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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    *gähn* Jetzt kommt wieder die Schiene, alle die anderer Meinung sind, wären bezahlt. Fällt euch nix neues ein?
     
  2. gArea

    gArea Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt aber auch schon set Längerem genügend Betroffene quer Beet durch das Kundenschema, sodass die Reaktion dieser Stichprobe durchaus auf die gesamte Kundschaft projiziert werden kann.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Darauf habe ich schon mehrfach geantwortet und da Diskussionen mit dir bekanntlich immer ausarten, verweise ich einfach auf meine früheren Beiträge. Da findest du die Antwort bzw. solltest sie längst kennen.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ horud

    Auf § 48 TKG hatte ich ja schon gestern verwiesen.
    Diese Regelungen sichern den Zugang zu den TV-Programmen, wegen Art 5 GG (Informationsfreiheit), damit jeder sich ungehindert informieren kann.

    Keine Ahnung, warum du das erst bestritten hast.
    Mir ging es darum, dass Sky den Zugang zu manchen Sendern unterbindet oder unterbinden könnte. Wer den Zugang zum Satelliten kontrolliert, kontrolliert womöglich die Informationen. Solange Sky die Gesetze dazu beachtet, bleibt der Zugang hoffentlich gewahrt, bei HbbTV ist es schon kritisch, bei MTV-Unlimited schlecht (aber verschlüsselt). HD+ geht ja noch über Sky.

    Hoffe, du verstehst jetzt den Sinn der Diskussion, wenn Murdoch die Fernbedienung mir in die Hand drückt.

    (Was den türkischen Mitbürger angeht: Wenn er wegen Sky-Gerätetausch nun nicht mehr umverschlüsselte TV-Programme aus der Heimat sehn kann, weil Drehanlage nicht mehr geht, sollte er Sonderkündigungsrecht haben aus den genannten Gründen.)

    Und wer Neues weiß zum Pairing, das ist wichtig hier! Ist Leihgerät jetzt Pflicht in neuen Verträgen?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Januar 2015
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Jeder, der Leihgerät hat und es nicht nutzt, sollte es zurückschicken, es gibt keine Pflicht zur Nutzung eines Leihgeräts, auch eigene Hardware ist vertraglich zugelassen. Zumindest in den Verträgen bis 2014. Und nach den aktuellen AGB.

    Man muss es nur tun, Leihgerät zurück und austragen lassen, dass es klappt, wurde diese Woche hier mehrfach bestätigt.

    Man muss aber Hardware haben für eine V14-Nutzung, und man darf noch nicht gepaired sein.


    Meine Situation: solo V14, Pairing musste zurückgenommen werden Mai 2014, alles hell, AC One4All im Panasonic, kein CS.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du wirfst ja jetzt wirklich alles durcheinander. :eek:

    Nirgendwo habe ich bestritten, dass sich jeder ungehindert informieren kann.

    Ich habe dir nur aufgezeigt, wo die Grenzen sind. Ich will das jetzt nicht nochmal alles wiederholen.

    Im Übrigen regelt § 48 Abs. 3 TKG eben genau das, was du als "Angriff auf die Informationsfreiheit" geißelst, nämlich dass PayTV-Receiver nur ihre eigenes Zugangsberechtigungssysteme (Nagra, NDS, Conax, was auch immer) integrieren müssen. Das scheinst du offensichtlich immer noch nicht durchblickt zu haben, denn wenn das der Fall wäre, würde deine ganze Argumentationskette, was PayTV-Receiver betrifft, wie ein Kartenhaus zusammenfallen.

    Der in dem Gesetz geforderte "einheitliche europäische Verschlüsselungsalgorithmus, wie er von einer anerkannten europäischen Normenorganisation verwaltet wird", das ist der Common-Scrampling Algorithmus (CSA) der DVB-Norm und hat nichts mit den diversen Zugangsberechtigungssystemen wie Nagra, NDS, Conax, etc zu tun. Ein DVB-konformes Entschlüsselungsmodul ist in Deutschland in jedem Receiver Pflicht, da der Receiver ansonsten auch keine FreeTV-Programme wie ARD, ZDF & Co empfangen könnte.

    Aber es bringt ja nichts, dir das klar zu machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2015
  7. cqd501

    cqd501 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hatte vor 3 Wochen eine V14 Solo bekommen und gestern eine Email das eine Paketsendung zur mir unterwegs wäre !
    Angerufen und gemaient das ich ihren Plastikschrott nicht haben möchte da wurde mir gesagt Sendung einfach verweigern und damit würde ichauch automatisch gegen die neue AGB wiedersprechen.
     
  8. tomasius

    tomasius Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich hol den mir nochmal hoch: Wer sagt mir bitte, wo ich diesbezügliche Stelle im KC finde ?
     
  9. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    aber genau das tust Du hier doch nun gefühlt zum hundert tausendsten Mal wieder und wieder verkünden.....
    was ist Deine neue Message?????

    KEINE, aber Du scheinst hier Mitteilungsbesessen zu sein, sorry
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    horud, es ging heute um die Frage, ob das Grundgesetz etwas mit dem Leihreceiver zu tun hat.

    1.
    Wenn ich vorher mit meinem Receiver XYZ mit einem Druck auf die Fernbedienung türkische Nachrichten gucken kann (Free TV), und Sky mitteilt, das Gerät müsse ich austauschen, und jetzt kann ich diese Nachrichten nicht mehr sehen, ist es relevant. Wie es zu entscheiden ist, andere Frage.

    2.
    Der Vertreiber (Miete, Verkauf) von Receivern (Empfangsgeräten), der eine Plattform betreibt, muss Zugang zu allen anderen Sendern auf diesem Verbreitungsweg bieten (zumindest unverschlüsselt, auch RTL) inklusive der Zusatzdienste der anderen Programmanbieter. Hier wird wegen HbbTV noch diskutiert.

    3.
    Politisch brisant ist es, wenn ein Betreiber den Zugang zu den Medien kontrollieren kann mit einem Leihgerät, das jeder seiner Kunden nutzen muss, das aber auch den Zugang zu ARD und allen anderen Sendern herstellt. Mit Anbindung an das Internet, mit EPG und Senderlisten, mit Einblendungen und Kontrolle Nutzerverhalten und Rückkanal... Orwell halt.


    All diese Sorgen, gesetzlichen Vorgaben und Regeln haben in erster Linie etwas mit der Informationsfreiheit zu tun, Art. 5 GG. Das war es, was ich dir mitteilen wollte.

    Wo ich nun nicht aufgepasst haben soll? Die Paragraphen hatte ich alle letztes Jahr und auch gestern bereits benannt zu RStV und TKG.

    Ich möchte halt nicht, dass Murdoch alles kontrolliert. Dazu gab es ja schon besorgte Pressemeldungen, die hier von mir gepostet und wieder gelöscht wurden.



    Muster für eine Welt-Medien-Macht: Murdoch
    Die geballte Konzentration von Medienmacht ermöglicht die umfassende Formung der "öffentlichen Meinung". Diesen Machtfaktor kann wiederum kein Politiker ignorieren, der gewählt werden will. Bislang sind es zumeist die Chefs der "traditionellen" Medienkonzerne, die ihre Machtfülle einsetzten, um Kapitalinteressen durchzusetzen oder Politik zu machen.
    Ein fast schon klischeehaftes Paradebeispiel für den machtgierigen und rücksichtslosen Medienmogul, der in der Politik die Puppen nach seiner Pfeife tanzen lässt, bietet der erzreaktionäre Milliardär und Boss der News Corp., Rupert Murdoch. Mit einem Umsatz von umgerechnet knapp 24 Milliarden Euro stellt das weitverzweigte Medienimperium Murdochs einen der wichtigsten Machtfaktoren bei der Formung der "öffentlichen Meinung" in den Vereinigten Staaten, in Australien und in Großbritannien dar. Die News Corp. publiziert weltweit 175 Zeitungen, inklusive der als "Meinungsführer" fungierenden Blätter "New York Post", "Wall Street Journal" und der "Times" (London). In den USA ist Murdoch mit 35 TV-Sendern präsent, die rund 40 Prozent des Landes abdecken. Das Flaggschiff seiner Kabelsender bildet der berüchtigte "Nachrichtensender" Fox-News, der eine zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus oszillierende Realsatire objektiver Berichterstattung darstellt, die selbst lockerste journalistische Mindeststandards mühelos unterschreitet. Zu jeder Nacht- oder Tageszeit sei "eine von fünf amerikanischen Familien" dabei, von der News Corp. produziertes Medienmaterial zu konsumieren, berichtete die Zeitschrift "Businessweek".
    In Großbritannien besitzt Murdoch neben der "Times" mit der auflagenstärksten Boulevardzeitung "The Sun" das inzwischen einflussreichste Boulevard-Blatt der westlichen Welt, das mit durchschnittlich 2,9 Millionen verkauften Exemplaren eine größere Auflage als die deutsche Bild-Zeitung hat. Seine Dominanz im Pay-TV konnte die News Corp. 1990 mit dem Aufbau des Bezahlsenders BSkyB erringen, der 11 Millionen Haushalte im Vereinigten Königreich und Irland erreicht. Ähnlich gut aufgestellt sind Murdochs Bezahlsender in Deutschland (Sky Deutschland) und Italien (Sky Italia), wo sie ebenfalls die Marktführerschaft innehaben.
    Rupert Murdoch hatte es sich schon früh zur Gewohnheit gemacht, die Medienmacht seines Konzerns zur Durchsetzung seiner politischen Vorstellungen und Interessen zu missbrauchen, wie der ehemalige New Yorker Bürgermeister Ed Koch ausführte. Während des Bürgermeisterwahlkampfs von 1978, nur kurze Zeit nach dem Aufkauf der "New York Post", ließ Murdoch alle drei aussichtsreichen Kandidaten bei sich vorsprechen. Er befragte einen jeden Kandidaten, wie er die aufmüpfigen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu zerschlagen gedenke, die damals mit Streiks drohten.


    Kauf CNN ist Sommer 2014 wohl geplatzt...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Januar 2015
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