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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn Sky 2016 was ändert, hat Sky die Pflicht, mir Ersatzgerät zu schicken. Ich habe nicht die Pflicht, es jetzt anzunehmen, sky weiß das ja auch.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Januar 2015
  2. bdroege

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mit den einfachst billigst Receiver sinkt Haftungsrisiko auf eine vertretbare Summe. Es wäre unzumutbar einen über 300€ teueren HDD-Receiver zu versenden.
     
  3. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wir diskutieren und diskutieren, immer im Kreis herum. Und bei SKY lesen sie hier mit und lachen sich tot über uns.
    Wenn die S02 soweit vom Markt sind und nur noch die notorischen Verweigerer übrig sind (Ich gehöre übrigens auch dazu), kommt bestimmt eine nette Überraschung für uns. Keine Angst Sky sorgt schon für uns.
     
  4. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Punkt ist doch der: Heute, hier und jetzt braucht niemand zwingend diese Leihhardware, weil es am Markt Lösungen gibt, mit denen man NDS entschlüsseln kann, so dass man das himmlische Programmangebot eben ohne den Elektroschrott nutzen kann.

    Ab dem Augenblick, wo der Himmel sich aber zuzieht und die Möglichkeit zur Entschlüsselung mit am Markt erhältlichen Gerätschaften technisch unterbindet, muss er selbstverständlich dafür sorgen, dass bei der zahlenden Kundschaft keine Verschlechterung bei der erbrachten Leistung festzustellen ist.

    Natürlich hast du recht - sie müssen dafür nicht zwangsläufig Hardware verleihen. Sie können alternativ dazu auch einfach zu jedem Kunden einen Mitarbeiter schicken, der ein Köfferchen mit den neuesten Filmen und Serien auf Blu-ray dabeihat und diese einlegt, wenn der Kunde auf seiner Couch zum gemütlichen Fernsehabend Platz genommen hat, wenn ihnen das Verschicken eines Pakets zu aufwendig ist.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky ändert ja nicht erst 2015, die Technikumstellung ist bereits aktuell am Laufen und damit versendet Sky die neue Hardware im Rahmen der Umstellung. Wer dann ablehnt, aber nachher die Hardware doch haben will, kann dann eben nicht damit rechnen, dass es diese dann noch kostenfrei gibt.
     
  6. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Können wir mal langsam zu dem zurück kehren, was aktuell in dieser Thematik vor sich geht?

    Sky versendet ungefragt Hardware und das ist Mist. Ohne seine Kunden zu informieren und zu fragen was benötigt wird dürfen die sich nicht über Gegenwind wundern. Aber ich helfe Sky ein klein wenig. Ich schicke den nicht benötigten Receiver zurück, vielleicht können die den ja noch gebrauchen ;)
     
  7. rob1

    rob1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    so sehe ich es auch.
    zumindest kann sky Versandkosten+Aufwandsentschädigung für erneuten Vesand verlangen.

    Du wirst doch informiert jeder Kunde bekommt vorher ein Anschreiben.
    lg
    rob
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Lass doch den Unsinn.
    Wenn Sky sein Signal 2016 ändert, seine Verschlüsselung ändert oder Pairing einführt, muss Sky im laufenden Vertrag dem Kunden Ersatzgerät bereitstellen, wenn man das Pairing als zulässig erachtet. Das Ersatzgerät muss dann ohne Kosten bereitgestellt werden, sonst gibt es Haue vom Verbraucherschutz.
    Deine ständigen Wiederholungen sind so primitiv, das nervt nur.

    Wer jetzt schon V14 seit zwei Jahren nutzt, bei dem wird 2014 und 2015 überhaupt nichts umgestellt im Sendesignal oder der Verschlüsselung. Was für ein Quark hier verbreitet wird... Die Pflicht bleibt, ein aufgezwungenes Gerät kann natürlich nichts kosten. (Versandkosten ist denkbar, 12,90 EUR sind schon mit Aufwand.)

    Wer bei Aboende sein Leihgerät zurückschickt und dann doch noch verlängert, bekommt sein Leihgerät auch wieder zugesandt ohne Service-Gebühr.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Januar 2015
  9. AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ehrlich? Deine auch!:rolleyes:
     
  10. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Die lachen sich sicher nicht tot, sondern k o t z e n über die unerwartet vielen Annahmeverweigerer.
    Seien wir doch mal ehrlich:
    Sky hat vermutlich erwartet, dass so gut wie jeder, dem sie einen Receiver schicken, das Ding annimmt ('toll, die schicken mir gratis 'nen HD Receiver').
    Dass sich die Renitenz nicht nur bei technikaffinen Abonnenten, sondern auch bei Normalusern zeigt, war sicher nicht eingeplant.
    Warum wohl ist der Telefonservice praktisch kaum in der Lage, Auskünfte zu erteilen?
    Mir hatten sie (u.a.) trotz getauschter und erst nach Anwaltsintervention freigeschalteter V14 eine weitere V14 zugeschickt (Einzelabo wohlgemerkt).
    Diese ist nie zurückgefordert worden und liegt hier rum.
    Ist aber auch nie irgendwo aufgetaucht im Kundencenter.
    Das - nebst 2x nicht angenommenem Receiver, nicht bestelltem CI+ Modul bei nur einem Fall..., das interne Chaos kann ich mir schon vorstellen.
    Dazu kommt - und da kann Kollege Crom schreiben, was er will - die Abonnenten sind in ihrer Position derzeit im Recht.
    Jeder, der den Receiver oder das Modul nicht will kann das auch durchsetzen.
    Die einzig scheinbare Druckposition hat Sky, wenn man S02 gegen V14 tauscht (was an sich ja ok ist).
    Dann bilden die sich nämlich ein, dass sie die V14 nicht freischalten können, wenn der Kunde keinen Receiver von denen gestellt benutzt.
    Und das klappt nicht (ggf meinen Anwalt fragen), weil es ein Witz ist und Sky dies noch nicht einmal technisch begründen / erklären kann.
    Nicht Freischalten bei bestehendem Abo durch Sky ist schlicht unrecht und wird jedes Mal ausgekegelt; Sky würde mit so etwas auch nie vor Gericht ziehen (wäre auch dämlich).
    Darum sehrwohl lesen und verstehen, was MarcBush schreibt, zumal er sich in Rechtsdingen auskennt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2015
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