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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. maschine

    maschine Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hallo,

    hier mal wieder nen update:

    gekündigter Vertrag mit Zweitkarte, läuft Oktober 2015 aus.
    Erste Karte eine S02 steht nicht mehr im KC drin, aber funktioniert im Moment noch.
    Zweitkarte V13 mit SKY-Receiver (im KC eingetragen)
    - 26.1.2015
    ... Paket mit Receiver und V14 erhalten
    ... Receiver sofort an Sky mit Retourenschein aus KC zurück, V14 behalten, aber noch unbenutzt
    ... Sky online gekündigt mit Hinweis das ich keinen Zwangs-Sky-Receiver mit gepairter V14 Smartcard möchte. Weiterhin, die S02 Smartcard in meinem HD1000 bis Vertragsende nutzen will.
    - 28.1.2015
    ... Schreiben an Sky online
    ... widerspreche Vertragsänderung und den neuen AGBs
    ... habe keine Änderungen meines Vertrages veranlasst
    ... Receiver bereits zurückgeschickt
    ... bestätigen sie Erhalt und entfernen die Eintragung im Kundencenter
    ... verweigere weiterhin die Annahme von Leihreceivern
    ... vorhandensein von zertifizierter Hardware
    ... das ich mit dem SKY Receiver weder weitere Karten nutzen kann, noch die Aufnahmefunktion
    ... bitte um Vertragserfüllung und das meine alte S02 Karte bis Vertragsende aktiviert bleibt
    ... ansonsten sofortiges Sonderkündigungsrecht
    ... Vertrag inkl. Zweitkarte habe ich bereits gekündigt
    28.1.2015
    ... Antwort von Sky per mail
    ... blahblah... blah blah.. Textbaustein ... blah blahblah...
    ... Die fristgerechte Kündigung haben wir zum 31. Oktober 2015 vermerkt.
    ... Bisher konnten wir keinen Eingang der neuen Hardware feststellen. Um weiterhin Ihr Programm genießen zu können, haben wir heute den Versand der Geräte erneut veranlasst.
    ... Bezüglich Ihrer Mitteilung zu den neuen AGB mit Ihrer E-Mail informieren wir Sie wie folgt: Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.
    ... blahblah...
    29.1.2015
    ... Im KC steht nur noch die Zweitkarte mit Krüppelbox. sonst keine weiteren Infos
    ... Antwortmail an Sky:
    "Erfüllung des Vertrages KD -Nr. xxx
    mit grossem Befremden habe ich Ihr Schreiben vom xxx zur Kenntnis genommen.
    Es wird mir mitgeteilt, dass die Firma Sky in Kürze ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen wird.
    Hierzu stelle ich fest:
    Gegenstand des von mir abgeschlossenen Vertrages ist die Nutzung Ihres Programmangebots mit einem von mir selbst beschafften Receiver.
    Die Nutzung eines von Ihnen gestellten Receivers ist vertraglich nicht vereinbart.
    Das mir hierzu von Ihnen vorgelegte Angebot weise ich mit allem Nachdruck zurück.
    Daraus folgend werde ich auch keinen mir zugedachten Leihreceiver annehmen.
    Mit meinem eigenen Receiver kann ich alle von mir gebuchten Pakete - auch in HD-Qualität - empfangen.
    An den von Ihnen nicht näher erläuterten besonderen Innovationen habe ich keinerlei Interesse.
    Da der Vertag zum 31.10.2015 beendet ist, möchte ich keine umständliche Erweiterung meiner Anlage.
    Ich habe mir als langjähriger Bestandskunde zertifizierte Hardware im gehobenen Preissegment zugelegt.
    Ich möchte die letzten 9 Monate den gleichen Komfort nutzen und nicht auf die Vorteile meiner Hardware verzichten.
    Vorteile, die ich bei ihrer Hardware teuer erkaufen müsste bzw. gar nicht vorhanden sind:
    weniger Stromverbrauch
    Nutzung von HBBTV
    DiSEqC 1.1 Befehle zur Ansteuerung von 8 Satelliten
    andere Pay-TV-Anbieter sind gleichzeitig gebucht
    Festplatten mit mehr als 2TB Kapazität ohne zusätzliche Kosten
    um nur einige zu nennen.
    Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum xxx zu bestätigen, dass Sie Ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung nachkommen werden.
    Abschliessend würde ich es bedauern, zur Durchsetzung meiner Ansprüche die dafür zuständigen Organe der Rechtspflege bemühen zu müssen."

    Dank übrigens an MarcBush und ... ähm.. ich finde grad nicht mehr den Namen von demjenigen der den Text mal so in der Art formuliert hat.

    30.1.2015
    ... Ankunft des zweiten Paketes von Sky, was in der mail ja angekündigt war, welches natürlich nicht angenommen wurde.

    Fortsetzung folgt...
    PS: S02 funktioniert noch

    Schönes WE
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2015
  2. bdroege

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Scherz passt zu deinen Posting.

    Die DBOX (1&2) kann werder DVB-S2 noch h.264, daher müssen Nutzer alter Receiver eh neu kaufen oder nutzen das von Teleclub zur Verfügung gestellte CI+-Modul in ihren Fernseher.

    Oder glaubst du das Sky die Umstellung auf DVB-S2+h.264 absagt damit ein paar Teleclub-Kunden weiterhin ihre D-BOX nutzen können?

    Wo ist das Hindernis ?
    1. Teleclub verwendet im Kabel Pairing obwohl es nicht in den AGB steht.
    2. Steht in den AGB das Teleclub JEDERZEIT die AGB anpassen kann.
    3. In Gegensatz zu Sky räumt Teleclub ein außerordentliches Kündigungsrecht ein wenn die AGB-Änderung nachteilig für den Kunden ist.

    Die Postings entfernen sich immer weiter von der Realität und werden immer verrückter. Das Verhalten erinnert an einen Alki in einer Entzugsklinik der mit Tricks versucht an seinen Schnaps zu kommen.

    Ein kalter Entzug (Kündigung) ist bei Sky/BuLi/Livesport-Sucht nicht lebensbedrohlich. Einfach mal an die frische Luft gehen und zur Ablenkung etwas Sport machen.
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das wäre die perfekte Lösung die alle zufriedenstellt. Eigene (legale) Hardware ist uneingeschränkt nutzbar und die Karte kann man ohne Restriktionen in einen Zweit-Receiver (z.B. Schlafzimmer) nutzen.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was spinnst du rum? Geht's noch?
    Ich hab mit dem Leiter der Technik von TC kommuniziert, er schrieb mir gestern, dass bei TC keine Pläne für Pairing bestehen.
    Wegen eines Scherzes (d-box) musst du nicht hier ausfallend werden.
    Wer etwas Ahnung hat, weiß, dass die Sky-Receiver dort nichts nutzen, die Kunden der Schweiz nutzen ASTRA nur als Neben-Satelliten in Multianlagen mit ihren Viaccess-Receivern (für SRG) und mit AC Light.
    Pairing einer V14 mit dem Viaccess-Receiver?
    (ich hab nur Film HD, das am Rande, als Vollzahler 44,90 EUR + bislang kostenlose Zweitkarte seit 10/2014)
    Und bei Pairing in 04/2014 sofort fristlos gekündigt, soviel zu Sucht. Spinner gibt es...

    In Österreich sind die selben AGB-Formulierungen mit Sonderkündigungsrecht bei wesentlichen AGB-Änderungen formuliert von Sky, auch da liegst du falsch.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Januar 2015
  5. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Korrekt, nutze ich auch.
     
  6. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dann verstößt aber wohl der eigentliche Kunde gegen die AGB und begeht Vertragsbruch. Du hast ja dann keinen Vertrag mit dem Anbieter. Hier könnte man dann eventuell von Leistungserschleichung sprechen. Als legal würde ich weder Vertragsbruch noch Leistungserschleichung bezeichnen.
     
  7. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich fasse an dieser Stelle kurz die wichtigsten Crom-Aussagen zusammen:

    1. Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland sind keine zwei souveränen Staaten mehr.
    2. Die Schweiz liegt nicht in Europa.
    3. ORF-AGB haben Gesetzeskraft.
    4. ORF-AGB gelten auch für Personen, die mit denen der ORF keine Geschäftsbeziehung unterhält.
    5. Bei Ansprüchen, die sich aus den AGB einer österreichischen Einrichtung für Geschäftsbeziehungen ausschließlich innerhalb Österreichs ergeben, kann man diese auch in Deutschland gegenüber Nicht-Vertragspartnern geltend machen, wenn der Verwender der ORF ist, da es sich hierbei um EU-Recht handelt.
    6. Bei Ansprüchen, die sich aus den AGB einer österreichischen Einrichtung für Geschäftsbeziehungen ausschließlich innerhalb Österreichs ergeben, kann man diese nicht in Deutschland gegenüber Nicht-Vertragspartnern geltend machen, wenn der Verwender Sky ist, da es sich hierbei um nationales Recht handelt.

    Die Einordnung dieser Aussagen obliegt dem Leser. Immerhin eine Aussage davon trifft ja sogar zu. Und wer rausbekommt, um welche es sich handelt, darf mit Crom weiter diskutieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Januar 2015
  8. Teoha

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Exakt. Als wenn ich das nicht schon mehrfach geschrieben hätte......wird ignoriert. Vertrags- oder AGB Bruch scheint hier für fast jeden normal zu sein :eek:
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    ORF interessiert die Nutzung seiner SC in Deutschland nicht wesentlich, denn es entgeht dadurch kein Cent.
    Wegen der Lizenzgeber für Sport- oder Filmrechte verschlüsselt der ORF über SAT, aber über DVB-T können auch hunderttausende Deutsche ORF in Grenznähe sehen. Also die paar Deutschen mehr über ASTRA sind für ORF irrelevant und finanziell kein Nachteil. Tatsächlich freut sich jeder Free-TV wie der ORF über mehr interessierte Zuschauer, und die Österreicher verdrehen die Augen, was die Deutschen mit dem ORF wollen und schauen alle kostenlos über Astra unsere RTL/ARD/VOX usw. Also bitte etwas Sachlichkeit...
     
  10. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Beitrag Nr. 4999. Da habe ich die 5000 um drei Minuten verpaßt.

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    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2015
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