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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und? Hat keine Auswirkung auf dein Handeln bezüglich ORF.

    Klar, Prinzip der drei Affen. Fakt ist, in Deutschland kann man legal den ORF nicht via Sat schauen. Darüber hinaus bist du selbstredend ORF-Kunde. Wie willst du sonst legal an eine Smartcard kommen?

    Wenn der Hersteller solche "Manipulationen" aber zulässt und sogar bewirbt. Was dann? Wenn man kein Receiver von Sky sondern nur das Modul hat, gibt's auch kein "Verbot der Receivermanipulation" laut Sky-AGB. Nur das Modul dürfte man nicht manipulieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2015
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    MarcBush, du machst es dir nach wie vor viel zu kompliziert, warum eigentlich?

    Deswegen wiederhole ich es auch geren nochmal :D :

    Fakt ist, und das wurde wohl bei dem Gerichtsvergleich von User ???, der das hier vor ein paar Tagen gepostet hat, auch so bestätigt: Kein Zwangsleihvertrag für Receiver/Modul im laufenden Vertrag. Folge: Recht zur außerordentlichen Kündigung.

    Das ist das einzig wirklich wichtige und rechtssichere Kriterium, um Pairing zumindest im laufenden Vertrag zu vermeiden.

    Und das ist der einzig wirklich große Fehler, den Sky derzeit macht.

    Damit sollte man argumentieren.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ horud

    Kein Leihreceiver im laufenden Vertrag ist die Zusammenfassung meines "Vortrags".

    Machst du es Dir aber nicht zu einfach, und zwar zweifach?
    Du müsstest wissen, dass Sky ein Sonderkündigungsrecht nicht anerkennt, also ist in der Argumentation Sky erst einmal mit meinen Ausführungen dazu zu bringen, dies zu akzeptieren.
    Außerdem vergisst du die User, die (fussballverrückt) nicht kündigen wollen und trotzdem Vertragsverletzungen anmahnen möchten, um die vereinbarte Hardware weiter nutzen zu können.

    Vergleich es mit einem Mietvertrag der Wohnung. Soll die Standardantwort des Mietervereins lauten: Kündige doch!
    Oder im Arbeitsrecht bei Verletzung der arbeitsrechtlichen gesetzlichen Normen (Arbeitszeit/Sicherheit...). Immer nur die Antwort: Kündige doch deinen Job!

    Pairing richtet sich nach AGB. Mit meinem Receiver. Die Wirksamkeit der AGB-Klausel muss geprüft werden.

    Sky soll seine AGB und Verträge ändern: "Nur mit von Sky bezogenen Empfangsgeräten bei SAT."
    Dann bin ich zufrieden und entscheide bei Vertragsschluss oder Verlängerung, ob ich das will. Dass ich weiterhin die Täuschung der Kunden gutheißen soll, die dann plötzlich ein Leihgerät erhalten und Sonderkündigungsrecht durchsetzen sollen, ist nicht meine Art.
    Es geht dann ja auch um Schadenersatz, denn das wurde ja im BGH-Urteil zu premiere damals schon thematisiert, wenn der Kunde eigene Hardware anschafft im Vertrauen auf eine Mindestvertragslaufzeit, da sich dann bei vorzeitiger Kündigung seine Investition nicht amortisiert hat.
    Wurde hier ja schon belächelt, aber Brillo zitierte da einschlägige Rechtsprechung.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Januar 2015
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Anmerkung der Moderation:

    Teleclub kann offiziell in Deutschland nicht abonniert werden. Zudem befindet Ihr Euch nicht im Unterforum für Ausländisches Pay-TV.

    Darum ist hier der Schweizer Teleclub absolut OT.

    Auch der Support zum blocken von EMMs oder Aufspielen von Fremdsoftware ist hier nicht gestattet.

    Entsprechende Posts sind, was ich ich ad hoc sehen konnte, gelöscht.

    - Moderation -
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Also den Hinweis der Moderation verstehe ich jetzt nicht. Niemand möchte hier ausländisches Programm abonnieren, aber in der Schweiz empfängt man Sky über ASTRA in Nagravision, und die technische Leitung informierte mich heute, dass man dort von einer Umstellung von Nagra auf NDS nichts weiß und eine langfristige Vorankündigung erhalten würde, wenn es so weit wäre, um alle Kunden zu informieren.

    Dies ist doch sehr relevant für uns in Deutschland, denn solange Schweizer User Sky in Nagra empfangen können, ist dies deutschen Kunden mit deutschem Sky-Abo und S02 technisch über ASTRA auch möglich. Die Abschaltung von Nagra ist doch wesentlicher Grund für die Hardwareumstellung und diesen Thread hier.

    Was übersehe ich gerade?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Januar 2015
  6. tomasius

    tomasius Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ok, dann wieder was zum Thema: Aktueller Status v. 25.01.:
    Soeben kam folgende Mail:
    Wie geil ist das denn ? Eine SR welche ich nie besaß, kein Ton von eingegangenem Receiver, Zugang zum SC möglich, jedoch keine Einsicht, ob Rec. ausgetragen. S02 noch helle.
    Ich denke, ich sollte mal anrufen, schließlich will ich die neue V14 nicht solo hier rumliegen lassen, sondern mit meiner innovativen, privaten Technik pairen ... :D:D
     
  7. tomasius

    tomasius Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Die einseitige Meinung von Sky, daß wir hier nur über uns sprechen. Dieser hat sich der Mod grad angeschlossen. Motto: Wo zum Teufel liegt die Schweiz ? :confused:
    So eine Antwort bekam ich schon vor 30 Jahren vom hiesigen Wohnungsamt nach meinem Hinweis, wo eine Wohnung frei wäre ... :wüt:
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wieso Pairing vermeiden? Durch Beendigung des Vertrags?
    Mein Beitrag wurde gelöscht, wie ich sehe, auch alle Erkenntnisse von gestern zu dem Schweizer Club. Waren wohl unpassende Erkenntnisse.

    Die Kunden, die gern Sky bis Vertragende mit eigener Hardware nutzen möchten, wollen nicht unbedingt Sonderkündigungsrecht, dem Sky zustimmt, sondern ihren Vertrag erfüllen.

    Dazu ist ein wesentlicher Punkt, dass Pairing nur mit dem Receiver möglich ist, der den Kundendaten zugeordnet ist. Dem stimmt auch Sky immer wieder zu.
    Also ist es wichtig für juristische Laien und Menschen, die keinen Nerv haben, die AGB zu lesen, dass nicht eine Vertragsseite allein bestimmen darf, welches Gerät bei Vertragsschluss den Kundendaten zugeordnet wird, sondern dass es eine gemeinsame vertragliche Festlegung ist. Die gilt dann bis Vertragende und kann nur einseitig geändert werden, wenn dazu irgendetwas in den AGB/im Vertrag geregelt worden ist, ein Vorbehalt für Sky o.ä.
    Und wenn Sky bei Vertragsschluss mit einem beliebigen eigenen Gerät einverstanden ist (ohne sich für Hersteller oder Seriennummer zu interessieren), dann ist diese Gerät vereinbart und dem Vertrag zugeordnet, auch wenn die Verwaltung von Sky es nicht in die Datenbank einträgt. Vertrag ist Vertrag.

    Und nur mit diesem Gerät kann sky versuchen (wen pairing überhaupt zulässig ist), meine SC zu pairen. Ist dies nicht möglich, dann eben nicht.
    Soll eine andere Hardware in die Kundendaten, ist dies eine wesentliche Vertragsänderung. Die kann nur gemeinsam vorgenommen werden. Oder durch Sky zum Laufzeitende.
     
  9. Teoha

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Den Praxisbezug.
    1) Wenn alle S02 eingesammelt sind, was nutzt einem die Empfangbarkeit ?

    2) Wenn Marihuana in Kolumbien erlaubt ist, hat das für mich in Deutschland keinen Praxisvorteil

    3) Technisch gibt es sowieso vermutlich weiter Nagra, siehe Krankenhaustechnik, Hotels....usw. dafür braucht man die Schweiz nicht.
     
  10. Toschwil

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Genau das ist aber bisher überhaupt nicht belegt, da wir die Verträge nicht kennen. Wenn ich mir die Verwertungskette so angucke, halte ich das auch eher für unwahrscheinlich, denn viele Inhalte sind vorher schon auf BD (oder als Stream verfügbar), die ja ohne große Probleme verbreitet werden könnte.
    Der zusammenfassende Bericht des Bundeskartellamtes (HD+Vorläufer)
    enthält diesbezüglich einige interessante Angaben, der beteiligten Unternehmen, die eher das Gegenteil vermuten lassen, nämlich dass es keine Preisauswirkungen bei Lizenzkosten gibt oder zu befürchten sind.


    @Eike
    Gelegentlich muss man auch mal über den "Tellerrand" gucken um sich ein "besseres" Gesamtbild machen zu können.
     
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