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Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Januar 2015.

  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Klar, einfach Sat verschlüsseln und via Kabel und Terrestrik unverschlüsselt senden.

    Man kann nur die Existenz von etwas belegen, nicht dessen Nichtexistenz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2015
  2. baer

    baer Talk-König

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?


    Ich habe direkt auf horuds Hinweis geantwortet und diesem Sachverhalt zugestimmt.


    Nachdem jetzt aber Apollon, Wambolage und nun du noch mal genau das gleiche sagen kurz für alle:


    Ich habe schon beim ersten Mal verstanden was mit frei zugänglich gemeint ist.
     
  3. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Verlinke doch mal die Quelle zum entsprechenden österreichischen Gesetz das dort ebenfalls Grossereignisse frei empfangbar sein müssen.
    Anhand des ORF sieht ein Deutscher gar nichts, der ORF unterliegt keinen deutschen Gesetzen!!!

    In der Schweiz speisen sie munter alle frei empfangbaren Sender ein, versuch das mal als deutscher Kabelanbieter.
     
  4. Wambologe

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Das Stichwort lautet Fernseh-Exklusivrechtegesetz, kurz FERG oder auch 85. Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte. Dort heißt es im Paragraph 3:
    Das ist im Grunde das gleiche, was bei uns im Rundfunkstaatsvertrag steht.. nur nicht - je nach Sichtweise - ganz so allgemein oder eben spezifischer formuliert, weil es eine konkrete Aufzählung für das gibt, was "besonderes Entgelt" ist.
     
  5. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Es darf weder verschlüsselt, noch ein besonderes Entgelt verlangt werden, verschlüsselt und extra Zahlen wie bei HD + beispielsweise geht schon mal gar nicht!

    2 Begriffsbestimmungen Rundfunkstaatsvertrag:winken:
    Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.

    http://www.hr-online.de/servlet/de....10_2008?ws=hrmysql&blobId=8322878&id=35141292

    Wenn jetzt verschlüsselt und mit besonderem Entgelt, beispielsweise sky die Senderechte erwirbt, dann muss sky dafür sorgen das die Pflichtspiele trotzdem frei empfangbar sind (§4).

    Die dürfen dann aber nicht verschlüsselt, oder gegen besonderes Entgelt zu sehen sein (§2)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2015
  6. Hugo Armani

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?


    Da steht nichts von frei empfangbar, sondern von frei zugänglich!

    Warum unterscheidet sich das wohl? ;)
     
  7. Wambologe

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    LOL. Du zitierst gerade die Definition von Rundfunk. Vollständig lautet der Absatz:

    "Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind."

    Hervorhebungen von mir. Der Absatz bedeutet nicht anderes als: Auch verschlüsselte, gegen Geld empfangbare sowie verschlüsselte und gegen Geld empfangbare Sender sind Rundfunk. Sonst könnte zum Beispiel Sky herkommen und sagen: "hey, da steht nirgendwo, dass verschlüsselte Sender Rundfunk sind. Für uns gelten die Gesetze also nicht"

    Paragraph 4 ist das, was du bei Großereignissen brauchst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2015
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Das wollte ich auch gerade schreiben. Hugo muß wirklich verzweifelt sein, er sucht krampfhaft nach Teilsätzen, die seinem Weltbild entsprechen, ohne Rücksicht auf deren Kontext. :eek:
     
  9. Wambologe

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Die Österreicher zäumen das Pferd von der anderen Seite auf, die gehen z.B. auf Exklusivrechten egal welcher Anbieter aus. Deutschland geht von irgendeiner Ausstrahlung in Pay-TV (offiziell: verschlüsselten und gegen besonderes Entgelt empfangbares Fernsehen aus). Entsprechend sind die Formulierungen auch leicht anders. Es läuft aber auf das gleiche hinaus. Paragraph 4 im deutschen Rundfunkstaatsvertrag ist nur dann relevant, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

    "Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn..."

    Das ist ein klassischer Wenn-Dann-Fall. Wenn verschlüsselt UND gegen besonderes Entgelt gesendet wird, dann ist das nur erlaubt, falls usw. Und schließt in der deutschen Sprache beides ein. Wäre es egal, ob eine oder beide Bedingungen erfüllt sind, müsste das oder heißen.

    Hätten wir einen ORF und nicht ARD/ZDF, wäre er nicht von Paragraph 4 betroffen. Denn der ORF ist nicht "verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt" empfangbar (nein, der Gesetzgeber betracht Rundfunkgebühren nicht als besonderes Entgelt wie bei Pay-TV-Sendern..). In Österreich ist der ORF aber ebenfalls vom Gesetz betroffen, wenn er Exklusivrechte kauft.

    Es könnte aber in der Tat einen Unterschied in der Konsequen (über den wir hier nicht diskutiert hatten) geben, zumindest in der Theorie: Würde sich Sky die WM-Rechte holen, wäre ein deutsches ORF womöglich kein Partner. Das hängt von zwei Faktoren ab:
    1. Könnte vor Gericht geklärt werden, ob "frei empfangbar" tatsächlich "unverschlüsselt" heißt, also ob frei hier als Synonym für offen verwendet wird. Das kann insofern bezweifelt werden, weil das Wort "unverschlüsselt" als unmissverständliches Gegenstück zum "verschlüsselt" eigentlich besser geeignet wäre. Und frei könnte auch ein Synonym zu kostenlos sein, Stichwort "Freier Eintritt". Das ist eine rechtlich unsaubere Definiton, wie wir sie häufiger in deutschen Gesetzen finden.
    2. Wenn es sich um eine Teilverschlüsselung über Satellit handelt, wäre es insofern egal, wenn das Programm nicht über andere Wege trotzdem in 2/3 der Haushalte tatsächlich empfangbar ist.

    Aber eigentlich ist die Diskussion auch nicht weiter relevant. Sollte ein deutsches ORF trotzdem Rechte erwerben, wäre für ihn, wie eingangs dargelegt, der Paragraph 4 gar nicht relevant. Insofern erscheint es auch logischer, dass "frei empfangbar" eher "kostenlos empfangbar" bedeutet und nicht "offen empfangbar".

    Dass eine Kette "deutsches ORF kauft Rechte -> braucht RStV nicht beachten -> lizenziert an Sky" funktioniert und eine Kette "Sky kauft Rechte -> kann RStV nicht missachten -> kann nicht an deutsches ORF Lizenz verteilen" nicht funktioniert, wäre rechtlich schwierig. Ziel der Regelung aufgrund einer EU-Richtlinie ist es ja nicht, dass ÖR billiger an Sublizenzen kommen, sondern dass Informationsrecht der Bürger zu wahren. Und da das Ergebnis auf beiden Wegen für den Bürger identisch ist und somit ein Eingriff in die Rechte der Lizenzanbieter und manche Lizenznehmer unverhältnismäßig groß ist, dürfte das rechtlich gesehen keinen Stand haben.

    Aber wie gesagt: die Diskussion könnte man sich ohnehin schenken, wenn Free-TV-Sender verschlüsseln und kein besonderes Entgelt verlangen ("deutsches ORF"). Das ist zumindest derzeit eh der wahrscheinlichere Fall.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2015
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Handball-WM im Free-TV: Nur eine Frage des Geldes?

    Ob HD+ ein besonderes Entgelt ist oder nicht, müsste erst einmal festgestellt werden. Zudem heißt es nicht "weder ... noch" sondern "und". Das ist etwas vollkommen anderes.

    Es geht aber um § 4 und dort steht "und" und nicht "oder". In § 2 wird nur geregelt was überhaupt Rundfunk ist. Deswegen heißt es auch "Begriffsbestimmungen". Unter § 4 werden dann die Regelungen für Großereignisse beschrieben und da gibt es nur Einschränkungen, wenn verschlüsselt und ein besonderes Entgelt verlangt wird. Trifft nur eines von beiden zu, so hat dieser Paragraph keine Auswirkung.

    Falsch