" für 35 Euro oder weniger pro Monat zu haben ist. Gehe ich zum RA mit RSV mit SB, erhöhe ich meinen theoretischen Schaden um 100-150 Euro. Habe ich keine RSV, bleibe ich auf allen Anwaltskosten sitzen, bis ich vollständig obsiege.

    Ich stelle die These auf, dass sich diese Vorgehensweise ausschließlich für Hartz-IV-Hauptberufler lohnt, weshalb das in der Praxis einfach nicht stattfinden wird. Wie so oft sind also Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt deckungsleich.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ bdroege

    Aber man darf laut AGB aufnehmen. Ein Modul, dass mir das untersagt, kommt nicht in Frage, wäre eine wesentliche Schlechterstellung im Vertrag.

    Daher nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners, wesentliche einseitige Vertragsänderungen sind unzulässig.

    Außerdem darf ich ARD HD frei aufnehmen, wahnsinnigerweise verhindert der Sky+Receiver diese Möglichkeit, vollkommen irre.

    In Österreich kann der SAT-Kunde von Sky gemäß neuen AGB auf seine SC im Sky-Modul ORF nicht mehr freischalten lassen. (In der Praxis klappt es wohl noch.)
    Auf jeden Fall kann der Kunde dann ORF nicht mehr aufzeichnen, wenn er plötzlich Sky-Modul nutzen müsste. Nur TimeShift. Denn ORF ist über SAT grundverschlüsselt.

    Das alles ist so abwegig, da hat Sky soviel Mist gebaut, das kann man gar nicht glauben...

    (Du darfst auch gern die Frage vorher von Post #5340 mal beantworten, und nicht immer den gleichen Kram wiederholen.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
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