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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    ....... dFh.

    Gibt es denn was Neues? Wenn es jetzt immer mehr die Runde macht, dass man mit einem CI+Modul doch aufnehmen kann in bestimmten Receivern mit mehr oder weniger legalen Firmwaren.... so wird das Geschäft mit den Kisten wieder angekurbelt und Sky hat nichts gewonnen, sondern nur verloren.
     
  2. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    -------------------------
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware
    Zitat:
    Zitat von Lonestar [​IMG]
    Sagt jemand, der mit einer Softwareerweiterung im Graubereich, die Sky CI+ Restriktionen umgeht.

    Nix grau, alles weiß und das ist eben der Unterschied. Ich habe nach einer legalen Möglichkeit gesucht.

    -----------------------------

    @Crom
    Verstehe ich dass dann richtig, das du dann in diesem Moment mit deiner grauen/weissen Software die Verschlüsselung hackst (Modul) und nicht mehr nur die Restiktionen des Moduls umgehst.

    Und verstehe das bitte nicht als Provokation, sondern mich würde jetzt wirklich ernsthaft interessieren wie du oder auch andere das sehen.
     
  3. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Lieber Crom, das "Technische" interessiert doch hier überhaupt nicht. Sehe das doch einmal ganz nüchtern (auch wenn Du technisch gesehen natürlich vollkommen recht hast), man brauchte bisher bei Sky immer mindestens eine Smartcard (Sat), ohne die ging nix. Damit war man ja auch einverstanden, das hat man akzeptiert. Nun soll man auf einmal weitere "Bestandteile" akzeptieren, die vorher nicht vereinbart waren und eigentlich (aus technischer Sicht) unnötig sind. Diese dienen lediglich dazu, dass Sky nun einen Strategiewechsel vornimmt. Mal angenommen, diese wären tatsächlich (technisch) nötig, müsste man doch davon ausgehen, dass dies einer neuen Vereinbarung bedarf, bei der natürlich beide Vertragspartner zustimmen müssen, sei es im laufenden Vertrag, sei es bei Neuabschluss. Um nichts anderes geht es hier. Alles andere sind "Nebenwirkungen" die einher gehen.
     
  4. tomasius

    tomasius Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aktueller Stand nach zurückgesendetem Receiver: Eingang Sky (lt. DHL) am 28.01. --> seitdem keine Einsicht ins KC möglich -- lt. Sky ist Gerät "im Keller - jedoch sei die Seriennummer unvollständig ..." . Natürlich hab ich ihm gleich auf die Sprünge helfen können und die Nr. genannt. :LOL: Es soll mir schriftlich und per Änderung im KC bestätigt werden. Zeitspiel oder ? Sowohl S02 als auch neue V14 helle. Letztere benutze ich erst wieder, wenn Rec. ausgetragen. Soweit ist (fast) alles gut. Nachbars Tochter hat ihren (Komplett-) Vertrag per 01.02. für 39,90€ um 24 Monate (!) verlängert ohne Hinweise auf Pairing bekommen zu haben. "Für Sie bleibt alles wie bisher ..." so die Aussage von der freundlichen Sky-Hotline ... :eek:
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du schreibst einen Käse, und alles ohne Quelle. lies 311

    Zitat (ganz unwissenschaftlich) von wiki,
    verständlich formuliert:

    Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (pacta sunt servanda). Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien jedoch unbenommen, den Vertrag abzuändern.
    (MarcBush: also gemeinsam möglich.)

    Einseitige Vertragsänderungen sind hingegen grundsätzlich nicht möglich. Verträge bleiben auch dann wirksam und sind inhaltlich unveränderbar, wenn eine der Vertragsparteien mit dem Vertragsinhalt unzufrieden ist. Wichtigste Ausnahmen hierzu sind bestimmte Gestaltungsrechte wie Rücktritt oder Kündigung, deren Auswirkung auf den Vertrag durch einseitige Erklärung des Berechtigten herbeigeführt werden kann.

    In bestimmten Fällen kann jedoch eine Vertragsänderung von einer Seite verlangt werden, d. h. eine Partei hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass ein Vertrag geändert (angepasst) wird.

    (MarcBush: Genau, wenn wichtiger Grund gegeben ist.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @baltimore


    Crom's Hardware vergisst im Prinzip das Löschdatum beim Aufnehmen, so dass die 90 Minuten Timeshift in Leere greifen. Natürlich hat er ein Abo und bezahlt das auch.
     
  7. baltimore

    baltimore Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    wenn er aber das Modul gleichsetzt mit der Smartcard (als Entschlüsselungsobjekt), ist es doch egal ob etwas "vergessen" wird oder nicht. Es ist das hacken der Verschlüsselung (egal ob Modul oder Smartkarte).

    Setzte ich das Modul aber nicht mit der Smartcard gleich (also als Entschlüsselungsobjekt) ist es kein hacken.

    Oder sehe ich da etwas falsch.

    PS.: Dass er ein Abo hat ist mir klar und erwarte ich auch
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    All diese Drehungen an den AGB gegen klaren Wortlaut, alles Quatsch.

    Sky-Modul ist ein Empfangsgerät zur Leihe, da muss doch niemand diskutieren, sind sich AGB und Sky und Kunde einig.


    Sky kann man a) mit zugelassenen eigenen Receivern nutzen oder b) man nutzt ein Sky-Leihempfangsgerät. Dann ist es vollkommen egal, welchen Receiver man privat für das Sky-Modul kauft, Hauptsache CI+. Pairing erfolgt von Smartcard mit Empfangsgerät (nicht der SAT-TV, sondern das Sky-Modul). Deshalb muss man es so bei Sky in den AGB definieren. Und so einheitlich in den AGB begrifflich beibehalten.

    Wenn Sky Variante a) abschaffen will, die ich aber vertraglich vereinbarte und für die ich teuer investierte, dann muss man das vertraglich und in den AGB ändern, aber das geht nun einmal nicht im laufenden Vertrag, wenn ich nicht zustimme, nur gemeinsam oder zum Laufzeitende.

    Und vor dieser ehrlichen Klärung Auge in Auge mit dem Kunden bei Verlängerung und neuen Verträgen drückt Sky sich und will schummeln und täuschen.

    Wie bei der Tochter der Nachbarin eben, die Vertrag verlängerte ohne Pflicht zum Leihreceiver für SAT-Empfang. Auch bei Bestellung kommt nach Anklicken SAT kein Hinweis, dass man Leihreceiver nutzen MUSS.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Genau das ist eben die Frage, die derzeit wohl keiner wirklich beantworten kann. Wird es wieder zu einer Duldung kommen, ähnlich dem AC-Modul? Schwächt es den CI+ Standard / Markt? Werden sich das die anderen Hersteller gefallen lassen? In meinen Augen hat Sky erst einmal damit gewonnen, denn der Kunde bleibt und nutzt Sky Hardware, die man pairen kann. Nur was wird wohl passieren, wenn das "Loch" größer wird und sich für andere Zwecke ausnutzen ließe? Fragen über Fragen...
     
  10. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @baltimore


    Sehr gut kombiniert, nur leider vergisst Du das "Crom'Sche" Gesetz, den §1: Crom hat immer recht!
     
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