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Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Januar 2015.

  1. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Für mich ist frei empfangbar gleichbedeutend mit unverschlüsselt.
    So sieht das auch wikipedia unter FreeTV mit Feststellungen als Quelle hier Filmfan und Crom immer zu glänzen versuchen.

    Unverschlüsselt ist ein Unwort, denn wenn etwas nicht verschlüsselt ist braucht man dafür den Begriff unverschlüsselt nicht, da es ja automatisch dann frei empfangbar ist und es auch nur verschlüsselt und unverschlüsselt gibt.
    Eine Grundverschlüsselung wie beim ORF ist für mich nicht ohne besonderes Entgelt empfangbar, es werden ja Extrakosten fällig.
    Wäre diese Sonderzahlung in der GIS getarnt wäre das etwas anderes, dann wäre es kein besonderes Entgelt. ;)
    Ich bin zwar kein Jurist aber dennoch sicher das mit frei empfangbar eine unverschlüsselte Ausstrahlung gemeint ist, aber besonders wichtig ist auch die Tatsache warum unser Gesetzgeber den Passus ins Gesetz geschrieben hat.
    Womöglich wollte man aber auch ein Verschlüsselung nicht komplett ausschliessen, obwohl man im Bedarfsfalle ja jederzeit das Gesetz hätte anpassen können.
    Egal wie wir hier auch diskutieren, in der Presse ist die klare Aussage das keine Versachlüsselung möglich ist, bei den im Rundfunkstaatsvertrag erwähnten Spielen.
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Du meinst wahrscheinlich Paragraph 4, jedenfalls ist in meiner Version dieser Text dort enthalten. Da gab es wohl Verschiebungen. Inhaltlich ist er identisch.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Vor Gericht zählt weder Presse noch Wikipedia, da zählt der Gesetzestext und der ist eindeutig. Erst wenn beide Bedingungen (verschlüsselt und besonderes Entgelt) gegeben sind, kommt es zu den Einschränkungen bei Großereignissen.

    Was ein besonderes Entgelt ist und inwiefern es sich von anderen Entgelten unterscheidet, ist leider nicht genauer definiert.
     
  4. Wambologe

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Es ist allein deshalb schon nicht relevant, wie die von jedem bearbeitbare Wikipedia das Free-TV definiert, weil es ein Begriff ist, mit dem der Gesetzgeber gar nicht um sich wirft.

    Dann nenn es halt "nicht unverschlüsselt" statt "unverschlüsselt", spielt doch überhaupt keine Rolle. Von mir aus lass uns über die Definiton von "frei" streiten, denn da gibt es - anders als bei unverschlüsselt oder nicht verschlüsselt - mehrere Definitionen.

    Einmalige Extrakosten wohlgemerkt, die für Sat-Zuschauer unvermeidlich sind und auch keine generell anfallenden Kosten. Du hast eine Satschüssel, dann musst du auch ORF bezahlen. Der wiederum muss sein gesamtes Programm verschlüsseln, um es anbieten zu können, wie es ist. Damit du deine bezahlte Leistung auch in Anspruch nehmen kannst, bleibt dir nichts anderes übrig, als einmal eine Karte zu kaufen.

    Es ist letztlich ein Entgelt für die Empfangsart und nicht für den ORF selbst, den man auch auf weiteren Wegen unverschlüsselt empfangen kann. Insofern würde ich mal stark annehmen, dass das kein besonderes Entgelt ist. Im Zweifelsfall muss das eben vor Gericht geklärt werden. Für die grundsätzlichen theoretischen Möglichkeiten, die wir hier diskutieren, ist es aber ohnehin nicht von Belange.

    "Ich habe keinerlei Beleg, bin mir aber trotztdem sicher."

    Du musst kein Jurist sehen, um das Problem mit deiner Definition zu sehen. Du musst nur meine Darstellung lesen. Es führt zu dem Problem, dass zwei gleiche Sachverhalte für den Zuschauer einmal verboten und einmal erlaubt ist.. je nachdem, wer kauft und wer nur die Sublizenz hat.

    Der Anlass, wieso der Paragraph im Rundfunkstaatsvertrag landete: die Politik wollte nicht, dass alle Spiele der WM 2002 und 2006 im Pay-TV ausgestrahlt werden.

    Die einzige Begründung ist: Um für Zuschauer das Recht auf Information zu wahren. Nur dieses Recht erlaubt es den Staaten, die unternehmerische Freiheit und das Eigentum von Lizenzgeber und Lizenznehmer zu verletzten.

    Und da geht es um Verhältnismäßigkeit, was uns unter anderem zu den vorherig genannten Problem führt. Du kannst Grundrechte nicht um jeden Preis verletzten.

    In dem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass Paragraph 4 im Rundfunkstaatsvertrag eine EU-Richtlinie umsetzt. Dort heißt es in der deutschen Übersetzung:

    Hervorhebung von mir. Das ist ein weiteres Argument, das gegen die Bedeutung von "offen empfangbar" spricht. Bei Zweifeln in der Interpretation ziehen Gerichte die EU-Richtlinien heran. Tun sie das nicht, laufen sie Gefahr, dass der EuGH entsprechende Urteile kassiert.

    Die Richtlinie setzt den Zwang bei frei zugänglichen, nicht offen empfangbaren Sendern an. Wenn dich alle anderen Argumentationen nicht interessieren, lässt sich hier sagen: Im Zweifelsfall ist der deutsche Gesetzgeber (bzw. die deutschen Gesetzgeber in diesem Fall) über das Ziel hinausgeschossen.

    Er hätte ggf. dann Glück, wenn eine Verschlüsselung wie beim ORF vom EuGH als zu viel Schikane oder zu Einschränkend oder irgendwas in der Richtung empfunden wird. Aber da setzt das deutsche Recht ja schon die Latte hoch, in dem es sagt, dass ein entsprechender "Ausweich-Sender" von 2/3 aller Haushalte tatsächlich empfangen werden muss.

    Ach die Presse, das hättest du mal vorher sagen sollen. Das ist natürlich das K.o.-Argument.

    Die Presse hat auch nicht immer recht. In der Presse steht zum Beispiel, dass es ein deutschlandweites TV-Verbot von UFC gab. Das ist nachweislich falsch und lässt sich mit einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht belegen.

    Die Presse schrieb, das die britische Pub-Lady Murphy die Premier League per gewonnen Gerichtsurteil in ihrer Kneipe zeigen darf. Auch das ist nachweislich falsch und lässt sich mit dem Urteil vom britischen High Court beweisen, das explizit betont hat, dass Urheberrechtsfragen kein Thema waren.

    In der Presse konnte man auch einige Male lesen, dass der EuGH gesagt hätte, dass Großereignisse ins Free-TV gehören oder nicht nur im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen etc. Auch das ist falsch, wie sich das Urteil vom EuGH belegen lässt. Der EuGH sagte, dass die EU-Richlinie rechtens ist, die den Staaten solche Regelungen erlaubt (nicht verpflichtet) und dass es auch rechtens ist, wenn die ganze WM oder EM draufgepackt wird.

    Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Presse falsch oder - um es weniger drastisch auszudrücken - nicht ganz korrekt berichtet.

    Ja, da hast du recht. Es ist §4. Als er 1998 neu eingeführt wurde, war er mal 5a.
     
  5. FilmFan

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Nur interessiert das niemanden, es zählt alleine das, was im Gesetzestext steht.

    Man benötigt immer einen Begriff für das Gegenteil, aber Du kannst natürlich auch gerne "nicht verschlüsselt" schreiben. :D

    Auch wenn das oftmals stimmen mag, ist das auch so herum nicht automatisch richtig. Das ZDF im Kabel ist z. B. unverschlüsselt, wäre aber alleine im Sinne des Gesetzestextes nicht frei empfangbar, da nicht 2/3 der Bevölkerung einen Kabelanschluß haben.

    Nein, es gibt auch schwarz, weiß, gelb und rot. :rolleyes:

    Aber auch beim Rundfunkempfang gibt es wesentlich mehr Schattierungen.
     
  6. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Nein, da muss nichts festgestellt werden, das ist ein besonderes Entgelt, mit PayTV ja oder nein, hat das nämlich überhaupt nichts zu tun!
    Sagte ich ja schon.
    Kein besonderes Entgelt wäre eine in der Haushaltsabgabe eingepreiste Summe.

    Sagtest du nicht gerade der Gesetzestext ist eindeutig, ROFL, ja was denn nun?:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2015
  7. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Sehr gut das du das angesprochen hast!!!!!

    Da haben wir auch das nicht besondere Entgelt, nämlich die Kabelgebühr.:winken:

    Jetzt müsst ihr mir nur noch erklären warum Unitymedia nicht die ö.r. Sender in HD einspeist und alle verschlüsselt und 5 Euro extra kassiert?

    Wenn ihr das verstanden habt, dann könnt ihr ja Crom erklären, warum HD + Zahlungen eben doch ein besonderes Entgelt darstellen.:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2015
  8. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Na dann glänze mal durch Wortschöpfungen, was gibt es denn als drittes und viertes neben verschlüsselt und unverschlüsselt, oder ist da noch mehr?

    Und jetzt komm mal nicht mit nur den halben Tag verschlüsselt an.:winken:
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Es gibt z. B. Rundfunk gegen Gebühr (ÖR), kostenlos (Teleshopping), gegen Zahlungen für die Zuführung (Kabel und HD+) und gegen Zahlungen für das Programm (Sky und Co.).
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Gibt es nicht mehr.
    Es gibt jetzt Rundfunk oder kein Rundfunk, jeweils mit Beitrag.:)