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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wir haben ja hier nicht einmal ein Vergleich vor Gericht sondern eine sogenannte Kulanzregelung seitens Sky. Damit bleibt die Rechtslage weiterhin ungeklärt, egal wer wie eingeknickt ist oder nicht.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das hatte noch gefehlt...

    Es gibt einen gerichtlich protokollierten Vergleich durch ein Amtsgericht, meine Güte.
    Kulanz bedeutet Entgegenkommen wegen besonderer Notlage eines Kunden wegen Irrtum, Umzug, Erkrankung, Arbeitslosigkeit ohne Rechtspflicht.
    Hör doch auf mit deinem Unsinn. Der Vertrag wurde wie gefordert rückwirkend beendet und Schadenersatz gezahlt, über die Höhe des Schadenersatzes gibt es einen Vergleich. Verfahrenskosten trägt Sky.

    Selbst ein Urteil eines Amtsgerichts klärt nicht die Rechtslage, da daran das andere Amtsgericht nicht gebunden wäre.
    Auch will der eine Vertragsaufhebung, der andere Nutzung seiner S02 bis Ende 2015, der nächste die Freischaltung seiner solo V14 usw., und jeder hat andere Kosten und Schadenersatzforderungen, nur für Programmausfall, oder für den Anwalt. andere fordern Ersatz der Kaufsumme des Receivers, der im Vertrauen auf die Zusagen von Sky angeschafft wurde. Usw.

    Fakt ist: Sky hat wieder klein beigegeben statt den Kunden zu verpflichten, Abogebühren zu zahlen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
  3. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es ist schon abenteuerlich zu schreiben, dass der der Schadensersatz bekommt und dessen Forderungen wohl weitestgehend erfüllt wurden, eingeknickt sei.
     
  4. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Lesen, versuchen zu verstehen, dann denken, dann vielleicht antworten, wenn es einen Sinn ergibt.

    Schritte 1 bis 4 von dir ausgelassen, nur irgendwas geantwortet....



    So wird das nichts, wenn man ernstgenommen werden will und nicht der Klassenkasper sein will



    Gruss



    Elblindo
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Verfahrenskosten trägt also Sky, die meisten bleiben hier aber auf ihren Anwaltskosten sitzen. Das sollte man also auch erwähnen und schon sieht es wieder anders aus. Offiziell ist es eben eine Kulanzregelung, auch wenn MarcBush das stört, sollte man doch bei den Fakten bleiben.
     
  6. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eigentlich ist genau das passieret, was hier viele schon vermutet haben. Sky nimmt die Umstellung nicht zurück. Bei den Hartnäckigen gibt man einfach nach. Entweder mit der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung durch den Kunden oder diese durch Sky und dann eventuell mit Schadensersatz. Ein Urteil wurde nicht besprochen, da Sky das offensichtlich nicht wollte und dem Kunden das Restrisiko vermutlich zu hoch war, was ich auch verstehen kann. Ursprünglich wollte er ja wohl Vertragserfüllung mit der S02, zumindest hab ich das so gelesen.
     
  7. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt einen Vergleich vor Gericht und du behauptest das Gegenteil. :eek: Dir diese für jeden gemeinhin trivialst verständlichen Dinge begreiflich machen zu wollen, wäre Perlen vor die Säue werfen.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wer Vertragserfüllung mit S02 fordert für seinen gerade für 2 Jahre verlängerten Vertrag, wird meiner Meinung nach vor Gericht seine Klage nicht durchsetzen können.
    Wer Nutzung seiner solo V14 fordert, hat gute Karten. Ich werde dies vor Gericht durchzusetzen versuchen. Aber da es auch ohne Klage bei mir funktioniert, muss ich abwarten. Lebenslang kann man es nicht fordern, nur bis Ende der Laufzeit und bei Verlängerung erneut bis Ende der Laufzeit, wenn zu alten Bedingungen verlängert wird oder ohne Kündigung von einer Seite sich automatisch verlängert.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
  9. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hab mich leider verschieben, meinte Urteil und Vergleich ist am Ende auch nur eine Kulanzregelung.

    Wenn es allerdings um das Verständnis von trivialen Dingen geht, solltest du dich wohl nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Dir sind ja nicht einmal einfachste deutsche Redensarten bekannt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2015
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    wiki:

    Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
    Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.


    Crom ist nur peinlich mit seinem Unsinn. Von Kulanz ist hier keine Rede, sondern eine gerichtliche Klärung nach monatelanger Auseinandersetzung.
    Also das Gegenteil von Kulanz und Kundenbindung.


    Wenn ein Anwalt Freischaltung der solo V14 fordert, klappt das nach vorliegenden Berichten in der Regel. Wer dabei die Kostenregelung des Anwalts nicht im Vorfeld regelte, muss seinem Anwalt natürlich eine Vergütung gewähren oder seine Rechtsschutz in Anspruch nehmen, 100 EUR oder so.

    Vor Gericht hat hier ein Richter einen Vergleich angeregt und Sky wohl geraten, alle Kosten zu tragen, nicht ohne Grund.

    Man sollte natürlich immer bei außergerichtlichen Einigungen auch die Frage klären, wer Kosten VZ oder Anwalt zu tragen hat, das wird oft vernachlässigt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
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