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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky macht Fehler, den Leihreceiver aufzuzwingen, richtig.
    Und fordert etwas, was vertraglich nicht vereinbart ist, will also eine wesentliche Vertragsänderung durchsetzen, zu der der Kunde keine Zustimmung gibt. Also muss Sky diesen Wunsch der Vertragsänderung zurückstellen und die Änderung mit ordentlicher Änderungskündigung durchsetzen zum Laufzeitende.
    Ich hoffe, das wolltest du auch sagen. Hier gab es keine solche Änderungskündigung und keine veränderten vertraglichen Bedingungen, die neuen AGB waren jedoch schon zuvor wirksam vereinbart.

    Was den vertraglichen Inhalt angeht: Laut AGB ist es Obliegenheit des Kunden, TV/SAT-Anlage und Receiver zu stellen.
    Der Kunde kann bei Vertragsschluss ein Leihgerät leihen, muss er aber nicht. Alternativ kann er bei der Bestellmaske anklicken: "Nutze eigenen Receiver".

    Wenn ein Kunde nur so einen Vertrag abschließen will, bewusst auf das kostenlose Leihgerät bei Vertragsschluss verzichtet und eigene Hardware ankreuzt, was ist daran nicht zu verstehen?

    Eine Änderung der Hardware ist ein wesentlicher Eingriff in den Vertrag, wenn der Kunde vorher Funktionen nutzen konnte, die ihm jetzt fehlen.

    Das muss man nicht wirklich diskutieren, oder?
    Den Parteiwillen zu ermitteln, nachträglich, müssten wir sonst. Was wollte der Kunde wohl? Klingt es glaubhaft, dass er den Vertrag nur mit eigener Hardware wollte, deshalb auf S02 bestand, eigene hochwertige Hardware kaufte statt Leihreceiver anzukreuzen? Ich denke, ja.
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Laut AGB darf er aber auch nur zugelassene und kompatible Geräte nutzen. Das scheinst du immer wieder zu vergessen.
     
  3. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Marcbush,
    wenn es stimmt, was Du sagst, ( kann ich nicht beurteilen ) dann frage ich mich, wie SKY überhaupt zum selbsterklärten Ziel kommen will.
    Sprich, die Reihen zu "säubern" würde ja nur durch Trennung/ Auflösung aller solcher benannten Verträge, oder durch Freiwilligkeit der Kundschaft
    gehen.
     
  4. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Die zwei Sätze, die Du hier formuliert hast, horud, sind praktisch ein und dasselbe.

    Aus dem Zwang zum Leihreceiver im laufenden Vertrag folgere ich, daß man diesen auch ablehnen kann, da er ja eine wesentliche Vertragsänderung darstellt.

    Da man dann (wie zb ich) keinen Leihreceiver hat, diesen nicht akzeptiert hat, bleibt ja nur die eigene Hardware.

    Oder gibt es einen dritten, von mir übersehenden Lösungsansatz, wie man ohne Leihreceiver und ohne eigene Hardware Sky schauen kann?
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal ne Frage in die Runde: Gibt es eigentlich aus der Vergangenheit irgendwelche Urteile bezüglich CI+ und dessen DRM, insbesondere bei PayTV Anbietern? Die Frage mag sich im ersten Moment etwas seltsam anhören, aber ich ziele auf einen bestimmten Punkt, der z. B. bei Software, wo i. d. R. ja auch nur ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommt, eine sehr große Bedeutung spielt, nämlich den Erschöpfungsgrundsatz des URhG. Übersehe ich hier etwas?
    Erschöpfungsgrundsatz
     
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Völlig richtig, nur übersiehst Du leider hierbei, dass Sky diesen "Markt" faktisch über Nacht abgeschafft hat. Aber selbst wenn wir diesen Umstand mal als "konform" ansehen, bedeutet dies immer noch nicht, dass man verpflichtet wäre, einen Leihvertrag einzugehen, sondern lediglich, dass Sky es einem unmöglich macht, sich selber Hardware zu besorgen...
    P.S. Ich betrachte jetzt hier nur den Sat-Markt, bevor die "alte" Leier wieder losgeht...
     
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Die gucken halt mal, welcher "Rest" übrig bleibt und entscheiden dann, was mit diesem Rest gemacht wird...
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mit dem CI+Modul hat man immer noch eine große Auswahl an Receivern und TV-Geräten.

    Komm jetzt nicht mit "CI+Modul ist auch Leihhardware", denn das wäre die Smartcard ja dann auch und das Modul ist wohl deutlich näher an der Smartcard als an einem Receiver.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky geht davon aus, dass die Klausel, die Pairing erlaubt, ausreicht. So stellt sich Sky nach außen auf und behauptet es am Telefon.
    Das ist natürlich grober Unfug, denn wenn ein Rechtsanwalt sich meldet, gibt Sky klein bei, auch vor dem Amtsgericht.

    Sky kann nur aus wichtigem Grund selbst außerordentlich (fristlos) kündigen. Solange man Abos mit solo V14 ausgibt, ist kein wichtiger Grund erkennbar, warum ich jetzt schon Leihgerät annehmen muss. Also ordentliche Kündigungen zum Laufzeitende und Verlängerung/Neu-Abo mit Bedingung Sky-Receiver bei SAT-Empfang. Dann kann jeder Kunde seinen Vertrag bis Ende erfüllen und dann selbst ehrlich mit Sky entscheiden, ob es darüber hinaus noch mit Leihreceiver/Pairing weitergeht oder zum Laufzeitende endet. Noch verlängert Sky aber mit den ahnungslosen Kunden ohne Bedingung Leihreceiver fleißig weiter, wohl aus Angst, Kunden zu verlieren. Selbst schuld, wenn es dann Probleme rechtlicher Art gibt.


    Zur Bedingung "von Sky zugelassene Hardware" müssen wir nicht wiederholen, dass "von Sky zugelassen" nirgendwo definiert wird, in AGB kein Link zu bestimmten Geräten führt, auch nicht im Bestellprozess.
    (Bei SkyGo in den AGB 2014 stand auch was von "von Sky zugelassenen Geräten", gemeint waren damit alle iPhones, iPads und alle PC. Also keine tatsächliche Einschränkung. Da das Sky-Modul und das AC-Modul (mit diversen Einschränkungen der Funktionalität) jeweils auch von Sky zugelassen worden sind als Empfangsgeräte (Sky-Receiver nur als Tipp im selben Absatz auf der Sky-Homepage genannt bis 11/2014), ist zugelassen von Sky, was bei Vertragsschluss akzeptiert wurde.
    Und wenn mein gegenüber sagt: "Mach was du willst, Modell und Seriennummer der kundeneigenen Hardware interessiert mich nicht." dann ist verabredet, dass der Kunde eigenes Gerät nach belieben nutzt. Dies gilt sowieso, denn wenn mein zugelassenes Gerät defekt ist, muss ich bei Neuerwerb ja auch nicht wieder fragen.

    (Also bei Vertragsschluss sagt Sky am Telefon: "Technisat DS13 ist okay." Wenn das Teil verreckt, kauf ich anderen Receiver. Musste ich dazu bei Sky nochmals anrufen? Nein. Zertifizierte Receiver waren nie Bedingung, steht nicht ein Mal in Vertrag, Bestellmaske oder AGB!!!)
    (Nochmals - sehr wichtig zum Verständnis - bei SkyGo gilt jeder PC als "von Sky zugelassen" für SkyGo, also was heißt "Von Sky zugelassen"dann in der Praxis?

    Auch wichtig zu wissen: Verbraucherverträge sind im Zweifel verbraucherfreundlichst auszulegen zu Lasten von Sky.

    Also ist Panasonic mit AC 2013 von Sky zugelassen worden. Punkt.

    Wenn jetzt Veränderungen kommen sollen, dann muss man als Kunde einiges hinnehmen, aber nicht "wesentliche" Veränderungen. Wenn MTV Unlimited, Drehaanlage, HbbTV, Zweitfernseher usw. ausfallen, gewohnte Technik nicht mehr geht, ARD nicht mehr exportiert werden darf, das ist wohl eine wesentliche Änderung.

    Dazu bedarf es der Kündigung zum Laufzeitende oder Freiwilligkeit (Prämie?).


    Ansonsten vollkommen richtig, da es käuflich keine zertifizierten Receiver mehr gibt, man aber viele solo V14 ausgibt, bleibt ein vollkommen unbestimmter Markt von zugelassenen Geräten, die mit freien Modulen funktionieren. Denn wer V14 ohne Sky-Modul und ohne Leihreceiver erhält, muss ja auch irgendwie gucken, oder?
    Und PDR iCord 250 HD kann ja nicht ernsthaft gemeint sein bei tausenden solo V14, denn es gibt nur wenige Restbestände auf dem Markt dafür. Nachdem 500 Kunden dies noch im Dezember 2014 glaubhaft machen konnten, kann sky es mittlerweile nicht mehr glauben.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2015
  10. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das denke ich auch.

    Ich vermute, daß ein deutsches Gericht so entscheiden würde, daß es für Sky zumutbar ist, daß die eigene Hardware, die der Kunde bei Vertragsabschluss angegeben hat, für eine Laufzeit von 24 Monaten verwendet werden darf.
     
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