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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Schade, dass du dies nun zum letzten Mal postest.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Viele Menschen haben sich erfolgreich mit Rechtsanwalt und VZ gewehrt, weil Sky die Veränderung nicht zurücknehmen oder der fristlosen Kündigung nicht zustimmen wollte. Wenn du die Posts in deinem Forum liest und ernst nimmst, weißt du auch, dass die Kunden ganz überwiegend Recht bekamen.
     
  3. tomcologne

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mmh. Recht wurde dazu doch leider noch nicht gesprochen, oder habe ich was verpasst? Und ja, Sky wird das wohl vermeiden. (Um nicht zu verlieren oder der Klügere gibt nach?)
     
  4. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Besitz ungleich Nutzung.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Verträge sind einzuhalten. Wesentliche Änderungen nur mit Zustimmung des Vertragspartners, bei wichtigem Grund auch ohne Zustimmung durchsetzbar, aber dann Sonderkündigungsrecht.
    AGB müssen wirksam vereinbart sein, bei Unklarheiten/Widersprüchen sind sie verbraucherfreundlichst auszulegen.

    Soweit ist das Gesetz eindeutig in Deutschland.

    Jetzt schau, was bisher in Auseinandersetzungen mit Anwälten und VZ sky in den Einzelfällen akzeptieren musste (Wiederaktivierung der P02/S02, Sonderkündigung/Rücknahme Pairing/Freischaltung solo V14 usw.).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Januar 2015
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Danke für die Korrektur, also sind die Nutzer eigener Hardware, nicht nur als Zweitgerät im Schlafzimmer, noch höher, z.B. Eike.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    VZ und Anwälte beriefen sich auf Gesetz und Rechtsprechung aus anderen Urteieln zu AGB-Anwendung und Dauerschuldverhältnis.
    Man muss ja nicht immer zum BGH, wenn eine Sachlage für beide Seiten klar auf der Hand liegt. Aber ohne Anwalt wollte Sky dem Kunden sein Recht nicht verschaffen, traurig.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    OMG, jetzt wird hier schon mit Grundgesetzen argumentiert...

    Hallo? Sky ist ein Konsumartikel, sie zeigen (Hollywood)Schinken und Sport. Sonst nichts. Da fällt nun absolut, aber wirklich absolut nichts unter das grundgesetzliche Recht auf Informationsfreitheit. Bevor man mit sowas um sich wirft, sollte man sich besser mal mit der Definition dieses Rechts befassen.

    Manche sollten wirklich mal den PC abschalten und an die frische Luft gehen.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wie schon vor Wochen sagte...hier gehts nicht mehr ums Pairing, sondern um das nun angeblich grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Hardware bei einem Sky Abo. Weil Pairing unvermeidlich, wirds jetzt eben richtig skurril. Hoffentlich überträgt Phoenix die entsprechende Bundestagssitzung bzgl. des Sky Pairings :love:
     
  10. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Vermutlich. Aber vermutlich sinkend ;-)
    Die Zahlen des Sky+-Receivers kann man aber nicht einfach so als Indikator nehmen, da es vermutlich noch genug Sky-Receiver ohne HDD gibt. Sky+ ist ja immer mit HDD.
     
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