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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky trägt hier alle Kosten.
    Wieder versch(r)ieben...
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal wieder sehr sachlich. Was andere schreiben ist bei dir immer Unsinn, wenn es dir nicht in den Kram passt. Hier erkennt man immer recht schnell, dass dir an einer sachlichen Diskussion nicht gelegen ist sondern das du offenbar meinst auf einen Art Kreuzzug zu sein.

    Nix anderes habe ich geschrieben, aber ist ja angeblich Unsinn. Ob die V14 dann freigeschaltet wird oder doch eher der Vertrag beendet, sollte man auch erwähnen. Im Ergebnis hat man dann kein Sky mehr und die Anwaltskosten. Da ist mir meine technische Lösung aber deutlich lieber.

    Es gibt allerdings auch kein Urteil, ebenfalls nicht ohne Grund.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Lesen lernen, ich schrieb, die meisten bleiben auf ihre Anwaltskosten sitzen. Die meisten heißt nicht alle. Es ging also nicht nur um den einen Fall. Ehe du also Verschreiber andere anmahnst, erst einmal richtig lesen, könnte sonst peinlich werden.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wer Freischaltung seiner V14 fordert, bekommt sie auch mit seinem Anwalt. Wer aus dem Vertrag raus will (soll es geben...), schafft das mit VZ und Anwalt auch.

    Wenn man ständig nur Unsinn schreibt, sollte man dem Rat hier folgen und auch mal vorher nachdenken.

    Die Rechte der Verbraucher sind gestärkt worden durch das Ergebnis des gerichtlichen Vergleichs. Eine Nutzung der S02 ist nicht auf Dauer möglich, weil Nagra deaktiviert wird, aber ein Zwang zum Leihreceiver geht nicht. Und die Verfahrenskosten trägt Sky. Dies hat der Richter auf Forderung des Kunden als Vergleich angeregt, und Sky musste nach monatelangem Verweigern sich dem fügen. Alle Forderungen von Sky wurden abgewiesen (Erfüllung des Vertrags mit Leihgerät, Zahlung der Abogebühren).
    Der Kunde wollte Erfüllung mit S02 oder Beendigung des Vertrags mit Schadenersatz. Wozu dann noch ein Urteil, wenn alle Forderungen erfüllt werden und statt 600 EUR Schadenersatz irgendwann sofort 500 EUR im Vergleich angeboten werden?
    Man muss doch erkennen können, was wesentlich ist und was juristisch relevant ist.
    Die User interessiert: Muss ich Sky-Leihreceiver nutzen? Komm ich aus dem Vertrag raus?
    (Nicht: Bekomm ich 500 oder 600 EUR Schadenersatz.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
  5. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Tja, Du scheinst mit dem Benehmen und der Toleranz überfordert zu sein. Es ist hier nicht dein DF-Forum und Du bist kein Moderator. Also halte dich mit dein Beleidigungen zurück, geistvoll oder sachlich sind die auch nicht. Wer in 7 Monaten knapp 4000 Beitrage fast zu den selben Thema schafft ist hier wohl eher "im Auftrag" unterwegs. Wenn man sich freiwillig für den Sky+ Receiver entscheidet ist das nicht peinlich sondern es sichert einfach den zukünftigen Sky Empfang plus der Aufnahme. Sky wird das Pairing durchziehen, da nützt dein arrogantes Verhalten und deine solo V14 etc. oder Gerichte auch nichts. Halte dich erst einmal selber an die AGB von Sky und komm nicht mit deiner Interpretation (Wortblasen).
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Dann richtig schreiben:
    "HIER trägt Sky alle Verfahrenskosten, auch für den Anwalt. Bei anderen Fällen mussten Kunden ihrem Anwalt ein Honorar zahlen."

    Das hast du durcheinander gehauen. Kennst du einen gerichtlichen Vergleich, (um das geht es hier), bei dem die Kunden den Anwalt zahlen mussten?
     
  7. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich hab das schon richtig geschrieben, man muss nur lesen können.

    Während ich mein Verschreiber an andere Stelle zugeben kann, hast du offenbar nicht die Größe zu erkennen, dass du meine Beitrag nicht richtig gelesen hast sondern kommst jetzt mit so einem peinlichen Beitrag.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Die Beleidigungen kamen von den Sky-Trollen mit Link zur psychiatrischen Klinik, wie ich las.

    Wer den Leihreceiver freiwillig nimmt, wird von mir nicht kritisiert, wo steht das?

    Im Interesse der User sollten wir sachlich zum Thema schreiben.

    Fakt ist: Bei Vertragsschluss war bei mir die Nutzung von freien Receivern mit Alphacrypt erlaubt, die Nutzung eines Sky-Receivers war nur ein Tipp, wörtlich TIPP (sky.de).
    Heute ist immer noch ein Neu-Abo mit eigener Hardware möglich, also mit alternativer Hardware, denn zertifizierte Receiver sind ja praktisch nicht mehr käuflich in größeren Stückmengen.
    Ein Dauerschuldverhältnis ist wie abgeschlossen bis Laufzeitende einzuhalten. Eine Pflicht zur Nutzung eines Leihreceivers für SAT-Kunden ist nirgendwo formuliert. Pairing ist nur mit dem Receiver des Kunden möglich.

    Wer permanent diese Fakten verkennt und hier Usern nicht helfen möchte, sollte sich erst mal sachlich zu diesen Fragen äußern.

    Da VZ und Anwälte und Gericht dies entsprechend absichern und den Kunden so gut wie immer erfolgreich helfen, sollte man seine eigene Meinung mal reflektierend in Frage stellen und sich auf Argumente einlassen.
     
  9. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wer behauptet ein gerichtlicher Vergleich sei eine Kulanzregelung muss sich nicht wundern, wenn er nicht mehr ernst genommen wird.
     
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich habe nicht geschrieben, dass es eine Kulanzregelung ist sondern das am Ende wohl das gleiche rauskommt, sprich kein rechtskräftiges Urteil und darauf müssen wir wohl noch warten.
     
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